TNr. 02 Gesamthaushalt

Bereinigt um Kreditaufnahmen/-tilgungen, Rücklagenbewegungen und Verrechnungen standen den Einnahmen von 70.654,3 Mio. € (-4,9%) Ausgaben von 70.944,5 Mio. € (-0,8%) gegenüber. Unter Berücksichtigung von haushaltstechnischen Verrechnungen wies der Haushalt einen negativen Finanzierungssaldo von 289,0 Mio. € aus.
2.1 Einnahmen und Ausgaben
Eine Bewertung der Einnahmen und der Ausgaben erfolgt anhand der bereinigten Einnahmen und Ausgaben. Hierfür werden nach dem sogenannten bundeseinheitlichen Berechnungsschema bei den Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben die Kreditaufnahmen und -tilgungen, die Zuführungen und Entnahmen aus Rücklagen sowie die haushaltstechnischen Verrechnungen abgezogen.[1]

Die bereinigten Ist-Einnahmen gingen 2023 um 3,7 auf 70,7 Mrd. € (-4,9%) zurück. Grund hierfür waren insbesondere die niedrigeren Steuereinnahmen sowie die rückläufigen Zuweisungen des Bundes. Die bereinigten Ist-Ausgaben gingen um 0,6 auf 70,9 Mrd. € (-0,8%) zurück; dies war überwiegend auf die geringeren Ausgaben beim Sonderfonds Corona-Pandemie zurückzuführen.

Auf die einzelnen Veränderungen bei den Einnahmen und Ausgaben wird in den TNrn. 3 bis 11 näher eingegangen.
2.2 Finanzierungssaldo
Der Finanzierungssaldo ergibt sich aus der Gegenüberstellung der bereinigten Einnahmen und Ausgaben zuzüglich des Saldos der haushaltstechnischen Verrechnungen von 1,3 Mio. €. Er zeigt, wie sich die Haushaltslage entwickelt hat und macht deutlich, inwieweit ein Haushalt ohne Kreditaufnahmen und Entnahmen aus Rücklagen auskommt.

Der für 2023 geplante Finanzierungssaldo (Soll) verbesserte sich im Haushaltsvollzug um 2.613,7 Mio. € auf einen Finanzierungssaldo (Ist) von -289,0 Mio. €. Ursache hierfür waren insbesondere die gegenüber dem Haushaltsplan deutlich höheren Verwaltungseinnahmen und Einnahmen aus dem Schuldendienst, die höheren Steuereinnahmen sowie die höheren Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen vom Bund im Sonderfonds Corona-Pandemie, da hierfür 2023 mehr vereinnahmt wurde als veranschlagt (vgl. Tabelle 2, HGr. 2).
[1] Vgl. Tabelle 2, Ist-Beträge der OGr. 32, 35, 38, 91 und 98.