
2025
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TNr. 01 Haushaltsrechnung 2023
© Thongdee - stock.adobe.com Die Haushaltsrechnung 2023 schließt ausgeglichen ab. Die darin aufgeführten Beträge stimmen mit der Buchführung überein. Die Einnahmen und Ausgaben sind, von wenigen Fällen abgesehen, ordnungsgemäß belegt.
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TNr. 02 Gesamthaushalt
© Thongdee - stock.adobe.com Bereinigt um Kreditaufnahmen/-tilgungen, Rücklagenbewegungen und Verrechnungen standen den Einnahmen von 70.654,3 Mio. € (-4,9%) Ausgaben von 70.944,5 Mio. € (-0,8%) gegenüber. Unter Berücksichtigung von haushaltstechnischen Verrechnungen wies der Haushalt einen negativen Finanzierungssaldo von 289,0 Mio. € aus.
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TNr. 03 Steuereinnahmen
© Thongdee - stock.adobe.com Die Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben (HGr. 0) gingen 2023 um 761,4 auf 54.250,2 Mio. € (-1,4%) zurück.
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TNr. 04 Verwaltungseinnahmen und weitere Einnahmen
© Thongdee - stock.adobe.com Die Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen (HGr. 1) stiegen im Vergleich zu 2022 insgesamt um 178,3 auf 4.238,7 Mio. € (+4,4%).
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TNr. 05 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen
© Thongdee - stock.adobe.com Die Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen (HGr. 2) gingen im Vergleich zu 2022 insgesamt um 2.822,6 auf 10.486,2 Mio. € (-21,2%) zurück.
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TNr. 06 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen sowie besondere Finanzierungseinnahmen
© Thongdee - stock.adobe.com Die Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen sowie besondere Finanzierungseinnahmen (HGr. 3) gingen 2023 insgesamt um 671,2 auf 3.314,6 Mio. € (-16,8%) zurück.
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TNr. 07 Personalausgaben und Stellen
© Thongdee - stock.adobe.com Die Personalausgaben (HGr. 4) sind gegenüber 2022 um 1.036,5 Mio. € (+3,9%) auf insgesamt 27.548,7 Mio. € angestiegen.
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TNr. 08 Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst
© Thongdee - stock.adobe.com Die sächlichen Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst (HGr. 5) stiegen im Vergleich zu 2022 insgesamt um 540,3 auf 6.222,8 Mio. € (+9,5%).
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TNr. 09 Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen
© Thongdee - stock.adobe.com 2023 wurden für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen (HGr. 6) 27.188,5 Mio. € verausgabt. Dies waren 2.842,5 Mio. € (-9,5%) weniger als im Vorjahr.
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TNr. 10 Investitionen
© Thongdee - stock.adobe.com Die Ausgaben für Investitionen (HGr. 7 und 8) erhöhten sich 2023 gegenüber dem Vorjahr um 661,7 auf 9.984,5 Mio. €. Die Investitionsquote betrug 14,1%.
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TNr. 11 Besondere Finanzierungsausgaben
© Thongdee - stock.adobe.com Die besonderen Finanzierungsausgaben (HGr. 9) stiegen 2023 gegenüber dem Vorjahr um 138,6 auf 4.313,5 Mio. € (+3,3%).
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TNr. 12 Rücklagen und Sondervermögen
© Thongdee - stock.adobe.com Rücklagen und Sondervermögen sind zweckgebunden mit Ausnahme der Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und Bürgschaftssicherungsrücklage. Diese erhöhte sich per Saldo um 1,0 Mrd. € und belief sich Ende 2023 auf 10,0 Mrd. €.
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TNr. 13 Schuldenstand und Zinsen
© Thongdee - stock.adobe.com Die valutierten Schulden am Kreditmarkt zum 31.12.2023 lagen bei insgesamt 17,4 Mrd. €. Die aufgeschobenen Anschlussfinanzierungen erhöhten sich um 1,2 auf 19,2 Mrd. €. Werden diese vollständig in Anspruch genommen, erhöhen sich die valutierten Schulden am Kreditmarkt auf 36,6 Mrd. €.
Beim Sonderfonds Corona-Pandemie wurden 100,0 Mio. € und beim Stabilisierungsfonds Finanzmarkt und BayernLB 200,0 Mio. € Schulden dauerhaft getilgt.
