• TNr. 42 Generalsanierung und Betrieb des Justizpalastes Bayreuth

    Justizpalast Bayreuth
    © Landgericht Bayreuth

    Die Generalsanierung des Justizpalastes Bayreuth mit Gesamtkosten von 11,4 Mio. € hätte wirtschaftlicher durchgeführt werden können: Falls künftig Maßnahmen wie Generalsanierungen mit Gesamtkosten von mehr als 3 Mio. € dem Bauunterhalt zuzuordnen sind, sollten die wesentlichen fachlichen Vorgaben für Große Baumaßnahmen entsprechend umgesetzt werden. Eine vorausgehende Planung ermöglicht eine strukturierte Auftrags­vergabe; allein dadurch sind erhebliche Kosteneinsparungen zu erwarten. Darüber hinaus ist ein nachhaltiges Gebäudemanagement erforderlich, das die vorhandenen Kosten- und Energieeinsparpotenziale konsequent nutzt.

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  • TNr. 54 Kostencontrolling und Benchmarking bei staatlichen Immobilien

    Tippende Hände mit Diagrammen im Vordergrund
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    Es gibt über 15 Jahre nach Projektstart noch immer kein Konzept, wie das Ziel eines ressortübergreifenden und objektbezogenen Kostencontrollings und Benchmarkings bei staatlichen Immobilien erreicht werden soll. Angesichts jährlicher Ausgaben für Bewirtschaftung und Instandhaltung von über 1 Mrd. € sieht der ORH Einsparpotenziale in dreistelliger Millionenhöhe pro Jahr.

    Der ORH empfiehlt, zeitnah ein ressortübergreifendes und objektbezogenes Kostencontrolling und Benchmarking zu realisieren.

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  • TNr. 55 Außenanlagen bei Großen Baumaßnahmen im Staatlichen Hochbau

    Außenanlage
    © ORH

    Der Freistaat investiert jährlich über 60 Mio. € in den Bau von Außenanlagen bei Großen Hochbaumaßnahmen aller Ressorts. Dabei werden die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht hinreichend beachtet. Bereits bei der Planung werden die langfristigen Betriebs- und Folgekosten vernachlässigt.

    Der ORH hält es für notwendig, dass Bauverwaltung und Nutzer gemeinsam künftig bereits bei der Konzeption von Außenanlagen auf die Lebenszykluskosten insgesamt achten und so Nachhaltigkeit und Werterhalt sicherstellen.

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  • TNr. 56 Ausgleichsleistungen des Freistaates an nichtbundeseigene Eisenbahnen für Erhaltung und Betrieb von Bahnübergängen

    unbeschrankter Bahnübergang
    © ORH

    Der Freistaat hat den nichtbundeseigenen Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs (NE) die Hälfte ihrer Aufwendungen für die Erhaltung und den Betrieb von Bahnübergängen auszugleichen. Das Verfahren zur pauschalen Ermittlung der jährlichen Ausgleichsleistungen wird immer noch in Papierform durchgeführt. Der Freistaat hat keinen Gesamtüberblick über die tatsächlichen Aufwendungen der NE. In den geprüften Fällen hat er ein Vielfaches des Betrags erstattet, der sich aus den tatsächlichen Aufwendungen ergeben hätte.

    Der ORH empfiehlt, ein IT-gestütztes Verfahren für die Erstattung der Ausgleichsleistungen einzuführen, damit die vorhandenen Daten für einen aussagekräftigen Zeitraum auszuwerten und die Höhe der Ausgleichsleistungen zu überprüfen.

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