• TNr. 43 Steuerung des Deutschen Herzzentrums München

    Arzt mit Tablet und Krankenhaushintergrund
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    Trotz wirtschaftlich schwieriger Lage des Deutschen Herzzentrums München fand weder ein effektives Controlling noch eine wirtschaftliche Steuerung statt. In der Folge benötigte das Deutsche Herzzentrum München Liquiditätshilfen des Wissenschaftsministeriums in Millionenhöhe. Bewirtschaftung, Bestand und Verbrauch der Fördermittel für den akutstationären Bereich waren intransparent.

    Das DHM sollte Controllinginstrumente und -prozesse einrichten, um notwendige Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzsituation ergreifen zu können. Dabei sollte der geplante Zusammenschluss zum TUM Klinikum im Blick behalten werden.

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  • TNr. 44 Kostenerstattung für lokale SARS-CoV-2-Testzentren des öffentlichen Gesundheitsdienstes

    Schild
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    Der Freistaat hat mit mehr als 380 Mio. € den Betrieb von lokalen SARS-CoV-2-Testzentren des öffentlichen Gesundheitsdienstes finanziert. Ein Großteil der Kosten wird auf Antrag vom Bund erstattet.

    Wenngleich die Erstattungsansprüche zwischenzeitlich weitgehend angemeldet worden seien, sieht der ORH weiteren Handlungsbedarf. Angesichts der erheblichen Erstattungsbeträge sollten die Staatsministerien zusammen mit den Regierungen eine Auswertung der Einnahmen und Ausgaben, aufgeschlüsselt auf die einzelnen Kreisverwaltungsbehörden, erstellen. Dies könnte auch Optimierungspotenziale für ähnliche, zukünftige Verfahren aufzeigen.

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  • TNr. 58 Prüfung der Verwendungsnachweise bei Krankenhausbauvorhaben

    Gelber Schutzhelm und Erste-Hilfe-Tasche auf einer Baustelle
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    Der Freistaat fördert den Bau, die Sanierung und den Betrieb von Kranken­häusern nach dem Bayerischen Krankenhausgesetz. Die Regierungen bewilligen die Fördermittel und prüfen ihre sachgerechte Verwendung anhand der von den Krankenhausträgern vorzulegenden Verwendungsnachweise.

    Der ORH stellte fest, dass bei der Prüfung der Verwendungsnachweise für Maßnahmen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 1 Mrd. € teilweise erhebliche Defizite bestanden, die Prüfung nicht nach einheitlichen Maßstäben erfolgte und die Bearbeitung bei den Regierungen oftmals zu lange dauerte. Dadurch wurden überhöhte Förderzahlungen und finanzielle Nachteile für den Freistaat in Kauf genommen.

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  • TNr. 59 Kostenerstattung für Impfzentren

    Schild
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    Zur Umsetzung der Bayerischen Impfstrategie sollte jede kreisfreie Stadt und jedes Landratsamt dezentral ein Impfzentrum einrichten und betreiben, um so ein flächendeckendes Impfangebot sicherzustellen. Die Vergaben hatten wesentlichen Einfluss auf die Kosten der Impfzentren, die für Bayern bis Februar 2023 insgesamt 1,4 Mrd. € betrugen. Die Kosten je Impfung bewegten sich bei den vom ORH geprüften Impfzentren in einer Spanne von 39 € bis 317 €.

    Der ORH verkennt nicht die Sondersituation während der Corona-Pandemie. Durch das Fehlen einer begleitenden Kostenkontrolle wurden jedoch wesent­liche Potenziale zur Kostenreduktion nicht hinreichend genutzt.

    Der ORH empfiehlt für künftige Krisensituationen, in denen zulasten des Freistaates Aufträge vergeben werden, eine wirksame Kostenkontrolle bzw. ein Benchmarking vorzusehen.

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