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TNr. 14 Staatsbürgschaften, Garantien und Gewährleistungen
© Thongdee - stock.adobe.com Das unmittelbare Haftungsobligo des Freistaates aus Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen stieg um 4,1 auf 15,3 Mrd. €. Der Gesamtermächtigungsrahmen hierfür erhöhte sich in 2023 um 913 Mio. € auf 40,5 Mrd. €.
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TNr. 15 Finanzierungsrahmen Corona
© Thongdee - stock.adobe.com Die Kreditaufnahme im Staatshaushalt beim Sonderfonds Corona-Pandemie wurde 2022 abgeschlossen. Insgesamt wurden in den Jahren 2020 bis 2022 neue Kredite in Höhe von 10,2 Mrd. € für coronabedingte Maßnahmen aufgenommen. 2023 wurden 100,0 Mio. € dauerhaft getilgt. 2024 und 2025 sollen jährlich weitere 50,0 Mio. € getilgt werden.
Beim BayernFonds wurden in den Jahren 2020 bis 2022 insgesamt 40,4 Mio. € neue Kredite aufgenommen; ab 2023 erfolgte keine weitere Nettokreditaufnahme im Sondervermögen mehr. Der BayernFonds wurde zum 31.07.2024 aufgelöst und die Schulden vollständig getilgt.
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TNr. 16 Entwicklung des Gesamthaushalts
© Thongdee - stock.adobe.com Bereinigt um die Kreditaufnahmen/-tilgungen, Rücklagenbewegungen und Verrechnungen sanken 2023 die Ist-Einnahmen um 3,7 auf 70,7 Mrd. € und die Ist-Ausgaben um 0,6 auf 70,9 Mrd. €. In 2024 steigen voraussichtlich sowohl die Ist-Einnahmen als auch die Ist-Ausgaben wieder an.
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TNr. 17 Entwicklung der Ausgabereste
© Thongdee - stock.adobe.com Die Ausgabereste sind in den letzten zehn Jahren um 132,3% angestiegen und belaufen sich zum 31.12.2023 auf 12,4 Mrd. €, davon entfallen 1,5 Mrd. € auf den Sonderfonds Corona-Pandemie und 0,2 Mrd. € auf den Härtefallfonds Bayern.
Wenngleich die Ausgabereste in den Jahren 2022 (-0,4 Mrd. €) und 2023 (-1,7 Mrd. €) aufgrund des Abbaus der Ausgabereste für Corona-Maßnahmen insgesamt rückläufig waren, sind die Ausgabereste im Allgemeinen Haushalt in 2022 (+1,2 Mrd. €) und 2023 (+0,2 Mrd. €) weiter angestiegen. Nach Auffassung des ORH ist diese Entwicklung darauf zurückzuführen, dass seit Jahren dem Grundsatz der bedarfsgerechten Veranschlagung nicht ausreichend entsprochen wird.
Der ORH empfiehlt, Ausgabereste abzubauen und künftig verstärkt Verpflichtungsermächtigungen zu nutzen.
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TNr. 18 Entwicklung des Gesamtsolls
© Thongdee - stock.adobe.com Gesamtsoll ist die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben und der aus dem Vorjahr übertragenen Ausgabereste. Das Gesamtsoll stieg im Zeitraum 2014 bis 2020 kontinuierlich an. 2021 ging das Gesamtsoll zurück, bevor es 2022 wieder anstieg. Nach einem leichten Rückgang 2023 stieg das Gesamtsoll 2024 wieder um 0,5 auf 86,0 Mrd. €.
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TNr. 19 Entwicklung des Finanzierungssaldos und Steuerschätzung
© Thongdee - stock.adobe.com Der Finanzierungssaldo (Ist) war in den Jahren 2013 bis 2022 mit Ausnahme der Jahre 2020 und 2021 stets positiv. Das Haushaltsjahr 2023 schloss mit einem negativen Finanzierungssaldo ab. 2024 wird er voraussichtlich ebenfalls negativ sein. Geplant wurden die Haushalte 2014 bis 2025, außer 2015, stets mit einem negativen Finanzierungssaldo (Soll).
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TNr. 20 Steueraufkommen und Steuereinnahmen
© Thongdee - stock.adobe.com Die Steuereinnahmen sind 2023 um 754,4 Mio. € (-1,4%) gesunken, 2024 stiegen sie wieder um 3.150,7 Mio. € (+5,8%) an.
