Prüfungsgebiet G

Rechenschieber mit Euromünzen und -scheinen
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Das Prüfungsgebiet G ist zuständig für Grundsatzfragen des Haushaltsrechts und der Rechnungsprüfung. Hierunter fallen insbesondere allgemeine und grundsätzliche Angelegenheiten der Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie des Kassen- und Rechnungswesens. In diesem Rahmen werden zu neuen Verwaltungsvorschriften zum Haushaltsrecht (z.B. Förderrichtlinien) in Zusammenarbeit mit den weiteren Prüfungsgebieten Stellungnahmen abgegeben (Art. 103 BayHO).

Extern ist die Zusammenarbeit mit anderen deutschen Rechnungshöfen und dem Europäischen Rechnungshof eine wichtige Aufgabe. Darüber hinaus begleitet das Prüfungsgebiet G die Diskussion über die Einführung von Europäischen Standards der Rechnungslegung (EPSAS - European Public Sector Accounting Standards) in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

Intern berät und unterstützt das Prüfungsgebiet G die anderen Prüfungsgebiete bei grundsätzlichen und übergreifenden Angelegenheiten sowie Rechtsfragen. Zudem wirkt es bei der Beratung der jährlichen Arbeitsplanung oder der Erstellung der Jahres- und Sonderberichte sowie Beratenden Äußerungen mit.

Ein Schwerpunkt der Prüfungen liegt auf der Prüfung der Haushaltsrechnung einschließlich der Schulden des Freistaates Bayern unter Beteiligung der weiteren Prüfungsgebiete. Das Prüfungsergebnis wird alljährlich im Allgemeinen Teil des ORH-Jahresberichts veröffentlicht und ist Grundlage für die Entlastung der Staatsregierung durch den Landtag.

Das Prüfungsgebiet G prüft auch die Einnahmen und Ausgaben des Landtags (Einzelplan 01), des Ministerpräsidenten und der Staatskanzlei (Einzelplan 02) sowie Teilbereiche des Finanzministeriums (Einzelpläne 06 und 13). Zudem wird der Einsatz der Neuen Steuerungsinstrumente in der Staatsverwaltung, wie z.B. Kosten- und Leistungsrechnung und Controlling, geprüft.

In den letzten Jahren wurden - neben dem Allgemeinen Teil - folgende Berichte in Jahres- bzw. Sonderberichten sowie Beratende Äußerungen des ORH veröffentlicht: