TNr. 02 Gesamthaushalt

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Bereinigt um Kreditaufnahmen/-tilgungen, Rücklagenbewegungen und Verrechnungen standen den Einnahmen von 74.223,0 Mio. € (+5,1 %) Ausgaben von 74.780,7 Mio. € (+5,4 %) gegenüber. Unter Berücksichtigung von haushaltstechnischen Verrechnungen wies der Haushalt einen negativen Finanzierungssaldo von 558,1 Mio. € aus.

2.1                   Einnahmen und Ausgaben

Eine Bewertung der Einnahmen und der Ausgaben erfolgt anhand der bereinigten Einnahmen und Ausgaben. Hierfür werden nach dem sog. bundeseinheitlichen Berechnungsschema bei den Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben die Kreditaufnahmen und
-tilgungen, die Zuführungen und Entnahmen aus Rücklagen sowie die haushaltstechnischen Verrechnungen abgezogen.[1]

Tabelle 08 Ermittlung der bereinigten Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben 2024
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Die bereinigten Ist-Einnahmen stiegen 2024 um 3,6 auf 74,2 Mrd. € (+5,1 %). Grund hierfür waren insbesondere die höheren Steuereinnahmen. Die bereinigten Ist-Ausgaben stiegen um 3,8 auf 74,8 Mrd. € (+5,4 %); dies war überwiegend auf die gestiegenen Ausgaben für Personal und Investitionen zurückzuführen.

Abbildung 03 Bereinigte Einnahmen und Ausgaben
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Auf die einzelnen Veränderungen bei den Einnahmen und Ausgaben wird in den TNrn. 3 bis 11 näher eingegangen.

2.2                   Finanzierungssaldo

Der Finanzierungssaldo ergibt sich aus der Gegenüberstellung der bereinigten Einnahmen und Ausgaben zuzüglich des Saldos der haushaltstechnischen Verrechnungen von
-0,4 Mio. €. Er zeigt, wie sich die Haushaltslage entwickelt hat, und macht deutlich, inwieweit ein Haushalt ohne Kreditaufnahmen und Entnahmen aus Rücklagen auskommt.

Tabelle 09 Finanzierungssaldo
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Der für 2024 geplante Finanzierungssaldo (Soll) verbesserte sich im Haushaltsvollzug um 1.329,6 Mio. € auf einen Finanzierungssaldo (Ist) von -558,1 Mio. €. Ursache hierfür waren insbesondere die gegenüber dem Haushaltsplan deutlich höheren Steuereinnahmen, höhere Zuweisungen und Zuschüsse (vgl. Tabelle 2 HGr. 2 und OGr. 33 und 34), insbesondere vom Bund sowie höhere Verwaltungseinnahmen und Einnahmen aus dem Schuldendienst.



[1]     Vgl. Tabelle 2, Ist-Beträge der OGr. 32, 35, 38, 91 und 98.