TNr. 22 Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und Bürgschaftssicherungsrücklage

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Die Rücklage erhöhte sich 2023 um 1,0 Mrd. € und 2024 um weitere 0,3 auf 10,4 Mrd. €. Aufgrund geplanter Entnahmen soll sie Ende 2025 voraussichtlich noch 6,0 Mrd. €[1] und Ende 2027 noch 1,0 Mrd. €[2] betragen.

Im Sinne einer nachhaltigen Finanzpolitik sollten sich aus Sicht des ORH geplante Ausgaben wieder verstärkt an den zu erwartenden Einnahmen orientieren, ohne eine Entnahme aus der Rücklage vorzusehen.

Die Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und Bürgschaftssicherungsrücklage soll Risiken künftiger Haushalte und Bürgschaften (vgl. TNr. 14) absichern.

Sie besteht aus Überschüssen vergangener Haushalte und hat sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:

Abbildung 19 Entwicklung der Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und Bürgschaftssicherungsrücklage
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Aufgrund jahrelanger positiver Einnahmenentwicklung stieg die Rücklage entgegen den Haushaltsplanungen bis 2019 auf 10,3 Mrd. €. 2020 (-1,7 Mrd. €) und 2021 (-0,7 Mrd. €) reduzierte sich die Rücklage, bevor sie Ende 2022 wieder auf 9,0 Mrd. € anstieg. 2023 erhöhte sich die Rücklage um 1,0 Mrd. €. Im Verlauf des Haushaltsvollzugs 2024 wurden der Rücklage einerseits planmäßig 2,4 Mrd. € entnommen, andererseits konnten ihr insbesondere aufgrund der positiven Entwicklung der Steuereinnahmen 2,7 Mrd. € zugeführt werden. Die Rücklage stieg somit per Saldo um 0,3 auf 10,4 Mrd. € (vgl. Tabelle 27).

Tabelle 43 Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und Bürgschafts- sicherungsrücklage: geplante Entnahmen und Zuführungen
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Mit dem NHG 2025 wurde die ursprünglich für 2025 geplante Entnahme von 2,6 Mrd. € deutlich erhöht, was u.a. auf die auf Basis der Oktober-Steuerschätzung 2024 erwarteten Steuermindereinnahmen für 2025 von 1,8 Mrd. € zurückzuführen war. Insgesamt sollen nun 4,4 Mrd. € entnommen werden: davon 2,9 Mrd. € zum Haushaltsabgleich und 1,5 Mrd. € zur teilweisen Finanzierung des Zuwanderungs- und Integrationsfonds.

Auch mit dem E-HG 2026/2027 sind wieder Entnahmen aus der Rücklage vorgesehen, obwohl die Ergebnisse der Oktober-Steuerschätzung 2025 von höheren Steuereinnahmen ausgehen. 2026 sollen 2,6 Mrd. € und 2027 weitere 2,3 Mrd. € zum Haushaltsabgleich entnommen werden.

Die Haushalte 2025 bis 2027 können im Soll nur ausgeglichen werden, indem (per Saldo) erhebliche Entnahmen aus der Rücklage vorgesehen sind. Für 2025 wurde - wie durchgängig in den Vorjahren seit 2016 - eine Entnahme zur teilweisen Finanzierung des Zuwanderungs- und Integrationsfonds (1,5 Mrd. €) eingeplant.

Mit Ausnahme des Jahres 2015 wurden die Haushalte seit 2011 stets mit einem negativen Finanzierungssaldo (Soll) geplant. Das bedeutet, dass die zu erwartenden Einnahmen - ohne Rücklagenentnahme oder Kreditaufnahme - allein nicht ausreichen, um die zu erwartenden Ausgaben zu decken (vgl. TNr. 19). Im Sinne einer nachhaltigen Finanzpolitik sollten sich aus Sicht des ORH geplante Ausgaben wieder verstärkt an den zu erwartenden Einnahmen orientieren, ohne eine Entnahme aus der Rücklage vorzusehen.



[1]     Bestand der Rücklage zum 31.12.2024 (vgl. Tabelle 27) abzüglich der für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehenen Entnahmen und Zuführungen, HG 2024/2025, Epl. 13, Anlage B, Erläuterung zu Kap. 80 01. Die Abschlussbuchungen für das Haushaltsjahr 2025 - und damit der Ist-Bestand Ende 2025 - standen zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses noch nicht endgültig fest.

[2]     Bestand der Rücklage lt. E-HG 2026/2027, Epl. 13, Anlage B, Erläuterung zu Kap. 80 01.