• TNr. 40 Spielbanküberwachung

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    In den Bayerischen Spielbanken sind Arbeitsweise, Personalausstattung und Präsenzpflicht des Spielbankaufsichtsdiensts trotz enorm verbesserter technischer Überwachungsmöglichkeiten und fortschreitender Digitalisie­rung nahezu unverändert.

    Der ORH empfiehlt, die digitalen Überwachungsmöglichkeiten stärker zu nut­zen und so gleichzeitig den Personalbedarf anzupassen.

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  • TNr. 46 Steuerliche Berücksichtigung staatlicher Fördermittel zur Energiewende

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    Mehr als jeder zweite Vermieter hat in 2018 erhaltene staatliche Förderungen im Rahmen der Energiewende nicht in seinen Steuerklärungen angegeben. Übertragen auf die Folgejahre schätzt der ORH die hierdurch verursachten Steuerausfallrisiken in Bayern auf eine Größenordnung von 340 Mio. € bis 2023. Dies hätte durch einen Informationsaustausch zwischen staatlichen Förderinstituten und der Steuerverwaltung vermieden werden können. Der ORH hält es schon wegen des Grundsatzes der Gleichmäßigkeit der Besteu­erung für nicht hinnehmbar, dass Freistaat und Bund öffentliche Förde­rungen in Milliardenhöhe ausreichen und gleichzeitig nicht durch Kontroll­material zu einer korrekten Besteuerung beitragen. Der ORH empfiehlt, unverzüglich für einen digitalen Datenaustausch zwischen Förderinstituten und Steuerverwaltung zu sorgen.

    Angesichts der erheblichen Größenordnung von 340 Mio. € und der drohen­den Verjährung sollte die Steuerverwaltung zeitnah die Daten bis 2023 von den Förderinstituten anfordern und risikoorientiert auswerten.

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  • TNr. 47 Besteuerung kommunaler Mandatsträger

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    Kommunale Mandatsträger erhalten für ihr Ehrenamt eine Vergütung, die der Einkommensteuer unterliegt. In 58% der vom ORH geprüften Fälle wurde diese fehlerhaft besteuert. Als Hauptursachen sieht der ORH die unübersichtlichen Regelungen zu Frei- und Mindestbeträgen, eine mangelhafte Information der Mandatsträger über ihre steuerlichen Pflichten sowie die oft fehlenden und nicht einheitlichen Kontrollmitteilungen der Kommunen.

    Nach Einschätzung des ORH beruht die fehlerhafte Besteuerung in aller Regel nicht auf mangelnder Steuerehrlichkeit. Dies wird insbesondere daran deutlich, dass Mandatsträger in fast einem Drittel der fehlerhaft besteuerten Fälle zu viel Gewinn erklärt und versteuert haben.

    Der ORH empfiehlt, bis zu den nächsten Kommunalwahlen 2026 Maßnahmen zu ergreifen, dass ehrenamtliche kommunale Mandatsträger ihren zusätzli­chen steuerlichen Pflichten ohne großen Aufwand und möglichst unbürokra­tisch nachkommen können.

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  • TNr. 48 Sonderausgabenabzug der Kirchensteuer - Steuererklärung vereinfachen

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    Obwohl den Finanzämtern in Bayern alle Daten zur richtigen Berechnung vorliegen, sind Millionen fehlerhafter Steuerbescheide mit unzutreffenden Kirchensteuer-Sonderausgaben ergangen, teils zugunsten der Steuerpflich­tigen, aber noch häufiger zu deren Lasten. Dem Finanzministerium ist dies seit mindestens 2011 bekannt. Der ORH empfiehlt, die bisherige Verfahrens­weise umgehend anzupassen, um die Gesetzmäßigkeit der Besteuerung her­zustellen.

    Bei dieser Gelegenheit sollte die Verwaltung mit der Digitalisierung Ernst machen und die vorausgefüllte Steuererklärung um den Kirchensteuer-Son­derausgabenabzug erweitern. Dies würde Steuerpflichtigen und Finanzver­waltung eine erhebliche Entlastung bringen sowie für weniger Bürokratie und für mehr Rechtssicherheit sorgen.

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