TNr. 22 Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und Bürgschaftssicherungsrücklage

Beitragbild 2025 Allgemeiner Teil
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Aufgrund jahrelanger positiver Einnahmenentwicklung stieg die Rücklage entgegen den Haushaltsplanungen bis 2019 auf 10,3 Mrd. €. 2020 und 2021 reduzierte sich die Rücklage, bevor sie Ende 2022 wieder auf 9,0 Mrd. € anstieg. Die Rücklage erhöhte sich 2023 um weitere 1,0 auf 10,0 Mrd. €. Auf­grund geplanter Entnahmen soll sie Ende 2024 voraussichtlich noch 7,6 Mrd. €[1]und Ende 2025 noch 3,2 Mrd. €[2] betragen.

Der ORH sieht eine Entnahme aus der Haushaltssicherungs-, Kassenverstär­kungs- und Bürgschaftsrücklage zur dauerhaften Finanzierung laufender Verpflichtungen kritisch. Im Sinne einer nachhaltigen Finanzpolitik sollten sich aus Sicht des ORH geplante Ausgaben wieder verstärkt an den zu erwar­tenden Einnahmen orientieren, ohne eine Entnahme aus der Rücklage vorzu­sehen.

Die Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und Bürgschaftssicherungsrück­lage soll Risiken künftiger Haushalte und Bürgschaften (vgl. TNr. 14) absichern.

Sie besteht aus Überschüssen vergangener Haushalte und hat sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:

Abbildung 18 Entwicklung der Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und Bürgschaftssicherungsrücklage (Mrd. €)
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Im Verlauf des Haushaltsvollzugs 2023 wurden der Rücklage einerseits planmäßig 3,1 Mrd. € entnommen. Andererseits konnten ihr insbesondere aufgrund der positiven Ent­wicklung der Steuereinnahmen 4,1 Mrd. € zugeführt werden. Die Rücklage stieg somit per Saldo um 1,0 auf 10,0 Mrd. € (vgl. Tabelle 27). Die bis 2022 in der Rücklage noch enthal­tenen 200,0 Mio. € aus Kapitalrückzahlungen der BayernLB wurden 2023 vollständig zur Schuldentilgung verwendet (vgl. TNr. 23).

Tabelle 46 Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und Bürgschaftssicherungsrücklage: geplante Entnahmen und Zuführungen (Mio. €)
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Laut dem HG 2024/2025 sind - obwohl nach der Oktober-Steuerschätzung 2023 von Steuer­mehreinnahmen ausgegangen wurde - bis Ende 2024 Entnahmen von 2,4 Mrd. € geplant. Hiervon sind 1.217,5 Mio. € für den Haushaltsabgleich sowie 1.197,0 Mio. € für die teil­weise Finanzierung des Zuwanderungs- und Integrationsfonds vorgesehen. Den Ent­nahmen stehen 2024 keine geplanten Zuführungen gegenüber. Der Bestand der Rücklage soll somit Ende 2024 voraussichtlich 7,6 Mrd. € betragen.

Mit dem NHG-E 2025 wurde die ursprünglich für 2025 geplante Entnahme von 2,6 Mrd. € deutlich erhöht, was u.a. auf die auf Basis der Oktober-Steuerschätzung 2024 erwarteten Steuermindereinnahmen für 2025 von 1,8 Mrd. € zurückzuführen war. Insgesamt sollen nun 4,4 Mrd. € entnommen werden: davon 2,9 Mrd. € zum Haushaltsabgleich und 1,5 Mrd. € zur teilweisen Finanzierung des Zuwanderungs- und Integrationsfonds.

Die Haushalte 2024 und 2025 können im Soll nur ausgeglichen werden, indem (per Saldo) erhebliche Entnahmen aus der Rücklage vorgesehen sind. Für beide Jahre wurde - wie durchgängig in den Vorjahren seit 2016 - eine Entnahme zur teilweisen Finanzierung des Zuwanderungs- und Integrationsfonds (1,2 Mrd. € bzw. 1,5 Mrd. €) eingeplant.

Der ORH sieht eine Entnahme aus der Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und Bürgschaftssicherungsrücklage zur dauerhaften Finanzierung laufender Verpflichtungen - hierunter insbesondere die Ausgaben für den Zuwanderungs- und Integrationsfonds - kritisch. Im Sinne einer nachhaltigen Finanzpolitik sollten sich aus Sicht des ORH geplante Ausgaben wieder verstärkt an den zu erwartenden Einnahmen orientieren, ohne eine Ent­nahme aus der Rücklage vorzusehen.



[1]     Bestand der Rücklage zum 31.12.2023 (vgl. Tabelle 27) abzüglich der für das Haushaltsjahr 2024 vorge­sehenen Entnahmen und Zuführungen, HG 2024/2025, Epl. 13, Anlage B, Erläuterung zu Kap. 80 01. Die Abschlussbuchungen für das Haushaltsjahr 2024 - und damit der Ist-Bestand Ende 2024 - standen zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses noch nicht endgültig fest.

[2]     Bestand der Rücklage lt. NHG-E 2025, Epl. 13, Anlage B, Erläuterung zu Kap. 80 01.