Offene Fälle aus ORH-Berichten im Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags - Digitalisierung als zentraler Hebel für Einsparungen
Nach der Behandlung des Jahresberichts 2026 in der Vorwoche befasste sich der Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags in der heutigen Sitzung nun mit 29 offenen Fällen (sog. Altfällen) aus den Jahresberichten des Bayerischen Obersten Rechnungshofs (ORH) aus dem Zeitraum 2011 bis 2025. Dabei zieht sich die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen wie ein roter Faden durch die behandelten Fälle; allein 10 Beiträge befassen sich damit. ORH-Präsidentin Heidrun Piwernetz betonte: „Wie man sieht, ist das Thema nicht neu, sondern beschäftigt uns schon seit Langem. Digitalisierung entlastet alle, ist zentral für Bürokratieabbau und Verwaltungsmodernisierung und muss endlich konsequent vorangetrieben werden.“
Mit der Digitalisierung von Verwaltungsprozessen befassen sich folgende 10 Fälle:
- Verfahren zur Feststellung der Behinderung
- Gerichtliches Mahnverfahren
- Lehrkräfte als IT-Systembetreuer an staatlichen Realschulen
- Transparenz im Zuwendungswesen
- Besteuerung professioneller Social-Media-Akteure
- Spendenabzug
- Finanzmitteleinsatz für den Waldumbau und Vollzug des Jagdgesetzes
- Umsetzung des Bayerischen Streuobstpakts
- Steuerliche Berücksichtigung staatlicher Fördermittel zur Energiewende
- Sonderausgabenabzug der Kirchensteuer - Steuererklärung vereinfachen
Bei 22 der 29 Fälle aus den Jahresberichten 2011 bis 2025 hat die Staatsregierung die Beschlüsse nun im Wesentlichen umgesetzt.
In 7 Fällen forderte der Haushaltsausschuss die Staatsregierung auf, weiterhin tätig zu werden:
- Verfahren zur Feststellung der Behinderung
- Jugendförderung und Förderung der landesweit tätigen Jugendverbände durch den Bayerischen Jugendring
- Transparenz im Zuwendungswesen
- Teilung der Versorgungslasten - Geltendmachung von Abfindungsansprüchen
- Integrierte Leitstellen
- Steuerliche Berücksichtigung staatlicher Fördermittel zur Energiewende
- Hebammenbonus
Fälle mit Kenntnisnahmen des Haushaltsausschusses:
- Bayerische Polizei auf den Bundeswasserstraßen
- Fortschreibung des Schienennahverkehrsplans
- Sicherheitsaudits für Straßenbaumaßnahmen
- Verpflegungspauschale für Beschäftigte von Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen
- Gerichtliches Mahnverfahren
- Lehrkräfte als IT-Systembetreuer
- Investitionen in die Staatsstraßen
- Corona-Hilfsprogramme Kunst und Kultur
- Besteuerung professioneller Social-Media-Akteure
- Spendenabzug
- Förderung des Behindertensports
- Kostenerstattung für Impfzentren
- Begrenzung der Ruhegehaltfähigkeit von Hochschulleistungsbezügen
- Finanzmitteleinsatz für den Waldumbau und Vollzug des Jagdgesetzes
- Umsetzung des Bayerischen Streuobstpakts
- Projektwoche „Alltagskompetenzen - Schule fürs Leben“ an staatlichen Schulen
- Besteuerung kommunaler Mandatsträger
- Sonderausgabenabzug der Kirchensteuer - Steuererklärung vereinfachen
- Kostensteigerungen bei Straßenbauvorhaben
- Förderung von Kinderwunschbehandlungen
- Naturoffensive Bayern: Alpinium
- Förderung der Pflegestützpunkte
Hintergrund: Die Jahresberichte des ORH werden im Haushaltsausschuss beraten. Dieser schlägt dann dem Landtag Beschlüsse zu den einzelnen Berichtsbeiträgen sowie die Entlastung der Staatsregierung aufgrund der Haushaltsrechnung und des Jahresberichts vor. Hat der Landtag die Staatsregierung zu einzelnen Prüfungsergebnissen um weitere Maßnahmen ersucht, überprüft er in der Regel einmal im Jahr in Zusammenarbeit mit dem ORH, ob die jeweiligen Beschlüsse auch umgesetzt worden sind. Dieses gesonderte Verfahren des Landtags, an dem der ORH beteiligt ist, kann sich im Einzelfall auch über mehrere Jahre hinziehen.
