TNr. 07 Personalausgaben und Stellen

Beitragbild 2025 Allgemeiner Teil
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Die Personalausgaben (HGr. 4) sind gegenüber 2022 um 1.036,5 Mio. € (+3,9%) auf insgesamt 27.548,7 Mio. € angestiegen.

 

7.1                        Personalausgaben

Tabelle 15 Personalausgaben nach Zweckbestimmungen (Mio. €)
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Die Ausgabensteigerung für die aktiv Beschäftigten belief sich auf 669,6 Mio. € (+3,8%) gegenüber 2022. Sie ist überwiegend auf neu ausgebrachte Stellen und Stellenhebungen sowie auf die Tarif-/Besoldungserhöhungen zum 01.12.2022 von 2,8% zurückzuführen.

Die Zunahme der Versorgungsausgaben beruhte auch auf dem weiteren Anstieg der Zahl der Versorgungsempfänger. Diese Ausgaben werden sich auch weiterhin erhöhen, weil die Zahl der Versorgungsempfänger noch bis zum Jahr 2035 ansteigen wird.[1]

7.2                        Planstellen und andere Stellen

Die Zahl der Stellen setzt sich zusammen aus Planstellen und anderen Stellen.[2] Sie erhöhte sich im Haushaltsjahr 2023 in Summe gegenüber dem Vorjahr von 313.660,7 um 3.601,9 (+1,1%) auf 317.262,6.[3]

Tabelle 16 Stellen 2023 mit Veränderungen gegenüber 2022
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Im Geschäftsbereich des Innenministeriums (Epl. 03) beruhten die Stellenmehrungen überwiegend auf zusätzlichen Stellen für die Polizei.

Der Stellenzuwachs im Geschäftsbereich des Kultusministeriums (Epl. 05) beruhte insbe­sondere auf neuen Stellen für verbeamtete Lehrkräfte.

Für das Haushaltsjahr 2024 sind 3.464,5 neue Stellen[4] im Haushaltsplan veranschlagt. Im Haushaltsjahr 2025 ist ein weiterer Zuwachs von 2.813 Stellen[5] vorgesehen.

7.3                        Sondervermögen Bayerischer Pensionsfonds

Dem 2013 aus der Versorgungsrücklage und dem Versorgungsfonds[6] hervorgegangenen Sondervermögen „Bayerischer Pensionsfonds“[7] wurden 2023 insgesamt 137,3 Mio. € zugeführt,[8] 2022 waren es 139,7 Mio. €. Zum 31.12.2023 betrug das Vermögen im Baye­rischen Pensionsfonds 4.012,2 Mio. €. Bis 2030 sind diesem Sondervermögen jährlich 110 Mio. € sowie vereinnahmte Versorgungszuschläge aus dem Staatshaushalt zuzu­führen.[9] Entnahmen sind seit 2023 zulässig,[10] hiervon wurde jedoch kein Gebrauch gemacht.



[1]     Versorgungsbericht des Freistaates Bayern für die 18. Legislaturperiode (Mai 2020), Abschnitt D III, ab S. 120.

[2]     Art. 17 Abs. 5 und 6 BayHO ohne Stellen für abgeordnete Beamte, Leerstellen und Ersatzstellen. „Andere Stellen“ sind Stellen für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst und für Dienstanfänger, für abgeord­nete Beamte sowie für Arbeitnehmer.

[3]     Zur Entwicklung der Planstellen in den Jahren 2019 bis 2023 vgl. TNr. 21.

[4]     HG 2024/2025 vom 21.06.2024 (GVBl. S. 114), Übersicht Teil VII, Nr. 2 Stellenmehrungen 2024/2025 - Haushaltsjahr 2024.

[5]     HG 2024/2025 vom 21.06.2024 (GVBl. S. 114); Übersicht Teil VII, Nr. 2 Stellenmehrungen 2024/2025 - Haushaltsjahr 2025.

[6]     Stand der Sondervermögen zum 31.12.2012: Versorgungsrücklage 1.406 Mio. €, Versorgungsfonds 270 Mio. €.

[7]     Art. 2 BayVersRücklG.

[8]     Zuführungen aus dem Staatshaushalt lt. Geschäftsbericht 2023 zum Pensionsfonds; die Buchungen im Nachmonat wurden nicht berücksichtigt.

[9]     Art. 6 Abs. 1 BayVersRücklG.

[10]    Art. 7 Abs. 1 BayVersRücklG.