
2025
-
Alle Beiträge
- Allgemeine Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zum Haushaltsvollzug
- Ausgewählte aktuelle Entwicklungen der Haushaltslage und Ausblick
- Mehrere Ressorts
- Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
- Staatsministerium für Unterricht und Kultus
- Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
- Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
- Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
- Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
- Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
- Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
-
TNr. 52 Förderung von Kinderwunschbehandlungen
© Anna Ritter - stock.adobe.com Seit Ende 2020 finanziert Bayern paritätisch mit dem Bund ein Förderprogramm für Kinderwunschbehandlungen. Bis Anfang 2023 wurden hierfür 6,4 Mio. € verausgabt, davon 3,2 Mio. € bayerische Mittel.
Für den gemeinsamen Fördervollzug stellt Bayern ein aufwendiges und detailliertes Förder- und Prüfverfahren zur Verfügung, dessen Verwaltungskosten bei über 60% der ausgereichten bayerischen Fördermittel liegen. Dieser hohe Verwaltungsaufwand ist unwirtschaftlich. Der Bund beteiligt sich nicht an dessen Kosten.
Bei der Förderung von Kinderwunschbehandlungen in Bayern wäre ein Bürokratieabbau - auch im Sinne der betroffenen Paare - wünschenswert; der Verwaltungsaufwand sollte deutlich reduziert werden.
mehr