TNr. 11 Besondere Finanzierungsausgaben

Die besonderen Finanzierungsausgaben (HGr. 9) stiegen 2023 gegenüber dem Vorjahr um 138,6 auf 4.313,5 Mio. € (+3,3%).

Die Zuführungen an die Rücklagen stiegen 2023 um 136,1 auf 4.272,3 Mio. € (+3,3%). Hiervon betrafen 4.129,0 Mio. € (+3,3%) die Zuführung an die Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und Bürgschaftssicherungsrücklage; 141,9 Mio. €[1] (+3,4%) gingen an den Pensionsfonds (vgl. TNr. 12.1). Die haushaltstechnischen Verrechnungen erhöhten sich um 2,5 auf 41,2 Mio. €.
[1] Zuführungen aus dem Staatshaushalt lt. Zentralrechnung 2023; die Buchungen im Nachmonat wurden berücksichtigt.