TNr. 16 Entwicklung des Gesamthaushalts

Beitragbild 2025 Allgemeiner Teil
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Bereinigt um die Kreditaufnahmen/-tilgungen, Rücklagenbewegungen und Verrechnungen sanken 2023 die Ist-Einnahmen um 3,7 auf 70,7 Mrd. € und die Ist-Ausgaben um 0,6 auf 70,9 Mrd. €. In 2024 steigen voraussichtlich sowohl die Ist-Einnahmen als auch die Ist-Ausgaben wieder an.

Eine Bewertung der Einnahmen und Ausgaben[1] erfolgt anhand der bereinigten Einnah­men und Ausgaben. Sie entwickelten sich folgendermaßen:

16.1                        Bereinigte Einnahmen bis 2023

Abbildung 10 Bereinigte Einnahmen (Mrd. €)
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Die bereinigten Ist-Einnahmen sind im Zeitraum 2014 bis 2019 kontinuierlich gestiegen. Nachdem 2020 die bereinigten Ist-Einnahmen insbesondere aufgrund der niedrigeren Steuereinnahmen infolge der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen[2] und der Corona-Pandemie zurückgegangen sind, stiegen diese 2021 um 8,6 Mrd. € und 2022 um weitere 3,6 auf 74,3 Mrd. €. Grund hierfür waren insbesondere die hohen Steuereinnah­men (vgl. TNr. 20.2). 2023 gingen die bereinigten Ist-Einnahmen um 3,7 auf 70,7 Mrd. € zurück. Dies ist insbesondere auf die niedrigeren Zuweisungen und Zuschüsse mit Aus­nahme für Investitionen beim Sonderfonds Corona-Pandemie (vgl. Tabelle 13) sowie die niedrigeren Steuereinnahmen (vgl. Tabelle 10) zurückzuführen. Die Krediteinnahmen blei­ben bei der Betrachtung der bereinigten Einnahmen außen vor (vgl. Tabelle 8).

Für das Jahr 2023 wurde mit bereinigten Soll-Einnahmen von 68,3 Mrd. € geplant (+9,3%). Der Anstieg um 5,8 Mrd. € ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass mit deutlich höheren Steuereinnahmen als im Vorjahr geplant wurde (+4,1 Mrd. €).

16.2                        Bereinigte Ausgaben bis 2023

Abbildung 11 Bereinigte Ausgaben (Mrd. €)
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Die bereinigten Ist-Ausgaben sind im Zeitraum 2014 bis 2021 kontinuierlich um 21,8 auf 72,0 Mrd. € (+43,4%) gestiegen. 2022 gingen die bereinigten Ist-Ausgaben hingegen leicht um 0,4 und 2023 um weitere 0,6 auf 70,9 Mrd. € zurück. Grund hierfür waren insbe­sondere die geringeren Ausgaben für coronabedingte Maßnahmen (vgl. Tabelle 38). Die Entwicklung zeigt, dass die jährlichen Steigerungen ohne die Ausgaben für den Länder­finanzausgleich (bis 2019) bzw. den Sonderfonds Corona-Pandemie (ab 2020), das Corona-Investitionsprogramm (ab 2022) und den Härtefallfonds Bayern (ab 2023) - dunkelblaue Säule der Abbildung 11 - zwischen 1,6 und 9,4% (2023: +7,4%) lagen.

Ohne die geplanten Ausgaben für den Sonderfonds Corona-Pandemie belief sich - auf Basis der bereinigten Soll-Ausgaben - die Steigerung 2023 lt. HG 2023 auf 5,3 Mrd. € (+8,2%). Lässt man zusätzlich die geplanten Ausgaben für den Härtefallfonds Bayern außen vor, sieht das HG 2023 immer noch eine Ausgabensteigerung (Soll) von 3,7 Mrd. € (+5,6%) vor. Lässt man alle Sondertatbestände[3] seit 2014 außer Acht, sind die berei­nigten Soll-Ausgaben kontinuierlich von 45,3 Mrd. € in 2014 über 58,2 Mrd. € in 2019 auf 69,2 Mrd. € in 2023 angestiegen. Seit dem Haushaltsjahr 2018 lag die Steigerung jährlich zwischen 3,8 und 6,4%.

