
2025
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- Ausgewählte aktuelle Entwicklungen der Haushaltslage und Ausblick
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TNr. 15 Finanzierungsrahmen Corona
© Thongdee - stock.adobe.com Die Kreditaufnahme im Staatshaushalt beim Sonderfonds Corona-Pandemie wurde 2022 abgeschlossen. Insgesamt wurden in den Jahren 2020 bis 2022 neue Kredite in Höhe von 10,2 Mrd. € für coronabedingte Maßnahmen aufgenommen. 2023 wurden 100,0 Mio. € dauerhaft getilgt. 2024 und 2025 sollen jährlich weitere 50,0 Mio. € getilgt werden.
Beim BayernFonds wurden in den Jahren 2020 bis 2022 insgesamt 40,4 Mio. € neue Kredite aufgenommen; ab 2023 erfolgte keine weitere Nettokreditaufnahme im Sondervermögen mehr. Der BayernFonds wurde zum 31.07.2024 aufgelöst und die Schulden vollständig getilgt.
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TNr. 16 Entwicklung des Gesamthaushalts
© Thongdee - stock.adobe.com Bereinigt um die Kreditaufnahmen/-tilgungen, Rücklagenbewegungen und Verrechnungen sanken 2023 die Ist-Einnahmen um 3,7 auf 70,7 Mrd. € und die Ist-Ausgaben um 0,6 auf 70,9 Mrd. €. In 2024 steigen voraussichtlich sowohl die Ist-Einnahmen als auch die Ist-Ausgaben wieder an.
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TNr. 17 Entwicklung der Ausgabereste
© Thongdee - stock.adobe.com Die Ausgabereste sind in den letzten zehn Jahren um 132,3% angestiegen und belaufen sich zum 31.12.2023 auf 12,4 Mrd. €, davon entfallen 1,5 Mrd. € auf den Sonderfonds Corona-Pandemie und 0,2 Mrd. € auf den Härtefallfonds Bayern.
Wenngleich die Ausgabereste in den Jahren 2022 (-0,4 Mrd. €) und 2023 (-1,7 Mrd. €) aufgrund des Abbaus der Ausgabereste für Corona-Maßnahmen insgesamt rückläufig waren, sind die Ausgabereste im Allgemeinen Haushalt in 2022 (+1,2 Mrd. €) und 2023 (+0,2 Mrd. €) weiter angestiegen. Nach Auffassung des ORH ist diese Entwicklung darauf zurückzuführen, dass seit Jahren dem Grundsatz der bedarfsgerechten Veranschlagung nicht ausreichend entsprochen wird.
Der ORH empfiehlt, Ausgabereste abzubauen und künftig verstärkt Verpflichtungsermächtigungen zu nutzen.
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TNr. 18 Entwicklung des Gesamtsolls
© Thongdee - stock.adobe.com Gesamtsoll ist die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben und der aus dem Vorjahr übertragenen Ausgabereste. Das Gesamtsoll stieg im Zeitraum 2014 bis 2020 kontinuierlich an. 2021 ging das Gesamtsoll zurück, bevor es 2022 wieder anstieg. Nach einem leichten Rückgang 2023 stieg das Gesamtsoll 2024 wieder um 0,5 auf 86,0 Mrd. €.
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TNr. 19 Entwicklung des Finanzierungssaldos und Steuerschätzung
© Thongdee - stock.adobe.com Der Finanzierungssaldo (Ist) war in den Jahren 2013 bis 2022 mit Ausnahme der Jahre 2020 und 2021 stets positiv. Das Haushaltsjahr 2023 schloss mit einem negativen Finanzierungssaldo ab. 2024 wird er voraussichtlich ebenfalls negativ sein. Geplant wurden die Haushalte 2014 bis 2025, außer 2015, stets mit einem negativen Finanzierungssaldo (Soll).
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TNr. 20 Steueraufkommen und Steuereinnahmen
© Thongdee - stock.adobe.com Die Steuereinnahmen sind 2023 um 754,4 Mio. € (-1,4%) gesunken, 2024 stiegen sie wieder um 3.150,7 Mio. € (+5,8%) an.
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TNr. 21 Entwicklungen im Personalbereich
© Thongdee - stock.adobe.com Die Zuwächse bei den Stellen (Planstellen und andere Stellen) betrugen seit 2019 in
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Gesamtsumme 17.411 Stellen (+5,8 %). -
TNr. 22 Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und Bürgschaftssicherungsrücklage
© Thongdee - stock.adobe.com Aufgrund jahrelanger positiver Einnahmenentwicklung stieg die Rücklage entgegen den Haushaltsplanungen bis 2019 auf 10,3 Mrd. €. 2020 und 2021 reduzierte sich die Rücklage, bevor sie Ende 2022 wieder auf 9,0 Mrd. € anstieg. Die Rücklage erhöhte sich 2023 um weitere 1,0 auf 10,0 Mrd. €. Aufgrund geplanter Entnahmen soll sie Ende 2024 voraussichtlich noch 7,6 Mrd. € und Ende 2025 noch 3,2 Mrd. € betragen.
Der ORH sieht eine Entnahme aus der Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und Bürgschaftsrücklage zur dauerhaften Finanzierung laufender Verpflichtungen kritisch. Im Sinne einer nachhaltigen Finanzpolitik sollten sich aus Sicht des ORH geplante Ausgaben wieder verstärkt an den zu erwartenden Einnahmen orientieren, ohne eine Entnahme aus der Rücklage vorzusehen.
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TNr. 23 Verschuldung im Staatshaushalt
© Thongdee - stock.adobe.com Der haushaltsmäßige Schuldenstand setzt sich aus den valutierten Kreditmarktschulden und den übertragenen Kreditermächtigungen für aufgeschobene Anschlussfinanzierungen zusammen. Der haushaltsmäßige Schuldenstand wird sich Ende 2024 voraussichtlich auf 36,6 Mrd. € belaufen.
Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Schuldenbremse sind - auch hinsichtlich des Tilgungsplans des Sonderfonds Corona-Pandemie - einzuhalten. Angesichts einer jährlichen Tilgungshöhe von 526,8 Mio. € für die coronabedingten Schulden und mit Blick auf die aktuelle konjunkturelle Lage, bedarf es aus Sicht des ORH einer inhaltlichen Priorisierung bei den Staatsaufgaben und entsprechender Maßnahmen auf der Ausgabenseite, gerade um finanzielle Handlungsspielräume auch für Zukunftsaufgaben zu erhalten.
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