TNr. 47 Wiesn-Finanzamt - Umgang der Finanzverwaltung mit Großveranstaltungen

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Zur Oktoberfestzeit richtet das Finanzamt München vor Ort eigens ein sog. „Wiesn-Finanzamt" ein. Dieses ist aus Sicht des ORH ein Beispiel für effiziente Verwaltung und die Reduzierung von Bürokratie für Steuerpflichtige, Unternehmen und Steuerverwaltung. Zudem ergaben Lohnsteuer-Außenprüfungen auf dem Oktoberfest Mehrergebnisse im Millionenbereich.

Der ORH empfiehlt, Strukturen zu schaffen, um auch bei Großveranstaltungen außerhalb Münchens vergleichbare Maßnahmen ergreifen zu können.

Der ORH hat 2024 eine Untersuchung zum Umgang der Finanzverwaltung mit Großveranstaltungen am Beispiel des Münchner Wiesn-Finanzamts (Wiesn-FA) durchgeführt.

47.1                   Ausgangslage

Die lebendige Festkultur Bayerns lockt jährlich Millionen Besucher auf entsprechende Großveranstaltungen, die somit sowohl einen traditionellen als auch einen wirtschaftlichen Wert besitzt. Dabei sticht das Münchner Oktoberfest heraus, das mit jährlich zwischen 5,1 und 7,2 Mio. Besuchern als das größte Volksfest weltweit gilt.[1]

Neben dem Oktoberfest besuchen auch in Augsburg, Erlangen, Nürnberg, Rosenheim und Straubing jeweils über eine Million Menschen jährlich entsprechende Volksfeste. Wegen der hohen Umsätze innerhalb einer relativ kurzen Zeit sind Großveranstaltungen von erheblicher fiskalischer Bedeutung.

Die Vielzahl beschränkt steuerpflichtiger Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, die regelmäßig auf Volksfesten tätig sind, sowie bargeldintensive Sachverhalte während des Festbetriebs stellen die Steuerverwaltung vor besondere Herausforderungen.

47.2                   Feststellungen

Auf dem Oktoberfest sind viele Betriebe aus ganz Bayern tätig. Regulär sind die Finanzämter (FÄ) am Sitz der Unternehmen für deren Prüfung zuständig. Hinsichtlich der lohn- und umsatzsteuerlichen Überwachung und Prüfung auf dem Münchner Oktoberfest, dem Münchner Frühlingsfest, den Münchner Weihnachtsmärkten, der Auer Dult, dem Tollwood und ähnlichen Veranstaltungen in München dehnt die ZustVSt die Zuständigkeit des Finanzamts (FA) München für ganz Bayern aus.[2]

Vergleichbare Sonderzuständigkeiten für Festveranstaltungen an anderen Orten in Bayern existieren nicht.

47.2.1                Wiesn-Finanzamt

Für das Oktoberfest richtet das FA München eigens ein sog. Wiesn-FA ein. 2024 nutzte es Räumlichkeiten der Staatlichen Lotterieverwaltung in unmittelbarer Nähe zum Festgeschehen.

Das Wiesn-FA stellt für den Lohnsteuerabzug erforderliche Bescheinigungen für auf dem Oktoberfest tätige beschränkt steuerpflichtige Beschäftigte aus. Außerdem prüft es bei auf dem Oktoberfest tätigen Betrieben vor Ort lohn- und umsatzsteuerliche Sachverhalte.

Jedes Jahr beginnen ab Mai die Vorbereitungsarbeiten für das kommende Oktoberfest. Es erfolgt eine Kontaktaufnahme mit den Festwirten der 17 größten Zelte zur Festlegung des jeweiligen Zelttermins.

47.2.1.1            Zelttermine und Wiesn-Büro

In den ersten Tagen des Oktoberfests finden in den großen und mittelgroßen Zelten Vor-Ort-Termine des Wiesn-Teams des FA München statt. Zu Beginn des Zelttermins werden insbesondere die Angaben zu lohnsteuerrechtlichen Sachverhalten wie kostenlosen oder verbilligten Mahlzeiten, zur Höhe des Besteckgelds und zur Zahl der Arbeitstage zwischen der Sachgebietsleitung und dem Ansprechpartner des Zelts besprochen und eventuelle Unklarheiten beseitigt. Die ausländischen Arbeitnehmer warten zu diesem Zeitpunkt bereits mit ihren einzureichenden Anträgen auf Erteilung einer steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr) oder auf Erteilung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug. Ein Teil dieser Anträge ist von den meisten Festwirten - wie im Vorfeld besprochen - vorausgefüllt.

