• TNr. 54 Förderung der Pflegestützpunkte

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    Das Gesundheitsministerium fördert die Kommunen beim Betrieb von Pfle­gestützpunkten. Das Landesamt für Pflege setzte 2023 für den Vollzug dieser Förderung 3,9 Vollzeitstellen ein. Dies entsprach jährlichen Personaldurch­schnittskosten von über 300.000 € bei einem Fördervolumen von 600.000 €. Damit fiel beim Freistaat für 2 € Förderung zusätzlich 1 € an Personalkosten an. Trotz dieses hohen Ressourceneinsatzes kam es zu langen Bearbei­tungszeiten. Die wesentliche Ursache liegt nach Ansicht des ORH in der übermäßig aufwendigen Gestaltung des Förderverfahrens.

    Das Gesundheitsministerium sollte alle Möglichkeiten der Verfahrensverein­fachung ausschöpfen, um den hohen Verwaltungsaufwand zu reduzieren und Bürokratie abzubauen.

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  • TNr. 55 Hebammenbonus

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    Seit 2018 gewährt Bayern freiberuflich tätigen Hebammen bei Betreuung von mindestens vier Geburten pro Jahr einen jährlichen Bonus von 1.000 € als eine von mehreren freiwilligen Leistungen. Für das Jahr 2022 wurden 923.000 € bewilligt. Damit soll eine flächendeckende Geburtshilfeversorgung sichergestellt werden. Wie dieses Ziel durch den Bonus erreicht werden soll, ist nicht festgelegt. Das Gesundheitsministerium verfügt über keinerlei Daten zum Versorgungsumfang und Bedarf an Hebammenleistungen in Bayern. Gleichwohl wird der Bonus für weitere drei Jahre gewährt.

    Der ORH empfiehlt Finanzhilfen nur dann zu gewähren, wenn zuvor ein tat­sächlicher Bedarf nachgewiesen wird. Das Gesundheitsministerium sollte endlich den Hebammenbonus zielgerichtet und bedarfsgerecht ausrichten sowie zum Bürokratieabbau eine Zusammenfassung der unterschiedlichen finanziellen Leistungen zur Hebammenversorgung prüfen.

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