TNr. 20 Steueraufkommen und Steuereinnahmen

Die Steuereinnahmen sind 2023 um 754,4 Mio. € (-1,4%) gesunken, 2024 stiegen sie wieder um 3.150,7 Mio. € (+5,8%) an.
20.1 Steueraufkommen
Das Steueraufkommen in Bayern resultiert aus:
- Gemeinschaftsteuern des Bundes und der Länder und
- Landessteuern.
Das Steueraufkommen stellte sich nach Angaben des Finanzministeriums wie folgt dar:

Das Steueraufkommen 2023 ist gegenüber dem Vorjahr geringfügig um 343,8 Mio. € (+0,3%) angestiegen, 2024 erhöhte es sich um 7.841,1 Mio. € (+6,2%).
20.2 Steuereinnahmen
Das Steueraufkommen verbleibt dem Freistaat nur zum Teil, da es sich u.a. um Gemeinschaftsteuern des Bundes, der Länder und teilweise der Gemeinden handelt.
Die Steuereinnahmen entwickelten sich wie folgt:

Die kassenmäßigen Steuereinnahmen des Freistaates sind 2023 gegenüber dem Vorjahr um 754,4 Mio. € (-1,4%) gesunken, 2024 stiegen sie wieder um 3.150,7 Mio. € (+5,8%) an.
Die ab 2020 ausgewiesenen Steuereinnahmen sind insbesondere auch aufgrund der zwischenzeitlichen Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen nur bedingt mit den Werten vor 2020 vergleichbar:
- Durch einen Systemwechsel im bundesstaatlichen Finanzausgleich werden die Abschlagszahlungen bei der Umsatzsteuer seit 2020 bereits bei den Einnahmen verrechnet.[1]
- Zudem führte der Wegfall der erhöhten Gewerbesteuerumlage ab dem Jahr 2020 zu einer deutlichen Minderung der Steuereinnahmen der Länder.
[1] Haushaltsplan 2019/2020 Kap. 13 03, Erläuterung zu Tit. 612 01.