Während des Oktoberfests erfolgt jeden Morgen eines regulären Arbeitstages eine „Lagebesprechung“ des Wiesn-Teams, in der die Besonderheiten des jeweiligen Zelts und die Vorgehensweise im Zelt besprochen werden. Anträge auf Erteilung einer IdNr, die während des Zelttermins entgegengenommen werden oder die nachträglich im Wiesn-Büro (über Parteiverkehr) eingehen, werden seit 2023 direkt vom Wiesn-Team bearbeitet.

In den ersten Tagen des Oktoberfests ist das Wiesn-Büro wegen der vorrangigen Zelttermine noch nicht für Parteiverkehr geöffnet. Später findet hier auch Parteiverkehr statt. Zielgruppe sind allen voran die ausländischen Arbeitnehmer, die wegen des Schichtdiensts am Zelttermin nicht teilnehmen konnten, und diejenigen Arbeitnehmer, die noch Unterlagen nachzureichen haben.

Alle Anträge werden noch während des Oktoberfests bearbeitet. Die Lohnsteuer-Bescheinigungen für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer werden gegen Ende der zweiten Woche an die Festwirte übergeben. So kann die Lohnabrechnung durch den Arbeitgeber zeitnah erfolgen. Pro Oktoberfest-Saison werden zwischen 800 bis 1.000 Bescheinigungen ausgestellt.

47.2.1.2            Lohnsteuer-Außenprüfungen

Die 157 Lohnsteuer-Außenprüfungen (LSt-Ap) auf dem Oktoberfest erzielten in den Jahren 2019, 2022 und 2023 Mehrergebnisse (ME) von mehr als 5,7 Mio. €. Dabei ergaben sich folgende steuerliche ME pro Prüfungstag:

Tabelle 66 ME der LSt-Ap auf dem Oktoberfest
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Der ORH wählte 51 Fälle zur Überprüfung aus, darunter die 25 Fälle mit dem höchsten ME sowie 26 Fälle nach dem Zufallsprinzip. In 50 Fällen konnte ein ME erzielt werden. Folgende Feststellungen wurden von der LSt-Ap getroffen (Mehrfachnennungen sind möglich):

Tabelle 67 Feststellungen der LSt-Ap auf dem Oktoberfest
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Die in Tabelle 2 dargestellten Feststellungen sind grundsätzlich auch auf anderen Großveranstaltungen relevant.

Die Lohnsteuer-Prüfer setzten sich bei ihrer Prüfungstätigkeit auch mit der Frage der sog. Scheinselbständigkeit auseinander. Nicht selten wurden die erzielten Einnahmen dabei von selbständigen zu nichtselbständigen Einkünften, die der Lohnsteuer unterliegen, umqualifiziert.

47.2.1.3            Rückmeldung der Wiesn-Wirte und des angestellten Personals

Gespräche mit Wiesn-Wirten ergaben, dass sowohl die Serviceleistung des Wiesn-Teams als auch die zeitnahe Prüfung durch die LSt-Ap als positiv bewertet werden. Die enge Zusammenarbeit mit dem FA München helfe dabei, steuerliche Pflichten effizienter und unbürokratischer zu erfüllen sowie die Abläufe während des Festbetriebs sicherzustellen. Strittige Rechtsfragen oder auftretende Probleme, etwa im Bereich der Kassensysteme, könnten schnell geklärt werden. Dies erspare oft aufwendigen Schriftwechsel bzw. Diskussionen im Nachhinein.

Das angestellte Personal empfand die Tätigkeiten des FA München durchgehend als deutliche Erleichterung. Die Serviceleistung des Wiesn-Teams verhindere lange Wartezeiten beim Servicezentrum, welche nur schwer mit den Schichtdiensten während des Festbetriebs vereinbar wären. Zudem erübrige sich im Folgejahr die Abgabe einer deutschen Einkommensteuererklärung, um die einschlägigen Werbungskosten zu berücksichtigen und somit eine Erstattung zu viel entrichteter Beträge zu beantragen.

