TNr. 09 Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen

2023 wurden für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen (HGr. 6) 27.188,5 Mio. € verausgabt. Dies waren 2.842,5 Mio. € (-9,5%) weniger als im Vorjahr.


Kommunaler Finanzausgleich
Den größten Anteil an den Ausgaben hatten 2023 die Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen an die Kommunen im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs (Kap. 13 10). Diese stiegen 2023 leicht um 27,5 Mio. € (+0,3%, Vorjahr: + 2,3%) auf 8.026,3 Mio. €.

Die Ausgaben für den gesamten Kommunalen Finanzausgleich beliefen sich in 2023 (Kap. 13 10) auf 10.862,6 Mio. € (Vorjahr: 10.632,2 Mio. €).
Härtefallfonds Bayern
Auf Basis des Ministerratsbeschlusses vom 06.11.2022 wurde der „Härtefallfonds Bayern“ (Kap. 13 23) neu eingerichtet. Beim Härtefallfonds Bayern handelte es sich, zusätzlich zu den Entlastungspaketen des Bundes, um einen ergänzenden Schutzschirm für Bayern, um die Folgen der Energiekrise abzumildern.

Für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme von Investitionen waren 1,4 Mrd. € veranschlagt, wovon tatsächlich 0,7 Mrd. € verausgabt wurden. Diesen Ausgaben standen Einnahmen aus Bundesmitteln von 0,6 Mrd. € (vgl. TNr. 5) gegenüber.
Weitere Veränderungen
Weitere Veränderungen[1] im Rahmen der Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen waren:
- Beim Sonderfonds Corona-Pandemie (Kap. 13 19) gingen die Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen um 5,3 auf 0,7 Mrd. € zurück. Diesen Ausgaben standen Bundes- und Drittmittel (HGr. 2) von 0,4 Mrd. € gegenüber (vgl. TNr. 5).
- Für die Förderung von Kindertageseinrichtungen und Tagespflege wurden 3.156,5 Mio. € (Vorjahr: 2.829,6 Mio. €) verausgabt (Kap. 10 07 TG 88 bis 94). Die Steigerung um 326,9 Mio. € betraf im Wesentlichen die Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für die Betriebskostenförderung nach dem BayKiBiG.
- Die Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende aus den Zuweisungen des Bundes gemäß § 46 SGB II (Kap. 10 05 Tit. 633 01) stiegen 2023 um 174,2 auf 898,3 Mio. €. Die Ausgaben sind vollständig durch Einnahmen aus Bundesmitteln gedeckt.
- Die Zuweisungen und Zuschüsse im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs (Kap. 09 07) stiegen um 173,0 auf 1.676,4 Mio. € an. Davon entfiel der Großteil auf die vom Freistaat an die Verkehrsunternehmen zu leistenden Bestellentgelte (1.639,9 Mio. €, +167,7 Mio. €).
- Für die Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände aus den Zuweisungen des Bundes für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Kap. 10 03 Tit. 633 02) beliefen sich die Ausgaben auf 1.126,8 Mio. € (+133,8 Mio. €). Diesen Ausgaben stehen zweckgebundene Zuweisungen des Bundes in entsprechender Höhe gegenüber.
- 2023 stiegen die Ausgaben für die Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Ausländern (Kap. 03 13) um 131,1 auf 710,7 Mio. € an. Der Großteil der Ausgaben entfiel dabei auf die Kostenerstattung an die Landkreise und kreisfreien Gemeinden gemäß Art. 8 AufnG.
- Für die Leistungen nach dem Schulfinanzierungsgesetz (Kap. 05 03) stiegen die Ausgaben 2023 um 74,3 auf 2.038,1 Mio. € an.
[1] Veränderung um mehr/weniger als 50,0 Mio. €.