TNr. 22 Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und Bürgschaftssicherungsrücklage

Aufgrund jahrelanger positiver Einnahmenentwicklung stieg die Rücklage entgegen den Haushaltsplanungen bis 2019 auf 10,3 Mrd. €. 2020 und 2021 reduzierte sich die Rücklage, bevor sie Ende 2022 wieder auf 9,0 Mrd. € anstieg. Die Rücklage erhöhte sich 2023 um weitere 1,0 auf 10,0 Mrd. €. Aufgrund geplanter Entnahmen soll sie Ende 2024 voraussichtlich noch 7,6 Mrd. €[1]und Ende 2025 noch 3,2 Mrd. €[2] betragen.
Der ORH sieht eine Entnahme aus der Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und Bürgschaftsrücklage zur dauerhaften Finanzierung laufender Verpflichtungen kritisch. Im Sinne einer nachhaltigen Finanzpolitik sollten sich aus Sicht des ORH geplante Ausgaben wieder verstärkt an den zu erwartenden Einnahmen orientieren, ohne eine Entnahme aus der Rücklage vorzusehen.
Die Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und Bürgschaftssicherungsrücklage soll Risiken künftiger Haushalte und Bürgschaften (vgl. TNr. 14) absichern.
Sie besteht aus Überschüssen vergangener Haushalte und hat sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:

Im Verlauf des Haushaltsvollzugs 2023 wurden der Rücklage einerseits planmäßig 3,1 Mrd. € entnommen. Andererseits konnten ihr insbesondere aufgrund der positiven Entwicklung der Steuereinnahmen 4,1 Mrd. € zugeführt werden. Die Rücklage stieg somit per Saldo um 1,0 auf 10,0 Mrd. € (vgl. Tabelle 27). Die bis 2022 in der Rücklage noch enthaltenen 200,0 Mio. € aus Kapitalrückzahlungen der BayernLB wurden 2023 vollständig zur Schuldentilgung verwendet (vgl. TNr. 23).

Laut dem HG 2024/2025 sind - obwohl nach der Oktober-Steuerschätzung 2023 von Steuermehreinnahmen ausgegangen wurde - bis Ende 2024 Entnahmen von 2,4 Mrd. € geplant. Hiervon sind 1.217,5 Mio. € für den Haushaltsabgleich sowie 1.197,0 Mio. € für die teilweise Finanzierung des Zuwanderungs- und Integrationsfonds vorgesehen. Den Entnahmen stehen 2024 keine geplanten Zuführungen gegenüber. Der Bestand der Rücklage soll somit Ende 2024 voraussichtlich 7,6 Mrd. € betragen.
Mit dem NHG-E 2025 wurde die ursprünglich für 2025 geplante Entnahme von 2,6 Mrd. € deutlich erhöht, was u.a. auf die auf Basis der Oktober-Steuerschätzung 2024 erwarteten Steuermindereinnahmen für 2025 von 1,8 Mrd. € zurückzuführen war. Insgesamt sollen nun 4,4 Mrd. € entnommen werden: davon 2,9 Mrd. € zum Haushaltsabgleich und 1,5 Mrd. € zur teilweisen Finanzierung des Zuwanderungs- und Integrationsfonds.
Die Haushalte 2024 und 2025 können im Soll nur ausgeglichen werden, indem (per Saldo) erhebliche Entnahmen aus der Rücklage vorgesehen sind. Für beide Jahre wurde - wie durchgängig in den Vorjahren seit 2016 - eine Entnahme zur teilweisen Finanzierung des Zuwanderungs- und Integrationsfonds (1,2 Mrd. € bzw. 1,5 Mrd. €) eingeplant.
Der ORH sieht eine Entnahme aus der Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und Bürgschaftssicherungsrücklage zur dauerhaften Finanzierung laufender Verpflichtungen - hierunter insbesondere die Ausgaben für den Zuwanderungs- und Integrationsfonds - kritisch. Im Sinne einer nachhaltigen Finanzpolitik sollten sich aus Sicht des ORH geplante Ausgaben wieder verstärkt an den zu erwartenden Einnahmen orientieren, ohne eine Entnahme aus der Rücklage vorzusehen.
[1] Bestand der Rücklage zum 31.12.2023 (vgl. Tabelle 27) abzüglich der für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Entnahmen und Zuführungen, HG 2024/2025, Epl. 13, Anlage B, Erläuterung zu Kap. 80 01. Die Abschlussbuchungen für das Haushaltsjahr 2024 - und damit der Ist-Bestand Ende 2024 - standen zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses noch nicht endgültig fest.
[2] Bestand der Rücklage lt. NHG-E 2025, Epl. 13, Anlage B, Erläuterung zu Kap. 80 01.