47.2.2                Vergleich der Ergebnisse der Lohnsteuer-Außenprüfungen

Die durchschnittlichen ME je Prüfungstag der LSt-Ap des FA München sind sowohl beim Oktoberfest mit 19.404 € als auch bei sonstigen Veranstaltungen (Frühlingsfest, Garchinger Bürgerfest, Pasinger Volksfest, Nockherberg, Volksfest Ismaning) mit 17.517 € signifikant höher als der Durchschnitt der Ergebnisse der LSt-Ap in Bayern (2.486 €) bzw. München (3.208 €). Die LSt-Ap der sonstigen Veranstaltungen werden i.d.R. von den Prüfern durchgeführt, die auch beim Oktoberfest prüfen.

Abbildung 27 Vergleich der Ergebnisse der LSt-Ap - Durchschnittliches ME pro Prüfungstag
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47.2.3                Besetzung der Lohnsteuer-Außenprüfungen

Die LSt-Ap-Stellen der FÄ in München und Nürnberg waren zentralisiert und wiesen zum 01.01.2024 in der Ist-Besetzung 63,08 bzw. 15,40 Vollzeitarbeitskräfte aus. Die LSt-Ap-Stellen der übrigen FÄ an Orten mit großen Veranstaltungen - in Augsburg, Erlangen, Rosenheim und Straubing - lagen deutlich unter den Werten der zentralisierten Stellen (Bandbreite 1,75 bis 6,10 Vollzeitarbeitskräfte).

47.2.4                Maßnahmen der übrigen Finanzämter mit Großveranstaltungen

Kein FA, in dessen Zuständigkeitsbereich Festveranstaltungen mit über einer Million Besucher jährlich stattfinden, ergriff systematische Maßnahmen zur steuerlichen Überprüfung.

Vollständige Informationen über die auf Festveranstaltungen tätigen Unternehmen waren nur bei einem FA regelmäßig vorhanden.

47.3                   Würdigung und Empfehlungen

Der Verwaltungsaufwand reduziert sich durch das Angebot des Wiesn-FA sowohl für die Unternehmen als auch für das dort tätige Personal sowie letztlich auch für die Steuerverwaltung. Das Wiesn-FA ist aus Sicht des ORH ein Beispiel für bürgernahe Verwaltung und die Reduzierung von Bürokratie für Steuerpflichtige, Unternehmen und Finanzverwaltung.

Es ist davon auszugehen, dass die den ME der LSt-Ap zugrunde liegenden Sachverhalte in ähnlicher Weise auch auf Volksfesten außerhalb Münchens auftreten. LSt‑Ap bei Unternehmen auf großen bayerischen Festveranstaltungen haben aus Sicht des ORH Potenzial für verhältnismäßig hohe ME.

Das Fehlen vergleichbarer Prüfungen auf Volksfesten außerhalb Münchens kann dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung entgegenlaufen. Aufgrund der Vielzahl der vorgefundenen Mängel durch die LSt-Ap auf dem Oktoberfest ist fraglich, ob auf anderen Großveranstaltungen eine korrekte steuerrechtliche Abwicklung gewährleistet ist.

Um zukünftig auch an anderen Veranstaltungsorten lohnenswerte LSt-Ap durchführen sowie die korrekte steuerliche Abwicklung überprüfen zu können, empfiehlt der ORH, die ZustVSt nach dem Beispiel Münchens zu ändern.

FÄ mit großen Veranstaltungen in ihrem Zuständigkeitsbereich weisen häufig eine relativ geringe Besetzung der LSt-Ap-Stellen aus. Eine zeitnahe Prüfung des Festgeschehens dürfte sich angesichts knapper Ressourcen als schwierig erweisen. Zentralisierte LSt-Ap-Stellen wären den Herausforderungen einer solchen Sondertätigkeit gegenüber besser aufgestellt. Der ORH hat in der Vergangenheit bereits mehrfach die Bildung größerer Organisationseinheiten bei den LSt-Ap-Stellen gefordert.[3] Bisher sind nur die LSt-Ap-Stellen in Nürnberg und München zentral organisiert. Der ORH nimmt die aktuellen Feststellungen zum Anlass, erneut auf das Erfordernis einer Zentralisierung der LSt-Ap-Stellen hinzuweisen.

