TNr. 16 Entwicklung des Gesamthaushalts
Der Gesamthaushalt 2023 stieg von 71,2 Mrd. € um 0,2 auf 71,4 Mrd. € (+ 0,3%).
Bereinigt um die Kreditaufnahmen/-tilgungen, Rücklagenbewegungen und Verrechnungen stiegen 2022 die Ist-Einnahmen, wohingegen die Ist-Ausgaben leicht gesunken sind. 2023 sinken die Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben voraussichtlich wieder.
Eine Bewertung der Einnahmen und Ausgaben[1] erfolgt anhand der bereinigten Einnahmen und Ausgaben. Sie entwickelten sich folgendermaßen:
16.1 Bereinigte Einnahmen
Die bereinigten Ist-Einnahmen sind im Zeitraum 2013 bis 2019 kontinuierlich gestiegen. Nachdem 2020 die bereinigten Ist-Einnahmen insbesondere aufgrund der niedrigeren Steuereinnahmen infolge der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen[2] und der Corona-Pandemie zurückgegangen sind, stiegen diese 2021 um 8,6 Mrd. € und 2022 um weitere 3,6 auf 74,3 Mrd. €. Grund hierfür waren insbesondere die hohen Steuereinnahmen (vgl. TNr. 3). Bei den Einnahmen des Sonderfonds Corona-Pandemie (vgl. Tabelle 40) handelt es sich überwiegend um Bundes- und Drittmittel (4,9 Mrd. €) und die sonstigen Einnahmen (0,1 Mrd. €). Die Krediteinnahmen bleiben bei der Betrachtung der bereinigten Einnahmen außen vor (vgl. Tabelle 9).
Für das Haushaltsjahr 2023 wurde mit bereinigten Soll-Einnahmen von 68,3 Mrd. € (+ 9,3%) geplant. Der Anstieg um 5,8 Mrd. € ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass mit deutlich höheren Steuereinnahmen als im Vorjahr geplant wurde (+ 4,1 Mrd. €). Es ist zu erwarten, dass die bereinigten Ist‑Einnahmen 2023 im Vergleich zum Vorjahr aufgrund leicht sinkender Steuereinnahmen sowie niedrigerer Einnahmen im Sonderfonds Corona-Pandemie zurückgehen werden.
16.2 Bereinigte Ausgaben
Die bereinigten Ist-Ausgaben sind im Zeitraum 2013 bis 2021 kontinuierlich um 25,2 auf 72,0 Mrd. € (+ 53,8%) gestiegen. 2022 gingen die bereinigten Ist-Ausgaben hingegen leicht um 0,4 auf 71,5 Mrd. € (- 0,6%) zurück. Grund hierfür waren insbesondere die geringeren Ausgaben für coronabedingte Maßnahmen (vgl. Tabelle 40). Die Entwicklung zeigt, dass die jährlichen Steigerungen ohne die Ausgaben für den Länderfinanzausgleich (bis 2019) bzw. den Sonderfonds Corona-Pandemie (ab 2020) und das Corona-Investitionsprogramm (ab 2022) - dunkelblaue Säule der Abbildung 10 - zwischen 1,6 und 9,4% (2022: + 5,1%) lagen.
Für das Haushaltsjahr 2023 wurde mit bereinigten Soll-Ausgaben von 71,2 Mrd. € geplant (+ 0,3%), davon entfielen 0,4 Mrd. € (Vorjahr: 4,1 Mrd. €) auf den Sonderfonds Corona-Pandemie. Für das Corona-Investitionsprogramm waren 2023 keine Ausgaben veranschlagt (Vorjahr: 1,5 Mrd. €). Auf den auf Basis des Ministerratsbeschlusses vom 06.11.2022 neu eingerichteten „Härtefallfonds Bayern“ (Kap. 13 23) entfielen 1,7 Mrd. €. Diesen Ausgaben standen geplante Einnahmen aus Bundesmitteln von 0,7 Mrd. € gegenüber. Beim Härtefallfonds Bayern handelte es sich, zusätzlich zu den Entlastungspaketen des Bundes, um einen ergänzenden Schutzschirm für Bayern, um die Folgen der Energiekrise abzumildern. Der Härtefallfonds Bayern umfasste den Energie-Härtefallfonds für Unternehmen (0,3 Mrd. €), den Bürger-Härtefallfonds (0,3 Mrd. €) sowie den Härtefallfonds für soziales Leben und Infrastruktur (0,8 Mrd. €). Die restlichen 250,0 Mio. € wurden als Verstärkungsmittel veranschlagt, da der Mittelbedarf der einzelnen Hilfsmaßnahmen nur schwer quantifizierbar gewesen sei. Aus diesem Ansatz hätten im Haushaltsvollzug 2023 die jeweiligen Ausgabeansätze in Kap. 13 23 bei Bedarf entsprechend verstärkt werden können.[3]
Ohne die Ausgaben für den Sonderfonds Corona-Pandemie belief sich - auf Basis der bereinigten Ausgaben (Soll) - die Steigerung lt. HG 2023 auf 5,3 Mrd. € (+ 8,2%). Lässt man zusätzlich die Ausgaben für den Härtefallfonds Bayern außen vor, sieht das HG 2023 immer noch eine Ausgabensteigerung (Soll) von 3,7 Mrd. € (+ 5,6%) vor.
Es ist davon auszugehen, dass die bereinigten Ist-Ausgaben 2023 gegenüber dem Vorjahr insgesamt leicht sinken werden, wobei die bereinigten Ist-Ausgaben ohne die Ausgaben für Corona-Maßnahmen voraussichtlich weiter ansteigen werden.
Lässt man alle Sondertatbestände[4] seit 2013 außer Acht, sind die bereinigten Soll-Ausgaben kontinuierlich von 43,1 Mrd. € in 2013 über 58,2 Mrd. € in 2019 auf 69,2 Mrd. € in 2023 angestiegen. Seit dem Haushaltsjahr 2018 lag die Steigerung jährlich zwischen 3,8 und 6,4%.
[1] Vgl. TNr. 2.
[2] ORH-Bericht 2023 TNr. 9.
[3] Haushaltsplan 2023 Epl. 13 - Erläuterung zu Kap. 13 23 Tit. 971 01.
[4] Sondertatbestände: zusätzliche Ausgaben Asyl, (Mehr-)Ausgaben Länderfinanzausgleich, Ausgaben Sonderfonds Corona-Pandemie, Ausgaben Corona-Investitionsprogramm und Härtefallfonds Bayern.