TNr. 09 Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen

Beitragsbild TNr. 01-24
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2022 wurden für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen (HGr. 6) 30.030,9 Mio. € verausgabt. Dies waren 2.517,6 Mio. € (- 7,7%) weniger als im Vorjahr.

TNr 09 Tab 19 Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen - HGr. 6 (Mio. €)
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TNr 09 Tab 20 Größere Einzelposten bei Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen - HGr. 6 (Mio. €)
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Kommunaler Finanzausgleich

Den größten Anteil an den Ausgaben hatten 2022 die Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen an die Kommunen im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs (Kap. 13 10). Diese stiegen 2022 um 180,4 Mio. € (+ 2,3%, Vorjahr: - 0,7%) auf 7.998,8 Mio. €.[1]

TNr 09 Tab 21 Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen beim Kommunalen Finanzausgleich HGr. 6 (Mio. €)
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Sonderfonds Corona-Pandemie

Die Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen im Sonderfonds Corona-Pandemie (Kap. 13 19) beliefen sich auf 5,9 Mrd. € (- 4,0 Mrd. €); dies entspricht einem Anteil von 19,7% (Vorjahr: 30,4%) der Ausgaben der HGr. 6. Sie verteilen sich wie folgt:

TNr 09 Tab 22 Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen beim Sonderfonds Corona-Pandemie - HGr. 6 (Mio. €)
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Die größten Ausgabenblöcke waren:

  • Ausgaben für die Überbrückungshilfen und die außerordentlichen Wirtschaftshilfen des Bundes von 2,5 Mrd. € (- 3,5 Mrd. €).
     
  • Die Zuweisungen und Zuschüsse an kommunale, freigemeinnützige und private Krankenhäuser und Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Universitätsklinika gem. § 21 KHG und § 111d SGB V von 1,1 Mrd. € (+ 0,2 Mrd. €).
     
  • Kostenerstattungen und sonstige Ausgaben zur Umsetzung einer Impfstrategie von 0,6 Mrd. € (- 0,1 Mrd. €).

Diesen Ausgaben standen Bundes- und Drittmittel (HGr. 2) von 4,4 Mrd. € gegenüber (vgl. TNr. 5).

Weitere Veränderungen

Weitere Veränderungen[2] im Rahmen der Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen (ohne Sonderfonds Corona-Pandemie) waren:

Für die Förderung von Kindertageseinrichtungen und Tagespflege wurden 2.829,6 Mio. € (Vorjahr: 2.681,7 Mio. €) verausgabt (Kap. 10 07 TG 88 bis 94). Die Steigerung um 147,9 Mio. € betraf im Wesentlichen die Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für die Betriebskostenförderung nach dem BayKiBiG.

2022 stiegen die Ausgaben für die Unterbringung von Asylbewerben und sonstigen Ausländern (Kap. 03 13) um 136,0 auf 579,6 Mio. € an. Der Großteil der Ausgaben entfiel dabei auf die Kostenerstattung an die Landkreise und kreisfreien Gemeinden gemäß Art. 8 AufnG.

Die Zuweisungen und Zuschüsse im Rahmen der Hightech Agenda Bayern und der Hightech Agenda Plus stiegen 2022 um 84,3 auf 170,1 Mio. € an.

Für die Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände aus den Zuweisungen des Bundes für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Kap. 10 03 Tit. 633 02) beliefen sich die Ausgaben auf 993,0 Mio. € (+ 83,1 Mio. €). Diesen Ausgaben stehen zweckgebundene Zuweisungen des Bundes in entsprechender Höhe gegenüber.

Die Zuweisungen und Zuschüsse im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs (Kap. 09 07) sind um 64,2 auf 1.503,5 Mio. € angestiegen. Davon entfiel der Großteil auf die vom Freistaat an die Verkehrsunternehmen zu leistenden Bestellentgelte (1.472,2 Mio. €, + 65,2 Mio. €).

Die Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände im Rahmen der Grund-
sicherung für Arbeitsuchende aus den Zuweisungen des Bundes gem. § 46 SGB II
(Kap. 10 05 Tit. 633 01) gingen 2022 um 52,5 auf 724,1 Mio. € zurück. Die Ausgaben sind vollständig durch Einnahmen aus Bundesmitteln gedeckt.



[1]     Die Ausgaben für den Kommunalen Finanzausgleich beliefen sich in 2022 (Kap. 13 10) auf 10.632,2 Mio. € (Vorjahr: 10.236,0 Mio. €).
[2]     Veränderung um mehr/weniger als 50,0 Mio. €.