TNr. 16 Entwicklung des Gesamthaushalts

Bereinigt um die Kreditaufnahmen/-tilgungen, Rücklagenbewegungen und Verrechnungen sanken 2023 die Ist-Einnahmen um 3,7 auf 70,7 Mrd. € und die Ist-Ausgaben um 0,6 auf 70,9 Mrd. €. In 2024 steigen voraussichtlich sowohl die Ist-Einnahmen als auch die Ist-Ausgaben wieder an.
Eine Bewertung der Einnahmen und Ausgaben[1] erfolgt anhand der bereinigten Einnahmen und Ausgaben. Sie entwickelten sich folgendermaßen:
16.1 Bereinigte Einnahmen bis 2023

Die bereinigten Ist-Einnahmen sind im Zeitraum 2014 bis 2019 kontinuierlich gestiegen. Nachdem 2020 die bereinigten Ist-Einnahmen insbesondere aufgrund der niedrigeren Steuereinnahmen infolge der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen[2] und der Corona-Pandemie zurückgegangen sind, stiegen diese 2021 um 8,6 Mrd. € und 2022 um weitere 3,6 auf 74,3 Mrd. €. Grund hierfür waren insbesondere die hohen Steuereinnahmen (vgl. TNr. 20.2). 2023 gingen die bereinigten Ist-Einnahmen um 3,7 auf 70,7 Mrd. € zurück. Dies ist insbesondere auf die niedrigeren Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen beim Sonderfonds Corona-Pandemie (vgl. Tabelle 13) sowie die niedrigeren Steuereinnahmen (vgl. Tabelle 10) zurückzuführen. Die Krediteinnahmen bleiben bei der Betrachtung der bereinigten Einnahmen außen vor (vgl. Tabelle 8).
Für das Jahr 2023 wurde mit bereinigten Soll-Einnahmen von 68,3 Mrd. € geplant (+9,3%). Der Anstieg um 5,8 Mrd. € ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass mit deutlich höheren Steuereinnahmen als im Vorjahr geplant wurde (+4,1 Mrd. €).
16.2 Bereinigte Ausgaben bis 2023

Die bereinigten Ist-Ausgaben sind im Zeitraum 2014 bis 2021 kontinuierlich um 21,8 auf 72,0 Mrd. € (+43,4%) gestiegen. 2022 gingen die bereinigten Ist-Ausgaben hingegen leicht um 0,4 und 2023 um weitere 0,6 auf 70,9 Mrd. € zurück. Grund hierfür waren insbesondere die geringeren Ausgaben für coronabedingte Maßnahmen (vgl. Tabelle 38). Die Entwicklung zeigt, dass die jährlichen Steigerungen ohne die Ausgaben für den Länderfinanzausgleich (bis 2019) bzw. den Sonderfonds Corona-Pandemie (ab 2020), das Corona-Investitionsprogramm (ab 2022) und den Härtefallfonds Bayern (ab 2023) - dunkelblaue Säule der Abbildung 11 - zwischen 1,6 und 9,4% (2023: +7,4%) lagen.
Ohne die geplanten Ausgaben für den Sonderfonds Corona-Pandemie belief sich - auf Basis der bereinigten Soll-Ausgaben - die Steigerung 2023 lt. HG 2023 auf 5,3 Mrd. € (+8,2%). Lässt man zusätzlich die geplanten Ausgaben für den Härtefallfonds Bayern außen vor, sieht das HG 2023 immer noch eine Ausgabensteigerung (Soll) von 3,7 Mrd. € (+5,6%) vor. Lässt man alle Sondertatbestände[3] seit 2014 außer Acht, sind die bereinigten Soll-Ausgaben kontinuierlich von 45,3 Mrd. € in 2014 über 58,2 Mrd. € in 2019 auf 69,2 Mrd. € in 2023 angestiegen. Seit dem Haushaltsjahr 2018 lag die Steigerung jährlich zwischen 3,8 und 6,4%.
16.3 Weitere Entwicklungen: Haushalt 2024/2025
Mit dem HG 2024/2025 wurde für das Jahr 2024 mit einem Haushaltsvolumen von 73,7 Mrd. € und für 2025 mit 76,4 Mrd. € geplant. Laut dem vorgelegten Regierungsentwurf zum NHG (NHG-E) 2025[4] wird das Haushaltsvolumen 2025 um weitere 0,4 auf 76,8 Mrd. € ansteigen.

