TNr. 07 Personalausgaben und Stellen

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Die Personalausgaben (HGr. 4) sind gegenüber 2023 um 1.681,0 Mio. € (+6,1 %) auf 29.229,7 Mio. € angestiegen.

7.1                   Personalausgaben

Tabelle 15 Personalausgaben nach Zweckbestimmungen
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Die Ausgabensteigerung für die aktiv Beschäftigten belief sich auf 997,1 Mio. € (+ 5,4 %) gegenüber 2023. Sie ist überwiegend auf neu ausgebrachte Stellen und Stellenhebungen sowie auf die Tarif-/Besoldungserhöhung zum 01.11.2024 und den gewährten Inflationsausgleich zurückzuführen.

Die Zunahme der Versorgungsausgaben beruhte auch auf dem weiteren Anstieg der Zahl der Versorgungsempfänger. Diese Ausgaben werden sich auch weiterhin erhöhen, weil die Zahl der Versorgungsempfänger noch bis zum Jahr 2035 ansteigen wird.[1]

7.2                   Planstellen und andere Stellen

Die Zahl der Stellen setzt sich aus Planstellen und anderen Stellen zusammen.[2] Sie erhöhte sich im Haushaltsjahr 2024 gegenüber dem Vorjahr von 317.262,6 um 5.807,2 (+1,8 %) auf 323.069,7.[3]

Tabelle 16 Stellen 2024 mit Veränderungen gegenüber 2023
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Im Geschäftsbereich des Innenministeriums (Epl. 03) entfielen die Stellenmehrungen überwiegend auf zusätzliche Stellen für die Polizei.

Der Stellenzuwachs im Geschäftsbereich des Kultusministeriums (Epl. 05) beruhte insbesondere auf neuen Stellen für verbeamtete Lehrkräfte und Unterstützungskräfte an Schulen.

Im Geschäftsbereich des Wissenschafts- und Kunstministeriums beruhten die Stellenmehrungen im Personalsoll B[4] zum überwiegenden Teil auf einem Berichtigungseffekt.[5] Für die ausgewiesenen Stellenzahlen des Personalsolls B sind grundsätzlich die ausgebrachten Haushaltsmittel im jeweiligen Kapitel maßgeblich. Daneben wurden neue Stellen aus Drittmitteln im Haushaltsvollzug geschaffen.

Für das Haushaltsjahr 2026[6] sind keine kostenwirksamen neuen Stellen im Haushaltsplan veranschlagt.

7.3                   Sondervermögen Bayerischer Pensionsfonds

Dem 2013 aus der Versorgungsrücklage und Versorgungsfonds[7] hervorgegangenen Sondervermögen „Bayerischer Pensionsfonds“[8] wurden im Jahr 2024 insgesamt 141,9 Mio. € zugeführt[9], im Jahr 2023 waren es 137,3 Mio. €. Zum 31.12.2024 betrug das Vermögen im Bayerischen Pensionsfonds 4.514,8 Mio. €. Bis 2030 sind diesem Sondervermögen jährlich 110 Mio. € sowie vereinnahmte Versorgungszuschläge aus dem Staatshaushalt zuzuführen.[10] Entnahmen sind seit 2023 zulässig,[11] hiervon wurde jedoch kein Gebrauch gemacht.



[1]     Versorgungsbericht des Freistaates für die 18. Legislaturperiode, Mai 2020, Abschnitt D III, ab S. 120.

[2]     Art. 17 Abs. 5 und 6 BayHO, ohne Stellen für abgeordnete Beamte, Leerstellen und Ersatzstellen; „Andere Stellen“ sind Stellen für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst und für Dienstanfänger, für abgeordnete Beamte sowie für Arbeitnehmer.

[3]     Zur Entwicklung der Planstellen in den Jahren 2020 bis 2024 vgl. TNr. 20.

[4]     Das Personalsoll B im Epl. 15 stieg von 20.807,8 in 2023 auf 22.615,5 in 2024.

[5]     Im Gegensatz zum Personalsoll A (gebundene Stellen i.S.v. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 HG) sind beim Personalsoll B (sog. Mittelstellen) grundsätzlich die im Haushaltsplan ausgewiesenen korrespondierenden Personalmittel maßgeblich. Die im Stellenplan unter Personalsoll B ausgewiesene Zahl von Stellen ist grundsätzlich informatorischer Art und insofern für den Vollzug nicht verbindlich.

[6]     Entwurf HG 2026/2027, Übersicht Teil VII, Nr. 2 Stellenmehrungen 2026/2027, Haushaltsjahr 2026.

[7]     Stand der Sondervermögen zum 31.12.2012: Versorgungsrücklage 1.406 Mio. €, Versorgungsfonds 270 Mio €.

[8]     Art. 2 BayVersRücklG.

[9]     Zuführungen aus dem Staatshaushalt lt. Geschäftsbericht 2024 zum Pensionsfonds; die Buchungen im Nachmonat wurden nicht berücksichtigt.

[10]    Art. 6 Abs. 1 BayVersRücklG; nach Art. 9 Nr. 1a E-HG 2026/2027 soll die jährliche Zuführung nicht mehr im BayVersRücklG, sondern im jeweiligen HG festgelegt werden.

[11]    Art. 7 Abs. 1 BayVersRücklG.