• TNr. 41 Finanzmitteleinsatz für den Waldumbau und Vollzug des Jagdgesetzes

    Beitragsbild 2025 TNr. 41
    © Inge Knol - stock.adobe.com

    Das Forstministerium förderte den Waldumbau von 2008 bis 2023 mit 273 Mio. €. Den Großteil davon gab es für kostenintensive Baumpflanzungen aus. Der Waldumbau ist ein zentrales Ziel der bayerischen Forstwirtschaft, um klimastabile Wälder zu schaffen. Angepasste Wildbestände sind eine zentrale Voraussetzung für einen wirtschaftlichen und erfolgreichen Wald­umbau. Bayerisches Waldgesetz und Bayerisches Jagdgesetz greifen inein­ander und bilden einen einheitlichen Rechtsrahmen. Der ORH empfiehlt, dass Wirtschafts- und Forstministerium zeitnah gemeinsam effizientere Lösungen erarbeiten.

    mehr
  • TNr. 42 Umsetzung des Bayerischen Streuobstpakts

    Beitragsbild 2025 TNr. 42
    © Kara - stock.adobe.com

    Mit dem 2021 geschlossenen Streuobstpakt sollen der aktuelle Bestand ge­sichert und bis 2035 eine Million zusätzliche Streuobstbäume gepflanzt wer­den. Die Förderung der Pflanzung, der Pflege und des Erhalts von Streuobst­bäumen hat bis 2035 ein Volumen von 670 Mio. €. Dazu gibt es mittlerweile vier verschiedene Förderprogramme.

    Im Interesse der Verwaltungsvereinfachung empfiehlt der ORH, die unter-schiedlichen Förderprogramme und Zuständigkeiten grundlegend zu verein­heitlichen und bürokratische Hürden abzubauen.

    mehr
  • TNr. 49 Bayerische Staatsgüter

    Beitragsbild 2025 TNr. 49
    © Bayerische Staatsgüter

    Die Bayerischen Staatsgüter sind ein Unternehmen für Forschungs- und Bil­dungsaufgaben im Bereich der Landwirtschaft mit 26 Standorten in Bayern, 500 Gebäuden, 2.800 ha landwirtschaftlicher Flächen sowie umfangreichem Tierbestand. Sie wurden bei der Neustrukturierung der Landesanstalt für Landwirtschaft 2020 ausgegliedert.

    Das Landwirtschaftsministerium versäumte im Gründungsprozess wichtige strukturelle Anpassungen. Insbesondere übertrug es den Bayerischen Staats­gütern nicht benötigte Liegenschaften, die eine erhebliche finanzielle Last für das neue Unternehmen darstellen.

    Bislang wurde das Potenzial, die landwirtschaftlichen Liegenschaften des Freistaates effizienter zu bewirtschaften, noch nicht ausgeschöpft. Der ORH empfiehlt, die erforderliche Aufgabenkritik nachzuholen, auf dieser Basis den Bedarf an Liegenschaften zu ermitteln und den Investitions- und Sanie­rungsstau zeitnah anzugehen.

    mehr