TNr. 19 Entwicklung des Finanzierungssaldos und Steuerschätzung
Der Finanzierungssaldo (Ist) war in den Jahren 2011 bis 2022 mit Ausnahme der Jahre 2020 und 2021 stets positiv. Die Haushaltsjahre 2023 und 2024 schlossen mit einem negativen Finanzierungssaldo ab. 2025 wird er voraussichtlich wieder positiv sein. Mit Ausnahme des Jahres 2015 wurden die Haushalte seit 2011 stets mit einem negativen Finanzierungssaldo (Soll) geplant.
Der Finanzierungssaldo ergibt sich aus der Gegenüberstellung der bereinigten Einnahmen und Ausgaben zuzüglich des Saldos der haushaltstechnischen Verrechnungen.
Diese Gegenüberstellung macht deutlich, dass sowohl die bereinigten Ist-Einnahmen als auch die bereinigten Ist-Ausgaben bis einschließlich 2019 erheblich gestiegen sind. Nachdem 2020 die bereinigten Ist-Einnahmen insbesondere aufgrund niedrigerer Steuereinnahmen infolge der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen und der Corona-Pandemie seit 2009 erstmals gesunken sind, stiegen diese 2021 wieder um 8.568,3 Mio. € und 2022 um weitere 3.570,2 auf 74.322,7 Mio. € an. Insbesondere aufgrund der im Jahr 2023 niedrigeren Steuereinnahmen sowie der rückläufigen Zuweisungen des Bundes gingen die bereinigten Ist-Einnahmen 2023 um 3.667,9 auf 70.654,8 Mio. € zurück. 2024 stiegen die bereinigten Ist-Einnahmen hingegen wieder um 3.568,2 auf 74.223,0 Mio. €; was überwiegend auf höhere Steuereinnahmen (vgl. TNrn. 3 und 20) zurückzuführen ist. Auch die bereinigten Ist-Ausgaben stiegen 2024 deutlich um 3.836,2 auf 74.780,7 Mio. €. Hauptgrund waren höhere Ausgaben für Personal (+1,7 Mrd. €) und Investitionen (+0,9 Mrd. €).
Die Entwicklung des Finanzierungssaldos zeigt, dass - bis auf 2015 - die Haushalte stets mit einem negativen Finanzierungssaldo (Soll) geplant wurden. Deshalb waren in den Haushaltsplänen zum Ausgleich des Haushalts u.a. Entnahmen aus Rücklagen und dem Grundstock vorgesehen.
Für das Haushaltsjahr 2024 wurde wieder mit einem negativen Finanzierungssaldo (‑1.887,7 Mio. €) geplant. Zum Haushaltsausgleich war - wie in den Vorjahren - eine erhebliche Entnahme aus der Rücklage von 2,4 Mrd. € eingeplant (vgl. Tabelle 27), davon allein 1,2 Mrd. € zur teilweisen Finanzierung des Zuwanderungs- und Integrationsfonds (Asyl).
Für das Haushaltsjahr 2025 wird ebenfalls mit einem negativen Finanzierungssaldo von 4.290,2 Mio. € geplant. Auch für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wird lt. E-HG 2026/2027 jeweils mit einem negativen Finanzierungssaldo (2026: -2.785,4 Mio. €, 2027: -2.243,6 Mio. €) geplant. Nur durch die geplanten Entnahmen aus der Rücklage (vgl. TNr. 22) und die Veranschlagung von globalen Minderausgaben können die Haushalte für die Jahre 2025 bis 2027 im Soll ausgeglichen werden.
Im Haushaltsvollzug ist in den Jahren 2011 bis 2019 in jedem Jahr ein positiver Finanzierungssaldo (Ist) entstanden (vgl. Abbildung 17). Gründe für diese Überschüsse waren im Wesentlichen, dass die tatsächlichen Steuereinnahmen höher ausfielen als noch bei der Haushaltsaufstellung prognostiziert worden war, sowie die Zahlungen der BayernLB an den Freistaat im Rahmen des EU-Beihilfeverfahrens.
Nachdem die Finanzierungssalden 2020 (-6.432,0 Mio. €) und 2021 (-1.228,1 Mio. €) wegen der zusätzlichen Ausgaben aufgrund der Corona-Pandemie im Ist negativ waren, schloss das Jahr 2022 mit einem positiven Finanzierungssaldo (+2.775,5 Mio. €) ab. 2023 war der Finanzierungssaldo (Ist) erneut negativ (-289,0 Mio. €), ebenso wie 2024 (‑558,1 Mio. €). Der Finanzierungssaldo 2025 (Ist) wird voraussichtlich wieder positiv sein.
Bei der Haushaltsaufstellung werden u.a. die Ergebnisse des bundesweiten Arbeitskreises „Steuerschätzung“ berücksichtigt. Die nachfolgende Abbildung vergleicht die geschätzten Steuereinnahmen des Freistaates auf Basis der Steuerschätzungen von Oktober 2023[1], 2024[2] und 2025[3].
Basis für das HG 2024/2025 war zunächst das Ergebnis der Oktober-Steuerschätzung 2023 sowie die Anpassung aufgrund der Vereinbarungen in der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefs der Länder am 06.11.2023 zum Thema Flüchtlingspolitik und der Änderungen zum FAG hinsichtlich Wärmeplanungsgesetz und Startchancen-Programm Schulen. Hiernach verbesserte sich die Prognose für 2025 gegenüber der Oktober-Steuerschätzung 2022 etwas. Für 2025 wurde mit Steuereinnahmen von 58,7 Mrd. € geplant.
Für das NHG 2025 diente die Oktober-Steuerschätzung 2024 unter Berücksichtigung des 3. Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung sowie der vorläufigen Auswirkungen des Zensus 2022 als Grundlage. Hiernach reduzierten sich für 2025 die Steuereinnahmen um 1,8 auf 56,9 Mrd. €. Tatsächlich beliefen sich die Steuereinnahmen 2025 auf 60,4 Mrd. €. Laut der mittelfristigen Finanzplanung 2024 bis 2028 wurde auf Basis der Oktober-Steuerschätzung 2024 für 2026 mit Steuereinnahmen von 58,8 Mrd. € und für 2027 mit 60,5 Mrd. € geplant.
Basis für den E-HG 2026/2027 bildete die Oktober-Schätzung 2025 sowie u.a. der Regierungsentwurf des Steueränderungsgesetzes 2025. Die Prognose verbesserte sich und es wird mit höheren Steuereinnahmen geplant. Für 2026 wurden Steuereinnahmen von 60,4 Mrd. € und für 2027 von 62,5 Mrd. € veranschlagt.
[1] Inklusive der Anpassungen aufgrund der Vereinbarungen in der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefs der Länder am 06.11.2023 zum Thema Flüchtlingspolitik (TOP 6) und der Änderungen zum FAG hinsichtlich Wärmeplanungsgesetz und Startchancen-Programm Schulen.
[2] Unter Berücksichtigung des 3. Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung sowie der vorläufigen Auswirkungen aus dem Zensus 2022.
[3] Steuerschätzung Oktober 2025, u.a. unter Berücksichtigung des Regierungsentwurfs des Steueränderungsgesetzes 2025.