Haushalt 2024
Mit dem HG 2024/2025 wurde 2024 mit einer Steigerung des formalen Ausgabevolumens um 2,3 auf 73,7 Mrd. € (+3,2%) geplant. Hauptgrund hierfür waren höhere Ausgaben für die Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Ausländern (+0,4 Mrd. €), für Ausgleichsleistungen an Eisenbahnverkehrsunternehmen (Bestellentgelte) für gemeinwirtschaftliche Schienenpersonennahverkehrsleistungen (+0,4 Mrd. €) sowie für die Förderung von Kindertageseinrichtungen (+0,4 Mrd. €). Zudem sollen der neu eingerichteten Rücklage Konjunkturvorsorge erstmalig 0,3 Mrd. € zugeführt werden.
Auch für den Kommunalen Finanzausgleich (+0,2 Mrd. €), die Inanspruchnahme aus Gewährleistungen (+0,2 Mrd. €) und die Integration von Zuwanderern und weiterer Integrationsbedürftiger sowie Beratung und Betreuung von Asylbewerbern und sonstigen Ausländern (+0,2 Mrd. €) wurden höhere Ausgaben gegenüber dem Vorjahr veranschlagt.
Die Soll-Ausgaben beim Sonderfonds Corona-Pandemie belaufen sich auf 0,1 Mrd. € und umfassen ausschließlich Ausgaben für die Abwicklung des BayernFonds sowie den Schuldendienst. Für den ab 2023 eingerichteten „Härtefallfonds Bayern“ (Kap. 13 23) wurden 2024 insgesamt 5,0 Mio. € (Vorjahr: 1,7 Mrd. €) veranschlagt, die vollständig durch geplante Einnahmen aus Bundesmitteln gedeckt werden sollen.
2024 sind insgesamt 11,1 Mrd. € (+0,9 Mrd. €) für investive Ausgaben vorgesehen. Die Soll-Investitionsquote beträgt somit 15,2% (Vorjahr: 14,4%).
Mit dem HG 2024/2025 sind knapp 3.500 neue Stellen[5] geplant, davon 2.200 Stellen für die Schulen, 400 Stellen für die Polizei und 198 Stellen für die Gerichte und Staatsanwaltschaften. Die Personalausgaben 2024 steigen lt. Haushaltsplan um 1,2 auf 29,4 Mrd. €.
Für das Haushaltsjahr 2024 wurde mit bereinigten Soll-Einnahmen von 71,3 Mrd. € (+4,4%) und bereinigten Soll-Ausgaben von 73,2 Mrd. € geplant (+2,8%). Ohne Sondertatbestände[6] würde sich - auf Basis der bereinigten Ausgaben (Soll) - die Steigerung 2024 auf 4,0 Mrd. € (+5,8%) belaufen.
Es ist davon auszugehen, dass die bereinigten Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben 2024 gegenüber dem Vorjahr insgesamt wieder ansteigen werden.
Haushalt 2025
Für das Haushaltsjahr 2025 wurde ursprünglich mit einem formalen Ausgabevolumen von 76,4 Mrd. € geplant. Laut dem NHG-E 2025 soll das formale Ausgabevolumen um weitere 0,4 auf 76,8 Mrd. € ansteigen. Der Anstieg der Ausgaben 2025 gegenüber 2024 um insgesamt 3,1 Mrd. € ist insbesondere auf höhere Ausgaben für den Kommunalen Finanzausgleich (+0,6 Mrd. €), die Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Ausländern (+0,5 Mrd. €) sowie die Förderung von Kindertageseinrichtungen (+0,2 Mrd. €) zurückzuführen.
Beim Sonderfonds Corona-Pandemie (Kap. 13 19) sind 2025 Ausgaben von 0,2 Mrd. € vorgesehen. Diese umfassen ausschließlich Ausgaben im Zusammenhang mit dem Schuldendienst.
Die geplanten investiven Ausgaben steigen im Haushaltsjahr 2025 insgesamt um 0,5 auf 11,7 Mrd. €. 2025 errechnet sich wie im Vorjahr eine Soll-Investitionsquote von 15,2%.
Im Stammhaushalt 2025 sind 2.800 neue Stellen[7] geplant, davon 1.900 Stellen für die Schulen und 240 Stellen für die Polizei. Im NHG-E 2025 sind darüber hinaus keine zusätzlichen neuen kostenwirksamen Stellen vorgesehen. Die Personalausgaben 2025 steigen lt. dem NHG-E 2025 um 1,7 auf 31,1 Mrd. € an.
Die noch mit dem HG 2024/2025 für 2025 geplante Zuführung an die Rücklage Konjunkturvorsorge von 460,5 Mio. € soll lt. dem NHG-E 2025 ausgesetzt werden. Begründet wurde diese Maßnahme lt. den Ausführungen im Gesetzesvorblatt mit der sehr schwachen Wirtschaftslage und den ungewissen Konjunkturaussichten. Hiernach sollen die frei gewordenen Mittel zur teilweisen Deckung der zwangsläufigen Mehrbelastungen (insbesondere der hohen konjunkturbedingten Steuermindereinnahmen) verwendet werden.[8]
Für das Haushaltsjahr 2025 wird lt. dem NHG-E 2025 mit bereinigten Soll-Einnahmen von 72,4 (+1,5%) und bereinigten Soll-Ausgaben von 76,7 Mrd. € (+4,8%) geplant. Ohne Sondertatbestände[9] würde sich - auf Basis der bereinigten Ausgaben (Soll) - die Steigerung 2025 auf 3,4 Mrd. € (+4,6%) belaufen.
[1] Vgl. TNr. 2.
[2] ORH-Bericht 2023 TNr. 9.
[3] Sondertatbestände: zusätzliche Ausgaben Asyl, (Mehr-)Ausgaben Länderfinanzausgleich, Ausgaben Sonderfonds Corona-Pandemie, Ausgaben Corona-Investitionsprogramm und Härtefallfonds Bayern.
[4] NHG-E 2025 vom 02.12.2024, LT-Drs. 19/4008.
[5] Übersicht Teil VII des HG 2024/2025, Nr. 2 Stellenmehrungen 2024; Personalsoll A.
[6] Zu berücksichtigende Sondertatbestände 2024: Sonderfonds Corona-Pandemie und Bayerischer Härtefallfonds, vgl. Tabelle 39.
[7] Übersicht Teil VII des HG 2024/2025, Nr. 2 Stellenmehrungen 2025; Personalsoll A.
[8] Nachtragshaushaltsplan 2025 Entwurf, https://www.stmfh.bayern.de/haushalt/2025e/haushaltsplan/Nachtrag.pdf, S. 3, Gesetzesvorblatt - Lösung, abgerufen am 16.12.2024.
[9] In 2025 ist nur noch der Sondertatbestand Bayerischer Härtefallfonds zu berücksichtigen, vgl. Tabelle 39.