TNr. 11 Besondere Finanzierungsausgaben
Die besonderen Finanzierungsausgaben (HGr. 9) stiegen 2022 gegenüber dem Vorjahr um 2.488,0 auf 4.174,9 Mio. € (+ 147,5%).
Die Zuführungen an die Rücklagen stiegen 2022 um 2.509,7 auf 4.136,2 Mio. € (+ 154,3%). Hiervon betrafen 3.998,9 Mio. € (+ 169,0%) die Zuführung an die Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und Bürgschaftssicherungsrücklage; 137,3 Mio. €[1] (- 1,7%) gingen an den Pensionsfonds (vgl. TNr. 12.1). Die haushaltstechnischen Verrechnungen verringerten sich um 21,7 auf 38,7 Mio. €.
[1] Zuführungen aus dem Staatshaushalt lt. Zentralrechnung 2022; die Buchungen im Nachmonat wurden berücksichtigt.