TNr. 19 Entwicklung des Finanzierungssaldos und Steuerschätzung

Beitragbild 2025 Allgemeiner Teil
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Der Finanzierungssaldo (Ist) war in den Jahren 2013 bis 2022 mit Ausnahme der Jahre 2020 und 2021 stets positiv. Das Haushaltsjahr 2023 schloss mit einem negativen Finanzierungssaldo ab. 2024 wird er voraussichtlich eben­falls negativ sein. Geplant wurden die Haushalte 2014 bis 2025, außer 2015, stets mit einem negativen Finanzierungssaldo (Soll).

Der Finanzierungssaldo ergibt sich aus der Gegenüberstellung der bereinigten Einnahmen und Ausgaben zuzüglich des Saldos der haushaltstechnischen Verrechnungen.

Abbildung 15 Gegenüberstellung der bereinigten Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben (Mrd. €)
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Diese Gegenüberstellung macht deutlich, dass sowohl die bereinigten Ist-Einnahmen als auch die bereinigten Ist-Ausgaben bis einschließlich 2019 erheblich gestiegen sind. Nach­dem 2020 die bereinigten Ist-Einnahmen insbesondere aufgrund niedrigerer Steuerein­nahmen infolge der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen und der Corona-Pandemie seit 2009 erstmals gesunken sind, stiegen diese 2021 wieder um 8,6 Mrd. € und 2022 um weitere 3,6 auf 74,3 Mrd. € an. Grund hierfür waren insbesondere die deutlich höheren Steuereinnahmen. Insbesondere aufgrund der in 2023 niedrigeren Steuereinnah­men sowie der rückläufigen Zuweisungen des Bundes gingen die bereinigten Ist-Einnah­men 2023 um 3,7 auf 70,7 Mrd. € zurück.

Abbildung 16 Finanzierungssaldo langfristig (Mrd. €)
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Die Entwicklung des Finanzierungssaldos zeigt, dass - bis auf 2015 - die Haushalte stets mit einem negativen Finanzierungssaldo (Soll) geplant wurden. Deshalb waren in den Haushaltsplänen zum Ausgleich des Haushalts u.a. Entnahmen aus Rücklagen und dem Grundstock vorgesehen.

Mit dem Haushalt 2023 wurde wieder mit einem negativen Finanzierungssaldo von 2.902,7 Mio. € geplant. Zum Haushaltsausgleich war - wie in den Vorjahren - eine erheb­liche Entnahme aus der Rücklage von 3,1 Mrd. € eingeplant (vgl. Tabelle 27), davon allein 1,0 Mrd. € zur Finanzierung der Ausgaben des neuen Härtefallfonds Bayern (Kap. 13 23).

Auch das HG 2024/2025 plant für 2024 mit einem negativen Finanzierungssaldo von 1.887,7 Mio. €. Für das Haushaltsjahr 2025 wird lt. NHG-E 2025 ebenfalls mit einem nega­tiven Finanzierungssaldo von 4.290,6 Mio. € geplant. Dies stellt gegenüber dem ursprüng­lich mit dem HG 2024/2025 für 2025 geplanten Finanzierungssaldo eine weitere Ver­schlechterung um 2.295,2 Mio. € dar. Grund hierfür waren neben den mit dem
NHG-E 2025 geplanten Mehrausgaben (+0,9 Mrd. €) auch die zu erwartenden Steuer­mindereinnahmen (-1,8 Mrd. €) für das Jahr 2025, wobei bei den restlichen Einnahmen mit einem Anstieg um 0,4 Mrd. € geplant wird.

Nur durch die geplanten Entnahmen aus der Rücklage (vgl. TNr. 22) und die Veran­schlagung von globalen Minderausgaben können die Haushalte für die Jahre 2024 und 2025 im Soll ausgeglichen werden.

