TNr. 02 Gesamthaushalt

Beitragbild 2025 Allgemeiner Teil
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Bereinigt um Kreditaufnahmen/-tilgungen, Rücklagenbewegungen und Ver­rechnungen standen den Einnahmen von 70.654,3 Mio. € (-4,9%) Ausgaben von 70.944,5 Mio. € (-0,8%) gegenüber. Unter Berücksichtigung von haus­haltstechnischen Verrechnungen wies der Haushalt einen negativen Finan­zierungssaldo von 289,0 Mio. € aus.

2.1                        Einnahmen und Ausgaben

Eine Bewertung der Einnahmen und der Ausgaben erfolgt anhand der bereinigten Einnah­men und Ausgaben. Hierfür werden nach dem sogenannten bundeseinheitlichen Berech­nungsschema bei den Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben die Kreditaufnahmen und -tilgun­gen, die Zuführungen und Entnahmen aus Rücklagen sowie die haushaltstechnischen Ver­rechnungen abgezogen.[1]

Tabelle 08 Ermittlung der bereinigten Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben 2023 (Mio. €)
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Die bereinigten Ist-Einnahmen gingen 2023 um 3,7 auf 70,7 Mrd. € (-4,9%) zurück. Grund hierfür waren insbesondere die niedrigeren Steuereinnahmen sowie die rückläufigen Zuweisungen des Bundes. Die bereinigten Ist-Ausgaben gingen um 0,6 auf 70,9 Mrd. € (-0,8%) zurück; dies war überwiegend auf die geringeren Ausgaben beim Sonderfonds Corona-Pandemie zurückzuführen.

Abbildung 03 Bereinigte Einnahmen und Ausgaben (Mrd. €)
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Auf die einzelnen Veränderungen bei den Einnahmen und Ausgaben wird in den TNrn. 3 bis 11 näher eingegangen.

2.2                        Finanzierungssaldo

Der Finanzierungssaldo ergibt sich aus der Gegenüberstellung der bereinigten Einnahmen und Ausgaben zuzüglich des Saldos der haushaltstechnischen Verrechnungen von 1,3 Mio. €. Er zeigt, wie sich die Haushaltslage entwickelt hat und macht deutlich, inwieweit ein Haushalt ohne Kreditaufnahmen und Entnahmen aus Rücklagen auskommt.

Tabelle 09 Finanzierungssaldo (Mio. €)
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Der für 2023 geplante Finanzierungssaldo (Soll) verbesserte sich im Haushaltsvollzug um 2.613,7 Mio. € auf einen Finanzierungssaldo (Ist) von -289,0 Mio. €. Ursache hierfür waren insbesondere die gegenüber dem Haushaltsplan deutlich höheren Verwaltungsein­nahmen und Einnahmen aus dem Schuldendienst, die höheren Steuereinnahmen sowie die höheren Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen vom Bund im Sonderfonds Corona-Pandemie, da hierfür 2023 mehr vereinnahmt wurde als veranschlagt (vgl. Tabelle 2, HGr. 2).



[1]     Vgl. Tabelle 2, Ist-Beträge der OGr. 32, 35, 38, 91 und 98.