TNr. 05 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen
Die Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen (HGr. 2) gingen im Vergleich zu 2021 insgesamt um 2.199,9 auf 13.308,9 Mio. € (- 14,2%) zurück.
Die Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen stellten mit 17,4% (Vorjahr: 20,7%) den zweitgrößten Anteil an den Einnahmen des Freistaates dar. Der Rückgang um 2,2 auf 13,3 Mrd. € (- 14,2%) ist größtenteils auf die geringeren Zuweisungen und Erstattungen für den Sonderfonds Corona-Pandemie (Kap. 13 19) zurückzuführen. Der Bund sowie Dritte beteiligten sich hier mit 4,4 Mrd. € (Vorjahr: 7,6 Mrd. €).
Dem Großteil der Einnahmen (HGr. 2) standen entsprechende Ausgaben (HGr. 6)[1] gegenüber. Sie waren weitgehend zweckentsprechend zu verwenden und wurden häufig an Stellen außerhalb des Staatshaushalts (z.B. Kommunen) weitergereicht.
[1] Vgl. TNr. 9.