TNr. 06 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen sowie besondere Finanzierungseinnahmen

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Die Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen sowie besondere Finanzierungseinnahmen (HGr. 3) gingen 2023 insgesamt um 671,2 auf 3.314,6 Mio. € (-16,8%) zurück.

Tabelle 14 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen (Mio. €)
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Die Ausgaben für die Tilgung von Krediten dürfen direkt von den Einnahmen aus der Schul­denaufnahme abgesetzt werden, sodass hier die Schuldenaufnahme am Kreditmarkt abzüglich der Tilgungen ausgewiesen wird. Wie unter TNr. 1.3 dargestellt, können zudem nicht benötigte Anschlussfinanzierungen in die folgenden Haushaltsjahre aufgeschoben werden. 2023 wurden für den Sonderfonds Corona-Pandemie keine neuen Kredite mehr aufgenommen. Unter Berücksichtigung der Tilgungen sowie der aufgeschobenen Anschlussfinanzierungen (Kap. 13 06, Kap. 13 19 und Kap. 13 60) beliefen sich die Ein­nahmen aus der Schuldenaufnahme am Kreditmarkt auf -1.540,1 Mio. €.

Die Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen sind 2023 um 262,6 auf 1.679,2 Mio. € zurückgegangen. Diesen Einnahmen standen größtenteils ent­sprechende zweckgebundene Ausgaben (HGr. 7 und 8)[1] gegenüber, die oft an Stellen außerhalb der Staatsverwaltung (z.B. Kommunen) weitergeleitet wurden.

Zu den besonderen Finanzierungseinnahmen zählen die Entnahmen aus Rücklagen und die haushaltstechnischen Verrechnungen. Der größte Posten entfiel mit 3.129,3 Mio. € (+264,9 Mio. €) auf planmäßige Entnahmen aus der Haushaltssicherungs-, Kassenver­stärkungs- und Bürgschaftssicherungsrücklage (vgl. TNr. 12.1 und Tabelle 27).



[1]     Vgl. TNr. 10.