Prüfungsgebiet I
Zusammen mit den Rechnungsprüfungsämtern Ansbach, Augsburg und Regensburg prüft das Prüfungsgebiet I die Themenbereiche Personal und Versorgung
Aufgaben
- Der Freistaat Bayern ist mit rund 230.000 Beamten und rund 155.000 Arbeitnehmern der größte bayerische Arbeitgeber. Das Prüfungsgebiet I prüft und berät die staatlichen Behörden unabhängig mit dem Ziel, die Wirtschaftlichkeit des Personaleinsatzes zu verbessern.
- Die Personalausgaben sind mit einem Anteil von rund 35% der größte Ausgabenblock des Freistaates Bayern. Globale Feststellungen zur Personalausgabenentwicklung gehen in den Jahresbericht ein bei den „Allgemeinen Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zum Haushaltsvollzug“, Teil „Personal“.
- Einzelprüfungen umfassen sämtliche Angelegenheiten des Beamten‑, Besoldungs-, Versorgungs-, Arbeits- und Tarifrechts sowie des Reisekosten-, Umzugskosten-, Trennungsgeld- und Beihilferechts sowie die Personalausgaben anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts, die über die Bezügestellen des Landesamts für Finanzen abrechnen.
- Ressortübergreifende Prüfung von Personaleinsatz und Personalbemessung in der Staatsverwaltung.
- Prüfung der Stellenplanvorgaben bei allen Ressorts und Teilnahme an den Haushaltsverhandlungen im Finanzministerium.
- Fachliche und konzeptionelle Beratung und Unterstützung der anderen Prüfungsgebiete bei Prüfungen, die die vorgenannten Bereiche betreffen.
Ziele
Durch die Prüfung soll die Ordnungsmäßigkeit der Personalverwaltung und der Bezügezahlungen sichergestellt, Verbesserungspotenzial aufgezeigt und die Auswirkungen neuer Entwicklungen z.B. in der Digitalisierung der Personalverwaltung oder der demographischen Entwicklung bewertet werden.
Wesentliche Prüfungsaspekte sind daher
- der korrekte Vollzug insbesondere des finanziellen Dienstrechts bei Beamten und Versorgungsempfängern,
- die Anwendung tarif- und arbeitsrechtlicher Vorschriften bei Arbeitnehmern,
- die Personalausstattung und Personalentwicklung sowie
- Verfahrenssicherheit der eingesetzten Personalverwaltungs- und Bezügeabrechnungsverfahren und die dazugehörige Aufbau- und Ablauforganisation.
Wo wird geprüft?
Geprüft wird vorwiegend bei folgenden Stellen:
- personalverwaltenden Stellen in allen Ressorts
- Bezügeabrechnungsstellen
- Abrechnungsstellen für Reisekosten, Umzugskosten und Trennungsgeld
Die Prüfungen erfolgen sowohl in Form örtlicher Erhebungen bei den geprüften Stellen als auch im Rahmen statistischer Auswertungen.
Berichte
Beispiele für allgemeine Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zum Haushaltsvollzug und für aktuelle Entwicklungen im Bereich Personal/Stellen:
- Personalausgaben und Stellen (ORH-Bericht 2023 TNr. 07) und Entwicklungen im Personalbereich (ORH-Bericht 2023 TNr. 22)
- Personalausgaben und Stellen (ORH-Bericht 2022 TNr. 07) und Entwicklungen im Personalbereich (ORH-Bericht 2022 TNr. 22)
- Personalausgaben und Stellen (ORH-Bericht 2021 TNr. 07) und Entwicklungen im Personalbereich (ORH-Bericht 2021 TNr. 22)
Beispiele für Beratende Äußerungen und Jahresberichtsbeiträge sind:
- Teilung der Versorgungslasten - Geltendmachung von Abfindungsansprüchen (ORH-Bericht 2024 TNr. 48)
- Begrenzung der Ruhegehaltfähigkeit von Hochschulleistungsbezügen (ORH-Bericht 2024 TNr. 61)
- Beratende Äußerung „Stichprobenprüfungen im Tarifbereich“
- Beratende Äußerung zur Prüfung Querschnittsaufgabe “Personalverwaltung bei den Universitäten”
- Verfahrenssicherheit im Bereich der Personalverwaltung (ORH-Bericht 2021 TNr. 44)
- Staatliche Lehrkräfte und sonstige Beschäftigte an Schulen (ORH-Bericht 2020 TNr. E14)
- Festsetzung der Versorgungsbezüge (ORH-Bericht 2020 TNr. E18)