TNr. 08 Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst

Die sächlichen Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst (HGr. 5) stiegen im Vergleich zu 2022 insgesamt um 540,3 auf 6.222,8 Mio. € (+9,5%).

Die sächlichen Verwaltungsausgaben stiegen um 602,3 auf 5.879,2 Mio. € (+11,4%) an. Hierzu zählen insbesondere die Ausgaben für den Geschäftsbedarf, die Bewirtschaftungskosten, die Ausgaben für Sachverständige und Gerichtskosten sowie für Mieten und Pachten. Auch die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen wird als sächliche Verwaltungsausgabe bewertet. Der Anstieg ist insbesondere auf die höheren Ausgaben für die Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Ausländern zurückzuführen.
Die Ausgaben für den Schuldendienst umfassen die Zins- und Tilgungsausgaben. Die Tilgungsausgaben für die Schulden am Kreditmarkt werden jedoch nicht hier nachgewiesen, sondern direkt bei der Schuldenaufnahme am Kreditmarkt abgesetzt (vgl. TNr. 6). Die Zinsausgaben am Kreditmarkt sind erneut um 47,1 Mio. € (vgl. TNr. 13) gesunken. Dabei beliefen sich die Ausgaben für Zinsen und sonstige Ausgaben zur Kreditbeschaffung beim Sonderfonds Corona-Pandemie (Kap. 13 19) 2023 auf 5,6 Mio. € (Vorjahr: 4,0 Mio. €). Der Rückgang der Zinsausgaben insgesamt ist insbesondere auf den - durch die Aufschiebung fälliger Anschlussfinanzierungen (vgl. TNr. 1.3) verursachten - Rückgang bei den valutierten Kreditmarktschulden für den Allgemeinen Haushalt (Kap. 13 06) und dem Sonderfonds Corona-Pandemie (Kap. 13 19) sowie auf die im Vergleich zu früheren Jahren besseren Darlehenskonditionen zurückzuführen (vgl. TNr. 13).