TNr. 18 Entwicklung des Gesamtsolls

Beitragsbild TNr. 01-24
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Gesamtsoll ist die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben und der aus dem Vorjahr übertragenen Ausgabereste. Das Gesamtsoll stieg im Zeitraum 2013 bis 2020 kontinuierlich an. Nach einem Rückgang 2021 stieg das Gesamtsoll 2022 wieder um 2,8 auf 85,7 Mrd. €. 2023 ging es wieder leicht um 0,2 auf 85,5 Mrd. € zurück.

Der Freistaat erstellt den Jahresabschluss als sog. Soll-Abschluss.[1] Dabei werden die zur Deckung der Ausgabereste erforderlichen Einnahmereste mit ins nächste Haushaltsjahr übertragen (vgl. TNr. 1.4). Die so finanzierten Ausgabereste des Vorjahres können zusätzlich zum Ansatz im jeweils aktuellen Haushaltsplan in Anspruch genommen werden (vgl. TNr. 17).

TNr 18 Abb 12 Zusammensetzung des Gesamtsolls (Mrd. €)
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Die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben und der aus dem Vorjahr übertragenen Ausgabereste (Vorjahresrest) wird als „Gesamtsoll“ bezeichnet.

TNr 18 Abb 13 Entwicklung des Gesamtsolls (Mrd. €)
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2013 bis 2020 hat sich das Gesamtsoll kontinuierlich erhöht. Die Steigerung des Gesamtsolls lag zwischen 2,1 und 21,6%. Der massive Anstieg des Gesamtsolls 2020 ist nach dem Haushaltsplan überwiegend auf die zusätzlichen Soll-Ausgaben aufgrund der Corona-Pandemie (20,0 Mrd. €) zurückzuführen. Nachdem das Gesamtsoll 2021 zurückging (- 6,5%), stieg es 2022 wieder um 2,8 auf 85,7 Mrd. € (+ 3,4%) an, insbesondere da sich die Vorjahresreste - vor allem beim Sonderfonds Corona-Pandemie - erhöht haben (+ 1,9 Mrd. €). Zudem hat sich das Soll 2022 lt. Haushaltsplan - ohne das Corona-Investitionsprogramm und den Sonderfonds Corona-Pandemie (Abbildung 13 dunkelblaue Säule) - um 2,6 auf 65,6 Mrd. € erhöht.

2023 ging das Gesamtsoll leicht um 0,2 auf 85,5 Mrd. € (- 0,2%) zurück. Hauptgrund hierfür war, dass sowohl die Sollausgaben als auch die Ausgabereste für Corona Maßnahmen (grüne Säulen) insgesamt deutlich zurückgegangen sind (- 6,8 Mrd. €). Allerdings ist das Soll 2023 lt. Haushaltsplan ohne die beiden Kap. 13 18 und 13 19 und ohne den Härtefallfonds Bayern deutlich um 3,7 auf 69,4 Mrd. € (+ 5,6%) gestiegen (dunkelblaue Säule). Dies ist u.a. auf höhere Ausgaben für den Kommunalen Finanzausgleich (+ 0,6 Mrd. €), auf zusätzliche Ausgaben für das „Deutschlandticket“ (+ 0,6 Mrd. €) sowie auf höhere Ausgaben für Ausgleichsleistungen an Eisenbahnverkehrsunternehmen (Bestellentgelte) für gemeinwirtschaftliche Schienenpersonennahverkehr-Leistungen (+ 0,2 Mrd. €) zurückzuführen. Auch die Ausgabereste ohne die beiden Kap. 13 18 und 13 19 (hellblaue Säule) sind deutlich um 1,2 auf 10,5 Mrd. € (+ 13,3%) gestiegen.



[1]     Art. 25 BayHO.