TNr. 07 Personalausgaben und Stellen

Beitragsbild TNr. 01-24
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Die Personalausgaben (HGr. 4) sind gegenüber 2021 um 986,5 Mio. € auf insgesamt 26.512,2 Mio. € (+ 3,9%) angestiegen.

7.1 Personalausgaben

TNr 07 Tab 16 Personalausgaben nach Zweckbestimmungen (Mio. €)
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Die Ausgabensteigerung für die aktiv Beschäftigten belief sich auf 693,3 Mio. € (+ 4,0%) gegenüber 2021. Sie ist auf neu ausgebrachte Stellen und Stellenhebungen sowie auf die Tarif-/Besoldungserhöhung zum 01.12.2022 von 2,8% zurückzuführen.

Die Zunahme der Versorgungsausgaben beruhte auch auf dem weiteren Anstieg der Zahl der Versorgungsempfänger. Diese Ausgaben werden sich auch weiterhin erhöhen, weil die Zahl der Versorgungsempfänger noch ansteigt und um das Jahr 2040 den Höchststand erreichen wird.[1]

7.2 Planstellen und andere Stellen

Die Zahl der Stellen setzt sich zusammen aus Planstellen und anderen Stellen[2]. Sie erhöhte sich im Haushaltsjahr 2022 in Summe gegenüber dem Vorjahr von 309.976,3 um 3.684,4 (+ 1,2%) auf 313.660,7.[3]

TNr 07 Tab 17 Stellen 2021 mit Veränderungen gegenüber 2020
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Im Geschäftsbereich des Innenministeriums (Epl. 03) beruhten die Stellenmehrungen überwiegend auf zusätzlichen Stellen für die Polizei und den Öffentlichen Gesundheitsdienst bei den staatlichen Gesundheitsämtern.

7.3 Sondervermögen Bayerischer Pensionsfonds

Dem 2013 aus der Versorgungsrücklage und Versorgungsfonds[4] hervorgegangenen Sondervermögen „Bayerischer Pensionsfonds“[5] wurden in 2022 insgesamt 139,7 Mio. € zugeführt[6], in 2021 waren es 138,5 Mio. €. Zum 31.12.2022 betrug das Vermögen im Bayerischen Pensionsfonds 3.473,1 Mio. € (vgl. TNr. 12.1). Bis 2030 sind diesem Sondervermögen jährlich 110 Mio. € sowie vereinnahmte Versorgungszuschläge aus dem Staatshaushalt zuzuführen.[7] Entnahmen sind ab 2022 zulässig[8], hiervon wurde jedoch kein Gebrauch gemacht.



[1]     Vgl. Versorgungsbericht des Freistaates für die 18. Legislaturperiode (Mai 2020), Abschnitt D III, ab S. 120.
[2]     Art. 17 Abs. 5 und 6 BayHO, ohne Stellen für abgeordnete Beamte, Leerstellen und Ersatzstellen; „Andere Stellen“ sind Stellen für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst und für Dienstanfänger, für abgeordnete Beamte sowie für Arbeitnehmer.
[3]     Zur Entwicklung der Planstellen in den Jahren 2018 bis 2022 vgl. TNr. 21.
[4]     Stand der Sondervermögen zum 31.12.2012: Versorgungsrücklage 1.406 Mio. €, Versorgungsfonds 270 Mio. €.
[5]     Art. 2 BayVersRücklG.
[6]     Zuführungen aus dem Staatshaushalt lt. Geschäftsbericht 2022 zum Pensionsfonds; die Buchungen im Nachmonat wurden nicht berücksichtigt.
[7]     Art. 6 Abs. 1 BayVersRücklG.
[8]     Art. 7 Abs. 1 BayVersRücklG.