TNr. 13 Schuldenstand und Zinsen

Die valutierten Schulden am Kreditmarkt zum 31.12.2023 lagen bei insgesamt 17,4 Mrd. €. Die aufgeschobenen Anschlussfinanzierungen erhöhten sich um 1,2 auf 19,2 Mrd. €. Werden diese vollständig in Anspruch genommen, erhöhen sich die valutierten Schulden am Kreditmarkt auf 36,6 Mrd. €.
Beim Sonderfonds Corona-Pandemie wurden 100,0 Mio. € und beim Stabilisierungsfonds Finanzmarkt und BayernLB 200,0 Mio. € Schulden dauerhaft getilgt.
Der Schuldenstand und die Zinszahlungen stellen sich wie folgt dar:


Bei den Schulden am Kreditmarkt handelt es sich um Schuldscheindarlehen und Landesschatzanweisungen.
2023 nahm das Finanzministerium für den Allgemeinen Haushalt (Kap. 13 06) keine zinsrelevanten Darlehen zur Anschlussfinanzierung der auslaufenden Kredite von 329,1 Mio. € auf; die fällige Anschlussfinanzierung wurde gemäß Art. 8 Abs. 3 HG 2023 vollständig aufgeschoben. Beim Sonderfonds Corona-Pandemie (Kap. 13 19) wurden 2023 zinsrelevante Darlehen von 681,0 Mio. € zur Anschlussfinanzierung aufgenommen, die restlichen Anschlussfinanzierungen von 2.219,0 Mio. € wurden ebenfalls aufgeschoben. Beim Stabilisierungsfonds Finanzmarkt und BayernLB (Kap. 13 60) wurden 2023 für die nicht dauerhaft getilgten Darlehen des Jahres 2023 sowie die Nachholung aufgeschobener Anschlussfinanzierungen früherer Jahre zinsrelevante Kredite in Höhe von 1.660,0 Mio. € aufgenommen (vgl. TNr. 1.3). Die übertragenen Anschlussfinanzierungen beim Stabilisierungsfonds Finanzmarkt und BayernLB reduzierten sich um 1,3 auf 1,6 Mrd. €. Das HG 2023 sah für den Stabilisierungsfonds Finanzmarkt und BayernLB eine dauerhafte Netto-Schuldentilgung von 50,0 Mio. € vor. Im Zuge des Jahresabschlusses 2023 wurden jedoch bei den Schulden des Stabilisierungsfonds Finanzmarkt und BayernLB weitere 150,0 Mio. € und beim Sonderfonds Corona-Pandemie 100,0 Mio. € dauerhaft getilgt.[1]
Der ORH stuft das Schuldenportfolio des Freistaates aufgrund seiner konservativen und langfristigen Struktur als risikoarm gegenüber Zinsänderungen ein.
Die Schulden beim Bund sind Mittel zur Förderung des Wohnungsbaus, die als zweckgebundene Darlehen ausgereicht und entsprechend ihres Rückflusses getilgt werden. In geringem Umfang werden die Darlehen auch in Zuschüsse umgewandelt.
Vorübergehend nicht benötigte liquide Mittel, vor allem der Rücklagen und Sondervermögen, wurden gemäß Art. 8 Abs. 3 HG 2023 dazu genutzt, die Anschlussfinanzierung fälliger Altschulden zu verschieben. Die Kreditaufnahme wird nachgeholt, wenn diese Mittel wieder für ihre eigentlichen Zwecke benötigt werden. Aus diesem Grund werden die aufgeschobenen Anschlussfinanzierungen als Kreditermächtigungen übertragen und der haushaltsmäßigen Staatsverschuldung hinzugerechnet (vgl. TNr. 1.3).
[1] Art. 25 Abs. 2 Satz 1 BayHO.