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TNr. 21 Entwicklungen im Personalbereich
© Thongdee - stock.adobe.com Die Zuwächse bei den Stellen (Planstellen und andere Stellen) betrugen seit 2019 in
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Gesamtsumme 17.411 Stellen (+5,8 %). -
TNr. 22 Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und Bürgschaftssicherungsrücklage
© Thongdee - stock.adobe.com Aufgrund jahrelanger positiver Einnahmenentwicklung stieg die Rücklage entgegen den Haushaltsplanungen bis 2019 auf 10,3 Mrd. €. 2020 und 2021 reduzierte sich die Rücklage, bevor sie Ende 2022 wieder auf 9,0 Mrd. € anstieg. Die Rücklage erhöhte sich 2023 um weitere 1,0 auf 10,0 Mrd. €. Aufgrund geplanter Entnahmen soll sie Ende 2024 voraussichtlich noch 7,6 Mrd. € und Ende 2025 noch 3,2 Mrd. € betragen.
Der ORH sieht eine Entnahme aus der Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und Bürgschaftsrücklage zur dauerhaften Finanzierung laufender Verpflichtungen kritisch. Im Sinne einer nachhaltigen Finanzpolitik sollten sich aus Sicht des ORH geplante Ausgaben wieder verstärkt an den zu erwartenden Einnahmen orientieren, ohne eine Entnahme aus der Rücklage vorzusehen.
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TNr. 23 Verschuldung im Staatshaushalt
© Thongdee - stock.adobe.com Der haushaltsmäßige Schuldenstand setzt sich aus den valutierten Kreditmarktschulden und den übertragenen Kreditermächtigungen für aufgeschobene Anschlussfinanzierungen zusammen. Der haushaltsmäßige Schuldenstand wird sich Ende 2024 voraussichtlich auf 36,6 Mrd. € belaufen.
Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Schuldenbremse sind - auch hinsichtlich des Tilgungsplans des Sonderfonds Corona-Pandemie - einzuhalten. Angesichts einer jährlichen Tilgungshöhe von 526,8 Mio. € für die coronabedingten Schulden und mit Blick auf die aktuelle konjunkturelle Lage, bedarf es aus Sicht des ORH einer inhaltlichen Priorisierung bei den Staatsaufgaben und entsprechender Maßnahmen auf der Ausgabenseite, gerade um finanzielle Handlungsspielräume auch für Zukunftsaufgaben zu erhalten.
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TNr. 40 Spielbanküberwachung
© MATTHIEU - stock.adobe.com In den Bayerischen Spielbanken sind Arbeitsweise, Personalausstattung und Präsenzpflicht des Spielbankaufsichtsdiensts trotz enorm verbesserter technischer Überwachungsmöglichkeiten und fortschreitender Digitalisierung nahezu unverändert.
Der ORH empfiehlt, die digitalen Überwachungsmöglichkeiten stärker zu nutzen und so gleichzeitig den Personalbedarf anzupassen.
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TNr. 41 Finanzmitteleinsatz für den Waldumbau und Vollzug des Jagdgesetzes
© Inge Knol - stock.adobe.com Das Forstministerium förderte den Waldumbau von 2008 bis 2023 mit 273 Mio. €. Den Großteil davon gab es für kostenintensive Baumpflanzungen aus. Der Waldumbau ist ein zentrales Ziel der bayerischen Forstwirtschaft, um klimastabile Wälder zu schaffen. Angepasste Wildbestände sind eine zentrale Voraussetzung für einen wirtschaftlichen und erfolgreichen Waldumbau. Bayerisches Waldgesetz und Bayerisches Jagdgesetz greifen ineinander und bilden einen einheitlichen Rechtsrahmen. Der ORH empfiehlt, dass Wirtschafts- und Forstministerium zeitnah gemeinsam effizientere Lösungen erarbeiten.
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TNr. 42 Umsetzung des Bayerischen Streuobstpakts
© Kara - stock.adobe.com Mit dem 2021 geschlossenen Streuobstpakt sollen der aktuelle Bestand gesichert und bis 2035 eine Million zusätzliche Streuobstbäume gepflanzt werden. Die Förderung der Pflanzung, der Pflege und des Erhalts von Streuobstbäumen hat bis 2035 ein Volumen von 670 Mio. €. Dazu gibt es mittlerweile vier verschiedene Förderprogramme.
Im Interesse der Verwaltungsvereinfachung empfiehlt der ORH, die unter-schiedlichen Förderprogramme und Zuständigkeiten grundlegend zu vereinheitlichen und bürokratische Hürden abzubauen.