16.3                        Weitere Entwicklungen: Haushalt 2024/2025

Mit dem HG 2024/2025 wurde für das Jahr 2024 mit einem Haushaltsvolumen von 73,7 Mrd. € und für 2025 mit 76,4 Mrd. € geplant. Laut dem vorgelegten Regierungsentwurf zum NHG (NHG-E) 2025[4] wird das Haushaltsvolumen 2025 um weitere 0,4 auf 76,8 Mrd. € ansteigen.

Tabelle 39 Vergleich Haushaltsdaten ab 2023 (Mio. €)
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Haushalt 2024

Mit dem HG 2024/2025 wurde 2024 mit einer Steigerung des formalen Ausgabevolumens um 2,3 auf 73,7 Mrd. € (+3,2%) geplant. Hauptgrund hierfür waren höhere Ausgaben für die Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Ausländern (+0,4 Mrd. €), für Aus­gleichsleistungen an Eisenbahnverkehrsunternehmen (Bestellentgelte) für gemeinwirt­schaftliche Schienenpersonennahverkehrsleistungen (+0,4 Mrd. €) sowie für die Förderung von Kindertageseinrichtungen (+0,4 Mrd. €). Zudem sollen der neu eingerich­teten Rücklage Konjunkturvorsorge erstmalig 0,3 Mrd. € zugeführt werden.

Auch für den Kommunalen Finanzausgleich (+0,2 Mrd. €), die Inanspruchnahme aus Gewährleistungen (+0,2 Mrd. €) und die Integration von Zuwanderern und weiterer Inte­grationsbedürftiger sowie Beratung und Betreuung von Asylbewerbern und sonstigen Aus­ländern (+0,2 Mrd. €) wurden höhere Ausgaben gegenüber dem Vorjahr veranschlagt.

Die Soll-Ausgaben beim Sonderfonds Corona-Pandemie belaufen sich auf 0,1 Mrd. € und umfassen ausschließlich Ausgaben für die Abwicklung des BayernFonds sowie den Schul­dendienst. Für den ab 2023 eingerichteten „Härtefallfonds Bayern“ (Kap. 13 23) wurden 2024 insgesamt 5,0 Mio. € (Vorjahr: 1,7 Mrd. €) veranschlagt, die vollständig durch geplante Einnahmen aus Bundesmitteln gedeckt werden sollen.

2024 sind insgesamt 11,1 Mrd. € (+0,9 Mrd. €) für investive Ausgaben vorgesehen. Die Soll-Investitionsquote beträgt somit 15,2% (Vorjahr: 14,4%).

Mit dem HG 2024/2025 sind knapp 3.500 neue Stellen[5] geplant, davon 2.200 Stellen für die Schulen, 400 Stellen für die Polizei und 198 Stellen für die Gerichte und Staatsanwalt­schaften. Die Personalausgaben 2024 steigen lt. Haushaltsplan um 1,2 auf 29,4 Mrd. €.

Für das Haushaltsjahr 2024 wurde mit bereinigten Soll-Einnahmen von 71,3 Mrd. € (+4,4%) und bereinigten Soll-Ausgaben von 73,2 Mrd. € geplant (+2,8%). Ohne Son­dertatbestände[6] würde sich - auf Basis der bereinigten Ausgaben (Soll) - die Steigerung 2024 auf 4,0 Mrd. € (+5,8%) belaufen.

Es ist davon auszugehen, dass die bereinigten Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben 2024 gegenüber dem Vorjahr insgesamt wieder ansteigen werden.