Im Haushaltsvollzug ist in den Jahren 2011 bis 2019 in jedem Jahr ein positiver Finanzie­rungssaldo (Ist) entstanden (vgl. Abbildung 16). Gründe für diese Überschüsse waren im Wesentlichen, dass die tatsächlichen Steuereinnahmen höher ausfielen, als noch bei der Haushaltsaufstellung prognostiziert wurde, sowie die Zahlungen der BayernLB an den Frei­staat im Rahmen des EU-Beihilfeverfahrens. Die Jahresüberschüsse im Zeitraum 2011 bis 2019 wurden der Haushaltssicherungsrücklage zugeführt und teilweise zur Schuldentil­gung verwendet.

Nachdem die Finanzierungssalden 2020 (-6.432,0 Mio. €) und 2021 (-1.228,1 Mio. €) wegen der zusätzlichen Ausgaben aufgrund der Corona-Pandemie im Ist negativ waren, schloss das Jahr 2022 mit einem positiven Finanzierungssaldo (+2.775,5 Mio. €) ab. 2023 war der Finanzierungssaldo (Ist) erneut negativ (-289,0 Mio. €). Der Finanzierungssaldo 2024 (Ist) ist voraussichtlich wieder negativ.

Bei der Haushaltsaufstellung werden u.a. die Ergebnisse des bundesweiten Arbeitskreises „Steuerschätzung“ berücksichtigt. Bei sinkenden Steuereinnahmen sind zur Einhaltung der Schuldenbremse grundsätzlich entweder die Ausgaben anzupassen oder Mittel aus den Rücklagen zu entnehmen, um den Haushalt ausgleichen zu können.

Die nachfolgende Abbildung vergleicht die geschätzten Steuereinnahmen des Freistaates auf Basis der Steuerschätzungen vom Oktober 2022[1], 2023[2] und 2024[3].

Abbildung 17 Geschätzte Steuereinnahmen für Bayern - Vergleich: Oktober 2022 - Oktober 2023 - Oktober 2024 (Mrd. €)
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Basis für das HG 2024/2025 war das Ergebnis der Oktober-Steuerschätzung 2023 sowie die Anpassung aufgrund der Vereinbarungen in der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefs der Länder am 06.11.2023 zum Thema Flüchtlingspolitik und der Änderungen zum FAG hinsichtlich Wärmeplanungsgesetz und Startchancen-Programm Schulen. Hiernach verbesserte sich die Prognose für 2024 gegenüber der Oktober-Steuer­schätzung 2022. Für 2024 wurde mit Steuereinnahmen von 56,3 Mrd. € geplant. Nach der Oktober-Steuerschätzung 2024 wurde für 2024 ein Rückgang der Steuereinnahmen um 0,9 auf 55,4 Mrd. € erwartet. Tatsächlich beliefen sich die Steuereinnahmen 2024 auf 57,3 Mrd. €.

Für den NHG-E 2025 diente die Oktober-Steuerschätzung 2024 unter Berücksichtigung des 3. Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertages­betreuung sowie der vorläufigen Auswirkungen des Zensus 2022 als Grundlage. Hiernach ist mit Steuermindereinnahmen (-1,8 Mrd. €) gegenüber der Oktober-Steuerschätzung 2023 zu rechnen. Für das Haushaltsjahr 2025 wird nun mit Steuereinnahmen von 56,9 Mrd. € geplant.



[1]     Inklusive nachträglicher Anpassungen aufgrund des Beschlusses des Bundeskanzlers und der Regie­rungschefs vom 02.11.2022 und den Änderungen im Entwurf des Inflationsausgleichgesetzes.

[2]     Inklusive der Anpassungen aufgrund der Vereinbarungen in der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefs der Länder am 06.11.2023 zum Thema Flüchtlingspolitik (TOP 6) und der Änderungen zum FAG hinsichtlich WärmeplanungsG und Startchancen-Programm Schulen.

[3]     Unter Berücksichtigung des 3. Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kinder­tagesbetreuung sowie der vorläufigen Auswirkungen aus dem Zensus 2022.