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TNr. 43 Aufbau und Aufgaben der Bayerischen Grenzpolizei
© Bayerischer Rundfunk Der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebiets ist Aufgabe der Bundespolizei. Der Bund forderte 2020, 2021 und 2023 Einsatzunterstützungen durch die Bayerische Grenzpolizei an. Eine Kostenerstattung erfolgte hierfür nicht.
An den Flughäfen Nürnberg und Memmingen nimmt die Bayerische Grenzpolizei Aufgaben des Bundes wahr. Die Personalkosten hierfür, die sich zwischen 2020 und 2023 auf rechnerisch 42,5 Mio. € belaufen sowie die Sachkosten trägt allein der Freistaat.
Das Innenministerium sollte zur Wahrung der Haushaltsinteressen des Freistaates Verhandlungen mit dem Bund über eine Kostenbeteiligung führen.
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TNr. 44 Integrierte Leitstellen
© pattilabelle - stock.adobe.com Der ursprünglich vorgesehene Zeitplan zur Ersterrichtung der Integrierten Leitstellen in Bayern wurde um über zehn Jahre überschritten. Bis 2023 wurden für die Ersterrichtung 66,6 Mio. € und damit 84% mehr an staatlichen Mitteln benötigt als ursprünglich geplant. Für Folgeanschaffungen wurden in den Jahren 2010 bis 2023 insgesamt 112 Mio. € veranschlagt, aber nur 36 Mio. € ausgegeben.
Verzögerungen bei der anstehenden Einführung einer neuen Einsatzleitsoftware bergen Risiken für die Betriebssicherheit und die Funktionsfähigkeit des gesamten Verbundes der Integrierten Leitstellen.
Der ORH empfiehlt, dass das Innenministerium den Landtag über den Umsetzungsstand der Einführung der neuen Einsatzleitsoftware und die damit verbundenen organisatorischen, funktionellen und finanziellen Auswirkungen unterrichtet.
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TNr. 45 Projektwoche „Alltagskompetenzen - Schule fürs Leben“ an staatlichen Schulen
© BalanceFormCreative - stock.adobe.com Seit dem Schuljahr 2021/2022 sollen staatliche Schulen eine Projektwoche „Alltagskompetenzen - Schule fürs Leben“ in einer ausgewählten Jahrgangsstufe ihrer Schule durchführen. Die Umsetzung verursacht Aufwand bei den Schulen und bei den Regierungen. Mindestens jede fünfte Schule hielt den Aufwand für zu hoch.
Der ORH empfiehlt, den Aufwand derartiger Projekte sowohl bei den Schulen als auch bei den vollziehenden Verwaltungsbehörden so gering wie möglich zu halten, das Verfahren zu vereinfachen und damit einen Beitrag zum Bürokratieabbau zu leisten.
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TNr. 46 Steuerliche Berücksichtigung staatlicher Fördermittel zur Energiewende
© photoschmidt - stock.adobe.com Mehr als jeder zweite Vermieter hat in 2018 erhaltene staatliche Förderungen im Rahmen der Energiewende nicht in seinen Steuerklärungen angegeben. Übertragen auf die Folgejahre schätzt der ORH die hierdurch verursachten Steuerausfallrisiken in Bayern auf eine Größenordnung von 340 Mio. € bis 2023. Dies hätte durch einen Informationsaustausch zwischen staatlichen Förderinstituten und der Steuerverwaltung vermieden werden können. Der ORH hält es schon wegen des Grundsatzes der Gleichmäßigkeit der Besteuerung für nicht hinnehmbar, dass Freistaat und Bund öffentliche Förderungen in Milliardenhöhe ausreichen und gleichzeitig nicht durch Kontrollmaterial zu einer korrekten Besteuerung beitragen. Der ORH empfiehlt, unverzüglich für einen digitalen Datenaustausch zwischen Förderinstituten und Steuerverwaltung zu sorgen.
Angesichts der erheblichen Größenordnung von 340 Mio. € und der drohenden Verjährung sollte die Steuerverwaltung zeitnah die Daten bis 2023 von den Förderinstituten anfordern und risikoorientiert auswerten.
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TNr. 47 Besteuerung kommunaler Mandatsträger
© Björn Wylezich - stock.adobe.com Kommunale Mandatsträger erhalten für ihr Ehrenamt eine Vergütung, die der Einkommensteuer unterliegt. In 58% der vom ORH geprüften Fälle wurde diese fehlerhaft besteuert. Als Hauptursachen sieht der ORH die unübersichtlichen Regelungen zu Frei- und Mindestbeträgen, eine mangelhafte Information der Mandatsträger über ihre steuerlichen Pflichten sowie die oft fehlenden und nicht einheitlichen Kontrollmitteilungen der Kommunen.
