Aktuelles:
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© tippapatt - stock.adobe.com 23.02.2026Terminankündigung: Rechnungshof veröffentlicht Jahresbericht 2026
Die Präsidentin des Bayerischen Obersten Rechnungshofs (ORH), Heidrun Piwernetz, wird am
Dienstag, den 24.03.2026,
dem Bayerischen Landtag den Jahresbericht 2026 vorlegen.
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© ORH 16.01.2026Mehr Effizienz und weniger Bürokratie bei Investitionen in die Eisenbahninfrastruktur
[D] BÄ Schienen- und Bahnhofsinfrastruktur
ORH legt Beratende Äußerung zu den freiwilligen Leistungen Bayerns für die Infrastruktur des Bundes beim Schienenpersonennahverkehr (SPNV) vor
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23.09.2025
Gemeinsame Erklärung der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder zum Gesetzentwurf zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen und zu weiteren Lockerungen der Schuldenbremse
Die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder haben sich am 22. und 23. September 2025 zu ihrer Konferenz in Kiel getroffen. Unter dem Vorsitz der Präsidentin des Landesrechnungshofs Schleswig-Holstein, Dr. Gaby Schäfer, verabschiedeten sie eine gemeinsame Erklärung.
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© ORH -
© ORH 24.06.2025Mitnahmeeffekte und wenig Akzeptanz bei Versicherung gegen Wetterrisiken in der Landwirtschaft
Das Landwirtschaftsministerium fördert seit 2023 Prämien für Versicherungen gegen mehrere Wetterrisiken im Paket, wie z.B. Hagel, Frost und Trockenheit. Solche Mehrgefahrenversicherungen (MGV) wurden in den Förderjahren 2023 und 2024 mit 12 bzw. 15 Mio. € unterstützt. Die Versicherungsunternehmen gehen davon aus, dass die MGV dauerhaft subventioniert werden müssen. In seiner Beratenden Äußerung kritisiert der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) die Ausgestaltung der Förderung und warnt vor systembedingten Mitnahmeeffekten. Vor dem Hintergrund der geplanten Erhöhung der Förderung von derzeit 17 Mio. € pro Jahr auf 25 Mio. € in 2027 mahnt der ORH einen effizienten Finanzmitteleinsatz an.
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Bayerischer Oberster Rechnungshof
Der ORH ist eine der Staatsregierung gegenüber unabhängige oberste Staatsbehörde.
Er hat seinen Sitz in München.
Der ORH erfüllt die ihm von der Bayerischen Verfassung übertragene Aufgabe, die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Staates einschließlich seiner Betriebe und Sondervermögen zu prüfen.
