• TNr. 40 Spielbanküberwachung

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    In den Bayerischen Spielbanken sind Arbeitsweise, Personalausstattung und Präsenzpflicht des Spielbankaufsichtsdiensts trotz enorm verbesserter technischer Überwachungsmöglichkeiten und fortschreitender Digitalisie­rung nahezu unverändert.

    Der ORH empfiehlt, die digitalen Überwachungsmöglichkeiten stärker zu nut­zen und so gleichzeitig den Personalbedarf anzupassen.

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  • TNr. 41 Finanzmitteleinsatz für den Waldumbau und Vollzug des Jagdgesetzes

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    Das Forstministerium förderte den Waldumbau von 2008 bis 2023 mit 273 Mio. €. Den Großteil davon gab es für kostenintensive Baumpflanzungen aus. Der Waldumbau ist ein zentrales Ziel der bayerischen Forstwirtschaft, um klimastabile Wälder zu schaffen. Angepasste Wildbestände sind eine zentrale Voraussetzung für einen wirtschaftlichen und erfolgreichen Wald­umbau. Bayerisches Waldgesetz und Bayerisches Jagdgesetz greifen inein­ander und bilden einen einheitlichen Rechtsrahmen. Der ORH empfiehlt, dass Wirtschafts- und Forstministerium zeitnah gemeinsam effizientere Lösungen erarbeiten.

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  • TNr. 42 Umsetzung des Bayerischen Streuobstpakts

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    Mit dem 2021 geschlossenen Streuobstpakt sollen der aktuelle Bestand ge­sichert und bis 2035 eine Million zusätzliche Streuobstbäume gepflanzt wer­den. Die Förderung der Pflanzung, der Pflege und des Erhalts von Streuobst­bäumen hat bis 2035 ein Volumen von 670 Mio. €. Dazu gibt es mittlerweile vier verschiedene Förderprogramme.

    Im Interesse der Verwaltungsvereinfachung empfiehlt der ORH, die unter-schiedlichen Förderprogramme und Zuständigkeiten grundlegend zu verein­heitlichen und bürokratische Hürden abzubauen.

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