Nach Einschätzung des ORH beruht die fehlerhafte Besteuerung in aller Regel nicht auf mangelnder Steuerehrlichkeit. Dies wird insbesondere daran deutlich, dass Mandatsträger in fast einem Drittel der fehlerhaft besteuerten Fälle zu viel Gewinn erklärt und versteuert haben.
Der ORH empfiehlt, bis zu den nächsten Kommunalwahlen 2026 Maßnahmen zu ergreifen, dass ehrenamtliche kommunale Mandatsträger ihren zusätzlichen steuerlichen Pflichten ohne großen Aufwand und möglichst unbürokratisch nachkommen können.
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TNr. 48 Sonderausgabenabzug der Kirchensteuer - Steuererklärung vereinfachen
© DOC RABE Media - stock.adobe.com Obwohl den Finanzämtern in Bayern alle Daten zur richtigen Berechnung vorliegen, sind Millionen fehlerhafter Steuerbescheide mit unzutreffenden Kirchensteuer-Sonderausgaben ergangen, teils zugunsten der Steuerpflichtigen, aber noch häufiger zu deren Lasten. Dem Finanzministerium ist dies seit mindestens 2011 bekannt. Der ORH empfiehlt, die bisherige Verfahrensweise umgehend anzupassen, um die Gesetzmäßigkeit der Besteuerung herzustellen.
Bei dieser Gelegenheit sollte die Verwaltung mit der Digitalisierung Ernst machen und die vorausgefüllte Steuererklärung um den Kirchensteuer-Sonderausgabenabzug erweitern. Dies würde Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung eine erhebliche Entlastung bringen sowie für weniger Bürokratie und für mehr Rechtssicherheit sorgen.
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TNr. 49 Bayerische Staatsgüter
© Bayerische Staatsgüter Die Bayerischen Staatsgüter sind ein Unternehmen für Forschungs- und Bildungsaufgaben im Bereich der Landwirtschaft mit 26 Standorten in Bayern, 500 Gebäuden, 2.800 ha landwirtschaftlicher Flächen sowie umfangreichem Tierbestand. Sie wurden bei der Neustrukturierung der Landesanstalt für Landwirtschaft 2020 ausgegliedert.
Das Landwirtschaftsministerium versäumte im Gründungsprozess wichtige strukturelle Anpassungen. Insbesondere übertrug es den Bayerischen Staatsgütern nicht benötigte Liegenschaften, die eine erhebliche finanzielle Last für das neue Unternehmen darstellen.
Bislang wurde das Potenzial, die landwirtschaftlichen Liegenschaften des Freistaates effizienter zu bewirtschaften, noch nicht ausgeschöpft. Der ORH empfiehlt, die erforderliche Aufgabenkritik nachzuholen, auf dieser Basis den Bedarf an Liegenschaften zu ermitteln und den Investitions- und Sanierungsstau zeitnah anzugehen.
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TNr. 50 Kostensteigerungen bei Straßenbauvorhaben
© MakoPoko - stock.adobe.com Bei drei vom ORH geprüften großen Bauvorhaben an Staatsstraßen stiegen die Baukosten von insgesamt 34 auf 90 Mio. €. Die Vorhaben wurden 2,2- bis 4,5-fach so teuer wie geplant. Ursachen der Kostensteigerungen waren auch Defizite in Planung und Kostenermittlung sowie fehlende Kostendisziplin.
Planungsdefizite und nicht belastbare Kostenberechnungen erschweren die zutreffende Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Bauvorhaben und eine effiziente Steuerung der Ressourcen.
Der ORH empfiehlt, die Qualität der Planungen und insbesondere die Belastbarkeit der Kostenberechnungen deutlich zu erhöhen und Kostendisziplin zu gewährleisten.
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TNr. 51 Wirtschaftlichkeit von Blockheizkraftwerken in staatlichen Gebäuden
© Anselm Baumgart - stock.adobe.com Blockheizkraftwerke erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme und können bei richtiger Planung und wirtschaftlichem Betrieb den Energieverbrauch reduzieren sowie die Energieeffizienz verbessern. Der ORH prüfte 46 Blockheizkraftwerke in staatlichen Gebäuden mit einem Investitionsvolumen von 8 Mio. € und rechnerischen Verbrauchskosten von 40 Mio. €. Er stellte fest, dass annähernd die Hälfte der Anlagen entweder unwirtschaftlich waren oder ihre Wirtschaftlichkeit nicht nachgewiesen werden konnte.
