TNr. 05 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen

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Die Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen (HGr. 2) gingen im Vergleich zu 2023 um 573,8 auf 10.035,5 Mio. € (-5,4 %) zurück.

Tabelle 13 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen
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Die Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen stellten mit 13,0 % (Vorjahr: 14,7 %) den zweitgrößten Anteil an den Einnahmen des Freistaates dar. Der Rückgang um 0,6 auf 10,0 Mrd. € (-5,4 %) ist größtenteils auf die rückläufigen Zuweisungen und Erstattungen des Bundes für den Härtefallfonds Bayern (Kap. 13 23) zurückzuführen. Der Bund beteiligte sich 2024 noch mit 116,8 Mio. € (Vorjahr: 559,7 Mio. €). Auch die Zuweisungen und Erstattungen für den Sonderfonds Corona-Pandemie (Kap. 13 19) waren rückläufig und gingen um 377,6 auf 33,9 Mio. € zurück.

Dem Großteil der Einnahmen (HGr. 2) standen entsprechende Ausgaben (HGr. 6)[1] gegenüber. Sie waren weitgehend zweckentsprechend zu verwenden und wurden häufig an Stellen außerhalb des Staatshaushalts (z.B. Kommunen) weitergereicht.



[1]     Vgl. TNr. 9.