
2025
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- Allgemeine Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zum Haushaltsvollzug
- Ausgewählte aktuelle Entwicklungen der Haushaltslage und Ausblick
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TNr. 40 Spielbanküberwachung
© MATTHIEU - stock.adobe.com In den Bayerischen Spielbanken sind Arbeitsweise, Personalausstattung und Präsenzpflicht des Spielbankaufsichtsdiensts trotz enorm verbesserter technischer Überwachungsmöglichkeiten und fortschreitender Digitalisierung nahezu unverändert.
Der ORH empfiehlt, die digitalen Überwachungsmöglichkeiten stärker zu nutzen und so gleichzeitig den Personalbedarf anzupassen.
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TNr. 41 Finanzmitteleinsatz für den Waldumbau und Vollzug des Jagdgesetzes
© Inge Knol - stock.adobe.com Das Forstministerium förderte den Waldumbau von 2008 bis 2023 mit 273 Mio. €. Den Großteil davon gab es für kostenintensive Baumpflanzungen aus. Der Waldumbau ist ein zentrales Ziel der bayerischen Forstwirtschaft, um klimastabile Wälder zu schaffen. Angepasste Wildbestände sind eine zentrale Voraussetzung für einen wirtschaftlichen und erfolgreichen Waldumbau. Bayerisches Waldgesetz und Bayerisches Jagdgesetz greifen ineinander und bilden einen einheitlichen Rechtsrahmen. Der ORH empfiehlt, dass Wirtschafts- und Forstministerium zeitnah gemeinsam effizientere Lösungen erarbeiten.
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TNr. 43 Aufbau und Aufgaben der Bayerischen Grenzpolizei
© Bayerischer Rundfunk Der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebiets ist Aufgabe der Bundespolizei. Der Bund forderte 2020, 2021 und 2023 Einsatzunterstützungen durch die Bayerische Grenzpolizei an. Eine Kostenerstattung erfolgte hierfür nicht.
An den Flughäfen Nürnberg und Memmingen nimmt die Bayerische Grenzpolizei Aufgaben des Bundes wahr. Die Personalkosten hierfür, die sich zwischen 2020 und 2023 auf rechnerisch 42,5 Mio. € belaufen sowie die Sachkosten trägt allein der Freistaat.
Das Innenministerium sollte zur Wahrung der Haushaltsinteressen des Freistaates Verhandlungen mit dem Bund über eine Kostenbeteiligung führen.
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TNr. 44 Integrierte Leitstellen
© pattilabelle - stock.adobe.com Der ursprünglich vorgesehene Zeitplan zur Ersterrichtung der Integrierten Leitstellen in Bayern wurde um über zehn Jahre überschritten. Bis 2023 wurden für die Ersterrichtung 66,6 Mio. € und damit 84% mehr an staatlichen Mitteln benötigt als ursprünglich geplant. Für Folgeanschaffungen wurden in den Jahren 2010 bis 2023 insgesamt 112 Mio. € veranschlagt, aber nur 36 Mio. € ausgegeben.
Verzögerungen bei der anstehenden Einführung einer neuen Einsatzleitsoftware bergen Risiken für die Betriebssicherheit und die Funktionsfähigkeit des gesamten Verbundes der Integrierten Leitstellen.
Der ORH empfiehlt, dass das Innenministerium den Landtag über den Umsetzungsstand der Einführung der neuen Einsatzleitsoftware und die damit verbundenen organisatorischen, funktionellen und finanziellen Auswirkungen unterrichtet.
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