Haushalt 2025

Für das Haushaltsjahr 2025 wurde ursprünglich mit einem formalen Ausgabevolumen von 76,4 Mrd. € geplant. Laut dem NHG-E 2025 soll das formale Ausgabevolumen um weitere 0,4 auf 76,8 Mrd. € ansteigen. Der Anstieg der Ausgaben 2025 gegenüber 2024 um insge­samt 3,1 Mrd. € ist insbesondere auf höhere Ausgaben für den Kommunalen Finanz­ausgleich (+0,6 Mrd. €), die Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Ausländern (+0,5 Mrd. €) sowie die Förderung von Kindertageseinrichtungen (+0,2 Mrd. €) zurückzu­führen.

Beim Sonderfonds Corona-Pandemie (Kap. 13 19) sind 2025 Ausgaben von 0,2 Mrd. € vorgesehen. Diese umfassen ausschließlich Ausgaben im Zusammenhang mit dem Schul­dendienst.

Die geplanten investiven Ausgaben steigen im Haushaltsjahr 2025 insgesamt um 0,5 auf 11,7 Mrd. €. 2025 errechnet sich wie im Vorjahr eine Soll-Investitionsquote von 15,2%.

Im Stammhaushalt 2025 sind 2.800 neue Stellen[7] geplant, davon 1.900 Stellen für die Schulen und 240 Stellen für die Polizei. Im NHG-E 2025 sind darüber hinaus keine zusätz­lichen neuen kostenwirksamen Stellen vorgesehen. Die Personalausgaben 2025 steigen lt. dem NHG-E 2025 um 1,7 auf 31,1 Mrd. € an.

Die noch mit dem HG 2024/2025 für 2025 geplante Zuführung an die Rücklage Konjunktur­vorsorge von 460,5 Mio. € soll lt. dem NHG-E 2025 ausgesetzt werden. Begründet wurde diese Maßnahme lt. den Ausführungen im Gesetzesvorblatt mit der sehr schwachen Wirt­schaftslage und den ungewissen Konjunkturaussichten. Hiernach sollen die frei geworde­nen Mittel zur teilweisen Deckung der zwangsläufigen Mehrbelastungen (insbesondere der hohen konjunkturbedingten Steuermindereinnahmen) verwendet werden.[8]

Für das Haushaltsjahr 2025 wird lt. dem NHG-E 2025 mit bereinigten Soll-Einnahmen von 72,4 (+1,5%) und bereinigten Soll-Ausgaben von 76,7 Mrd. € (+4,8%) geplant. Ohne Sondertatbestände[9] würde sich - auf Basis der bereinigten Ausgaben (Soll) - die Steigerung 2025 auf 3,4 Mrd. € (+4,6%) belaufen.



[1]     Vgl. TNr. 2.

[2]     ORH-Bericht 2023 TNr. 9.

[3]     Sondertatbestände: zusätzliche Ausgaben Asyl, (Mehr-)Ausgaben Länderfinanzausgleich, Ausgaben Son­derfonds Corona-Pandemie, Ausgaben Corona-Investitionsprogramm und Härtefallfonds Bayern.

[4]     NHG-E 2025 vom 02.12.2024, LT-Drs. 19/4008.

[5]     Übersicht Teil VII des HG 2024/2025, Nr. 2 Stellenmehrungen 2024; Personalsoll A.

[6]     Zu berücksichtigende Sondertatbestände 2024: Sonderfonds Corona-Pandemie und Bayerischer Härtefall­fonds, vgl. Tabelle 39.

[7]     Übersicht Teil VII des HG 2024/2025, Nr. 2 Stellenmehrungen 2025; Personalsoll A.

[8]     Nachtragshaushaltsplan 2025 Entwurf, https://www.stmfh.bayern.de/haushalt/2025e/haushaltsplan/Nachtrag.pdf, S. 3, Gesetzesvorblatt - Lösung, abgerufen am 16.12.2024.

[9]     In 2025 ist nur noch der Sondertatbestand Bayerischer Härtefallfonds zu berücksichtigen, vgl. Tabelle 39.