Um den besonderen Herausforderungen der Besteuerung gerecht zu werden, sollten die Serviceleistungen auch auf anderen großen Volksfesten angeboten werden. Die Prüfung des ORH lässt erwarten, dass vergleichbare Ergebnisse, aber auch Erleichterungen für Steuerpflichtige, Unternehmen und Finanzverwaltung zu erreichen sind. Zudem würde damit dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung besser Rechnung getragen. Je nach Größe der Veranstaltung erscheint es nicht zwingend erforderlich, für andere Volksfeste die Infrastruktur des Wiesn-FA einzurichten. Entsprechende Serviceleistungen könnten aber trotzdem systematisch, etwa im Servicezentrum des jeweiligen FA, angeboten werden.

47.4                   Stellungnahme der Verwaltung

Das Finanzministerium teilt mit, es werde prüfen, ob die Serviceleistungen für die beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer auch anderenorts für Großveranstaltungen in den Festzelten angeboten werden können. Die entsprechende Zusammenstellung des Service-Teams könne nach dem Vorbild des FA München erfolgen. Die Zahl der benötigten Bearbeiter solle dabei je nach Größe der Veranstaltung und der personellen Kapazitäten angepasst werden. Ein Angebot der Serviceleistungen im Servicezentrum des jeweiligen FA werde aufgrund zu erwartender langer Wartezeiten jedoch nicht befürwortet.

Weiter teilt das Finanzministerium grundsätzlich die Auffassung, dass es aufgrund der positiven Feststellungen lohnenswert sei, LSt-Ap auch auf Großveranstaltungen außerhalb Münchens durchzuführen. Angesichts der begrenzten personellen Kapazitäten der LSt-Ap-Stellen außerhalb Münchens könne dies jedoch aktuell von diesen Stellen nicht verwirklicht werden. Kurzfristig könnten andere Großveranstaltungen im Rahmen von Lohnsteuer-Nachschauen[4] geprüft werden. Das für die Lohnsteuer-Nachschau zuständige FA könne das FA, in dessen Bezirk der steuererhebliche Sachverhalt verwirklicht wird, mit der Nachschau beauftragen. Es werde geprüft, inwiefern die FÄ von dieser Möglichkeit zeitnah Gebrauch machen sollen.

47.5                   Schlussbemerkung

Der ORH erkennt die Bemühungen des Finanzministeriums an, auch andernorts Serviceleistungen für die beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer auf Großveranstaltungen anbieten zu wollen, sieht aber Schwierigkeiten darin, das Vorhaben in der derzeitigen Struktur umsetzen zu können.

Angesichts der Herausforderungen kleinerer LSt-Ap-Stellen außerhalb Münchens empfiehlt der ORH erneut eine rasche Zentralisierung der LSt-Ap-Stellen. Auch die Beauftragung von Lohnsteuer-Nachschauen ändert nichts an der mangelnden Verfügbarkeit von Prüfern an den FÄ ohne zentralisierte LSt-Ap-Stelle. Erst durch die zeitnahe Schaffung größerer Organisationseinheiten lässt sich die Zahl lohnenswerter LSt-Ap auf Großveranstaltungen zügig und nachhaltig erhöhen.



[1]      Besuche auf dem Oktoberfest in München von 1980 bis 2025 (in Mio.), Stand 08.08.2025, abrufbar unter https://de.statista.com/statistik/daten/studie/165511/umfrage/anzahl-der-besucher-auf-dem-oktoberfest-seit-1980/.

[2]     Anlage 3 Nr. 14d ZustVSt.

[3]     ORH-Berichte 2006 TNr. 25, 2013 TNr. 18, 2019 TNr. 40.

[4]     Die Lohnsteuer-Nachschau gemäß § 42g EStG ist ein besonderes Verfahren zur zeitnahen Aufklärung möglicher lohnsteuererheblicher Sachverhalte und muss nicht vorher angekündigt werden.