• TNr. 52 Förderung von Kinderwunschbehandlungen

    Beitragsbild 2025 TNr. 52
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    Seit Ende 2020 finanziert Bayern paritätisch mit dem Bund ein Förderpro­gramm für Kinderwunschbehandlungen. Bis Anfang 2023 wurden hierfür 6,4 Mio. € verausgabt, davon 3,2 Mio. € bayerische Mittel.

    Für den gemeinsamen Fördervollzug stellt Bayern ein aufwendiges und detailliertes Förder- und Prüfverfahren zur Verfügung, dessen Verwaltungs­kosten bei über 60% der ausgereichten bayerischen Fördermittel liegen. Dieser hohe Verwaltungsaufwand ist unwirtschaftlich. Der Bund beteiligt sich nicht an dessen Kosten.

    Bei der Förderung von Kinderwunschbehandlungen in Bayern wäre ein Bürokratieabbau - auch im Sinne der betroffenen Paare - wünschenswert; der Verwaltungsaufwand sollte deutlich reduziert werden.

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