TNr. 06 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen sowie besondere Finanzierungseinnahmen

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Die Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen sowie besondere Finanzierungseinnahmen (HGr. 3) stiegen 2024 um 1.687,9 auf 5.001,5 Mio. € (+50,9 %) an.

Tabelle 14 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen
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Die Ausgaben für die Tilgung von Krediten dürfen direkt von den Einnahmen aus der Schuldenaufnahme abgesetzt werden, sodass hier die Schuldenaufnahme am Kreditmarkt abzüglich der Tilgungen ausgewiesen wird. Wie unter TNr. 1.3 dargestellt, können zudem nicht benötigte Anschlussfinanzierungen in die folgenden Haushaltsjahre aufgeschoben werden. 2024 wurden - wie im Vorjahr - für den Sonderfonds Corona-Pandemie keine neuen Kredite mehr aufgenommen. Unter Berücksichtigung der Tilgungen sowie der aufgeschobenen Anschlussfinanzierungen (Kap. 13 06, 13 19 und 13 60) beliefen sich die Einnahmen aus der Schuldenaufnahme am Kreditmarkt auf 397,5 Mio. €.

Die Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen stiegen 2024 um 424,5 auf 2.103,3 Mio. €. Diesen Einnahmen standen größtenteils entsprechende zweckgebundene Ausgaben (HGr. 7 und 8)[1] gegenüber, die oft an Stellen außerhalb der Staatsverwaltung (z.B. Kommunen) weitergeleitet wurden.

Zu den besonderen Finanzierungseinnahmen zählen die Entnahmen aus Rücklagen und die haushaltstechnischen Verrechnungen. Der größte Posten entfiel mit 2.414,5 Mio. € (-714,8 Mio. €) auf planmäßige Entnahmen aus der Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und Bürgschaftssicherungsrücklage (vgl. TNr. 12.1 und Tabelle 27).



[1]     Vgl. TNr. 10.