Der ORH hält es für angezeigt, derartige Investitionsentscheidungen künftig auf Grundlage von belastbaren Wirtschaftlichkeitsberechnungen zu treffen. Für bestehende Blockheizkraftwerke, deren Wirtschaftlichkeit nicht bekannt ist, ist diese zu klären, um alle Möglichkeiten für Optimierungen ausschöpfen zu können.
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TNr. 52 Förderung von Kinderwunschbehandlungen
© Anna Ritter - stock.adobe.com Seit Ende 2020 finanziert Bayern paritätisch mit dem Bund ein Förderprogramm für Kinderwunschbehandlungen. Bis Anfang 2023 wurden hierfür 6,4 Mio. € verausgabt, davon 3,2 Mio. € bayerische Mittel.
Für den gemeinsamen Fördervollzug stellt Bayern ein aufwendiges und detailliertes Förder- und Prüfverfahren zur Verfügung, dessen Verwaltungskosten bei über 60% der ausgereichten bayerischen Fördermittel liegen. Dieser hohe Verwaltungsaufwand ist unwirtschaftlich. Der Bund beteiligt sich nicht an dessen Kosten.
Bei der Förderung von Kinderwunschbehandlungen in Bayern wäre ein Bürokratieabbau - auch im Sinne der betroffenen Paare - wünschenswert; der Verwaltungsaufwand sollte deutlich reduziert werden.
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TNr. 53 Naturoffensive Bayern: Alpinium
© engel.ac - stock.adobe.com Mit dem Alpinium sollte im Allgäu ein Leuchtturmprojekt der 2018 beschlossenen „Naturoffensive Bayern“ entstehen. Die Staatsregierung stellte der Region ein Investitionsvolumen von 15 Mio. € sowie jährlich 500.000 € für den laufenden Betrieb und 20 Stellen in Aussicht.
Die Voraussetzungen für eine zügige Planung und Umsetzung der Neubauten für das Alpinium konnten bis heute nicht geschaffen werden. Das Umweltministerium sollte deshalb prüfen, ob eine Integration des Alpiniums ohne Neubauten in die zwischenzeitlich gut entwickelte naturtouristische Infrastruktur der Region wirtschaftlicher und zielführender wäre.
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TNr. 54 Förderung der Pflegestützpunkte
© hkama - stock.adobe.com Das Gesundheitsministerium fördert die Kommunen beim Betrieb von Pflegestützpunkten. Das Landesamt für Pflege setzte 2023 für den Vollzug dieser Förderung 3,9 Vollzeitstellen ein. Dies entsprach jährlichen Personaldurchschnittskosten von über 300.000 € bei einem Fördervolumen von 600.000 €. Damit fiel beim Freistaat für 2 € Förderung zusätzlich 1 € an Personalkosten an. Trotz dieses hohen Ressourceneinsatzes kam es zu langen Bearbeitungszeiten. Die wesentliche Ursache liegt nach Ansicht des ORH in der übermäßig aufwendigen Gestaltung des Förderverfahrens.
Das Gesundheitsministerium sollte alle Möglichkeiten der Verfahrensvereinfachung ausschöpfen, um den hohen Verwaltungsaufwand zu reduzieren und Bürokratie abzubauen.
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TNr. 55 Hebammenbonus
© Newman Studio - stock.adobe.com Seit 2018 gewährt Bayern freiberuflich tätigen Hebammen bei Betreuung von mindestens vier Geburten pro Jahr einen jährlichen Bonus von 1.000 € als eine von mehreren freiwilligen Leistungen. Für das Jahr 2022 wurden 923.000 € bewilligt. Damit soll eine flächendeckende Geburtshilfeversorgung sichergestellt werden. Wie dieses Ziel durch den Bonus erreicht werden soll, ist nicht festgelegt. Das Gesundheitsministerium verfügt über keinerlei Daten zum Versorgungsumfang und Bedarf an Hebammenleistungen in Bayern. Gleichwohl wird der Bonus für weitere drei Jahre gewährt.
Der ORH empfiehlt Finanzhilfen nur dann zu gewähren, wenn zuvor ein tatsächlicher Bedarf nachgewiesen wird. Das Gesundheitsministerium sollte endlich den Hebammenbonus zielgerichtet und bedarfsgerecht ausrichten sowie zum Bürokratieabbau eine Zusammenfassung der unterschiedlichen finanziellen Leistungen zur Hebammenversorgung prüfen.
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