TNr. 05 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen

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Die Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Inves­titionen (HGr. 2) gingen im Vergleich zu 2022 insgesamt um 2.822,6 auf 10.486,2 Mio. € (-21,2%) zurück.

Tabelle 13 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen (Mio. €)
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Die Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen stellten mit 14,5% (Vorjahr: 17,4%) den zweitgrößten Anteil an den Einnahmen des Freistaates dar. Der Rückgang um 2,8 auf 10,5 Mrd. € (-21,2%) ist größtenteils auf die rückläufigen Zuweisungen und Erstattungen für den Sonderfonds Corona-Pandemie (Kap. 13 19) zurückzuführen. Der Bund sowie Dritte beteiligten sich hier 2023 noch mit 0,4 Mrd. € (Vorjahr: 4,4 Mrd. €).

Dem Großteil der Einnahmen (HGr. 2) standen entsprechende Ausgaben (HGr. 6)[1] gegenüber. Sie waren weitgehend zweckentsprechend zu verwenden und wurden häufig an Stellen außerhalb des Staatshaushalts (z.B. Kommunen) weitergereicht.



[1]     Vgl. TNr. 9.