TNr. 20 Steueraufkommen und Steuereinnahmen
Die Steuereinnahmen sind 2022 um 4.864,0 Mio. € (+ 9,7%) angestiegen, 2023 sanken sie um 754,4 Mio. € (- 1,4%).
20.1 Steueraufkommen
Das Steueraufkommen in Bayern resultiert aus
- Gemeinschaftsteuern des Bundes und der Länder und
- Landessteuern.
Das Steueraufkommen stellte sich nach Angaben des Finanzministeriums wie folgt dar:
Das Steueraufkommen 2022 ist gegenüber dem Vorjahr um 7.691,5 Mio. € (+ 6,5%) angestiegen, 2023 erhöhte es sich geringfügig um 343,8 Mio. € (+ 0,3%).
20.2 Steuereinnahmen
Das Steueraufkommen verbleibt dem Freistaat nur zum Teil, da es sich u.a. um Gemeinschaftsteuern des Bundes, der Länder und teilweise der Gemeinden handelt.
Die Steuereinnahmen entwickelten sich wie folgt:
Die kassenmäßigen Steuereinnahmen des Freistaates sind 2022 gegenüber dem Vorjahr um 4.864,0 Mio. € (+ 9.7%) angestiegen, 2023 sanken sie um 754,4 Mio. € (- 1,4%).
Die ab 2020 ausgewiesenen Steuereinnahmen sind insbesondere auch aufgrund der zwischenzeitlichen Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen nur bedingt mit den Werten vor 2020 vergleichbar:
- Durch einen Systemwechsel im bundesstaatlichen Finanzausgleich werden die Abschlagszahlungen bei der Umsatzsteuer seit 2020 bereits bei den Einnahmen verrechnet.[1]
- Zudem führte der Wegfall der erhöhten Gewerbesteuerumlage ab 2020 zu einer deutlichen Minderung der Steuereinnahmen der Länder.
[1] Haushaltsplan 2019/2020 Kap. 13 03, Erläuterung zu Tit. 612 01.