TNr. 05 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen
Die Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen (HGr. 2) gingen im Vergleich zu 2023 um 573,8 auf 10.035,5 Mio. € (-5,4 %) zurück.
Die Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen stellten mit 13,0 % (Vorjahr: 14,7 %) den zweitgrößten Anteil an den Einnahmen des Freistaates dar. Der Rückgang um 0,6 auf 10,0 Mrd. € (-5,4 %) ist größtenteils auf die rückläufigen Zuweisungen und Erstattungen des Bundes für den Härtefallfonds Bayern (Kap. 13 23) zurückzuführen. Der Bund beteiligte sich 2024 noch mit 116,8 Mio. € (Vorjahr: 559,7 Mio. €). Auch die Zuweisungen und Erstattungen für den Sonderfonds Corona-Pandemie (Kap. 13 19) waren rückläufig und gingen um 377,6 auf 33,9 Mio. € zurück.
Dem Großteil der Einnahmen (HGr. 2) standen entsprechende Ausgaben (HGr. 6)[1] gegenüber. Sie waren weitgehend zweckentsprechend zu verwenden und wurden häufig an Stellen außerhalb des Staatshaushalts (z.B. Kommunen) weitergereicht.
[1] Vgl. TNr. 9.
