TNr. 05 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen

Die Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen (HGr. 2) gingen im Vergleich zu 2022 insgesamt um 2.822,6 auf 10.486,2 Mio. € (-21,2%) zurück.

Die Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen stellten mit 14,5% (Vorjahr: 17,4%) den zweitgrößten Anteil an den Einnahmen des Freistaates dar. Der Rückgang um 2,8 auf 10,5 Mrd. € (-21,2%) ist größtenteils auf die rückläufigen Zuweisungen und Erstattungen für den Sonderfonds Corona-Pandemie (Kap. 13 19) zurückzuführen. Der Bund sowie Dritte beteiligten sich hier 2023 noch mit 0,4 Mrd. € (Vorjahr: 4,4 Mrd. €).
Dem Großteil der Einnahmen (HGr. 2) standen entsprechende Ausgaben (HGr. 6)[1] gegenüber. Sie waren weitgehend zweckentsprechend zu verwenden und wurden häufig an Stellen außerhalb des Staatshaushalts (z.B. Kommunen) weitergereicht.
[1] Vgl. TNr. 9.