Newsletter 005
Neues aus dem Bayerischen Obersten Rechnungshof
Oberster Rechnungshof legt Jahresbericht 2025 vor
Finanzielle Spielräume durch Haushaltsdisziplin sichern
„Haushaltsdisziplin und die notwendige Aufgaben- und Ausgabenkritik sind Grundlage jeder soliden Haushaltsführung. Daran ändern auch die jüngst beschlossenen Verschuldungsmöglichkeiten im Grundgesetz nichts. Es kommt jetzt entscheidend darauf an, damit verantwortungsbewusst und generationengerecht umzugehen. Die Schuldenbremse des Grundgesetzes ist ja nicht aufgehoben, sondern nur verändert. Um finanzielle Spielräume für Zukunftsinvestitionen zu sichern, müssen mit Blick auf die laut Steuerschätzung zu erwartenden Steuereinnahmen in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld Staatsaufgaben dringend priorisiert werden“, stellt Präsidentin Heidrun Piwernetz anlässlich der Veröffentlichung des ORH-Berichts 2025 fest.
Sie führt weiter aus: „Eine leistungsfähige öffentliche Infrastruktur ist grundsätzlich aus den laufenden Einnahmen zu finanzieren. Daher kommen Schulden nur für nachgewiesen zusätzliche Maßnahmen in Betracht, die über den Status quo hinaus gehen und nachfolgenden Generationen zugutekommen. Und nur so kann überhaupt gerechtfertigt werden, dass diese die erheblichen Zinslasten aus einer möglichen enormen Neuverschuldung und die damit einhergehenden finanziellen Einschränkungen tragen müssen.“ Darin sind sich die Landesrechnungshöfe in einer Gemeinsamen Erklärung zum Schuldenpaket vom 24.03.2025 einig.
Auch Verwaltungsvereinfachung und Bürokratieabbau rücken immer stärker in den Fokus. In die derzeit laufenden Verfahren des Landtags und der Staatsregierung bringt sich der ORH im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben mit konkreten Vorschlägen - insbesondere zur Änderung der Verwaltungsvorschriften im Förderwesen - ein. Die Präsidentin des ORH unterstreicht, dass „Regelungen für Verwaltungshandeln in einem Rechtsstaat grundsätzlich notwendig und per se nicht schädlich sind. Dabei sollten Gesetze und Verwaltungsvorschriften so einfach wie möglich und nur so komplex wie nötig sein. Die entscheidenden Weichen werden hier schon gestellt, wenn Vorschriften entstehen. Insbesondere bei staatlichen Förderungen gilt es, die Balance zwischen notwendiger Regelungstiefe und einfacher Abwicklung zu finden. Dafür können die Prüfungsergebnisse des ORH wertvolle Erkenntnisse liefern. Der ORH unterstützt einen gleichzeitig ordnungsmäßigen, konsequent digitalen und effizienten Verwaltungsvollzug“, so Piwernetz.
Der Jahresbericht 2025 befasst sich damit in 7 von 16 Einzelbeiträgen. Geprüft werden sollte aus seiner Sicht, Förderrichtlinien zusammenzuführen und dabei den Fördervollzug zu vereinfachen. Zudem schafft jeder neue Förderbereich zusätzlichen Verwaltungsaufwand: Allein zur Förderung der Pflanzung, der Pflege und des Erhalts von Streuobstbäumen gibt es im Freistaat mittlerweile vier verschiedene Förderprogramme in zwei Ministerien.
Für das Haushaltsjahr 2023 bestätigt der ORH der Staatsregierung auf Basis des Haushaltsgesetzes 2023 insgesamt eine geordnete Haushalts- und Wirtschaftsführung. Das Testat des ORH ist eine wesentliche Grundlage dafür, dass der Landtag die Staatsregierung für dieses Rechnungsjahr entlasten kann (vgl. Art. 80 Abs. 1 Bayerische Verfassung). Die bereinigten Einnahmen gingen 2023 um gerundet 3,7 auf 70,7 Mrd. € (-4,9%) zurück. Grund hierfür waren insbesondere die niedrigeren Steuereinnahmen sowie die rückläufigen Zuweisungen des Bundes. Die bereinigten Ausgaben gingen um 0,6 auf 70,9 Mrd. € (-0,8%) zurück; dies war überwiegend auf die geringeren Ausgaben beim Sonderfonds Corona-Pandemie zurückzuführen.
Weitere Informationen finden Sie in der Medieninformation vom 08.04.2025 sowie im ORH-Bericht 2025.