TNr. 05 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen
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Die Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen (HGr. 2) gingen im Vergleich zu 2021 insgesamt um 2.199,9 auf 13.308,9 Mio. € (- 14,2%) zurück.
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Die Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen stellten mit 17,4% (Vorjahr: 20,7%) den zweitgrößten Anteil an den Einnahmen des Freistaates dar. Der Rückgang um 2,2 auf 13,3 Mrd. € (- 14,2%) ist größtenteils auf die geringeren Zuweisungen und Erstattungen für den Sonderfonds Corona-Pandemie (Kap. 13 19) zurückzuführen. Der Bund sowie Dritte beteiligten sich hier mit 4,4 Mrd. € (Vorjahr: 7,6 Mrd. €).
Dem Großteil der Einnahmen (HGr. 2) standen entsprechende Ausgaben (HGr. 6)[1] gegenüber. Sie waren weitgehend zweckentsprechend zu verwenden und wurden häufig an Stellen außerhalb des Staatshaushalts (z.B. Kommunen) weitergereicht.
[1] Vgl. TNr. 9.