2026
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TNr. 01 Haushaltsrechnung 2024
© ORH Die Haushaltsrechnung 2024 schließt ausgeglichen ab. Die darin aufgeführten Beträge stimmen mit der Buchführung überein. Die Einnahmen und Ausgaben sind, von wenigen Fällen abgesehen, ordnungsgemäß belegt.
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TNr. 02 Gesamthaushalt
© ORH Bereinigt um Kreditaufnahmen/-tilgungen, Rücklagenbewegungen und Verrechnungen standen den Einnahmen von 74.223,0 Mio. € (+5,1 %) Ausgaben von 74.780,7 Mio. € (+5,4 %) gegenüber. Unter Berücksichtigung von haushaltstechnischen Verrechnungen wies der Haushalt einen negativen Finanzierungssaldo von 558,1 Mio. € aus.
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TNr. 03 Steuereinnahmen
© ORH Die Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben (HGr. 0) stiegen 2024 um 3.162,6 auf 57.412,8 Mio. € (+5,8 %).
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TNr. 04 Verwaltungseinnahmen und weitere Einnahmen
© ORH Die Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen (HGr. 1) stiegen im Vergleich zu 2023 um 554,8 auf 4.671,5 Mio. € (+13,5 %).
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TNr. 05 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen
© ORH Die Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen (HGr. 2) gingen im Vergleich zu 2023 um 573,8 auf 10.035,5 Mio. € (-5,4 %) zurück.
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TNr. 06 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen sowie besondere Finanzierungseinnahmen
© ORH Die Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen sowie besondere Finanzierungseinnahmen (HGr. 3) stiegen 2024 um 1.687,9 auf 5.001,5 Mio. € (+50,9 %) an.
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TNr. 07 Personalausgaben und Stellen
© ORH Die Personalausgaben (HGr. 4) sind gegenüber 2023 um 1.681,0 Mio. € (+6,1 %) auf 29.229,7 Mio. € angestiegen.
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TNr. 08 Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst
© ORH Die sächlichen Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst (HGr. 5) stiegen im Vergleich zu 2023 um 436,8 auf 6.704,9 Mio. € (+7,0 %).
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TNr. 09 Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen
© ORH 2024 wurden für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen (HGr. 6) 27.963,4 Mio. € verausgabt. Dies waren 776,3 Mio. € (+2,9 %) mehr als im Vorjahr.
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TNr. 10 Investitionen
© ORH Die Ausgaben für Investitionen (HGr. 7 und 8) erhöhten sich 2024 gegenüber dem Vorjahr um 942,0 auf 10.882,7 Mio. €. Die Investitionsquote betrug 14,6 %.
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TNr. 11 Besondere Finanzierungsausgaben
© ORH Die besonderen Finanzierungsausgaben (HGr. 9) gingen 2024 gegenüber dem Vorjahr um 1.029,2 auf 3.284,3 Mio. € (-23,9 %) zurück.
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TNr. 12 Rücklagen und Sondervermögen
© ORH Rücklagen und Sondervermögen sind zweckgebunden mit Ausnahme der Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und Bürgschaftssicherungsrücklage. Diese erhöhte sich per Saldo um 0,3 Mrd. € und belief sich Ende 2024 auf 10,4 Mrd. €.
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TNr. 13 Schuldenstand und Zinsen
© ORH Die valutierten Schulden am Kreditmarkt zum 31.12.2024 lagen bei 17,8 Mrd. €. Die aufgeschobenen Anschlussfinanzierungen reduzierten sich um 0,6 auf 18,6 Mrd. €. Werden diese vollständig in Anspruch genommen, erhöhen sich die valutierten Schulden am Kreditmarkt auf 36,4 Mrd. €.
Beim Sonderfonds Corona-Pandemie wurden 200,0 Mio. € Schulden dauerhaft getilgt.
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TNr. 14 Staatsbürgschaften, Garantien und Gewährleistungen
© ORH Das unmittelbare Haftungsobligo des Freistaates aus Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen stieg um 1,4 auf 16,7 Mrd. €. Der Gesamtermächtigungsrahmen hierfür erhöhte sich 2024 um 8,5 auf 49,0 Mrd. €.
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TNr. 15 Entwicklung des Gesamthaushalts
© ORH Bereinigt um die Kreditaufnahmen/-tilgungen, Rücklagenbewegungen und Verrechnungen stiegen 2024 die Ist-Einnahmen um 3,6 auf 74,2 Mrd. € und die Ist-Ausgaben um 3,8 auf 74,8 Mrd. €. In 2025 steigen voraussichtlich sowohl die Ist-Einnahmen als auch die Ist-Ausgaben erneut an.
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TNr. 16 Sondervermögen für Investitionsförderung in Ländern und Kommunen
© ORH Der Bund wird zur Finanzierung der Maßnahmen nach dem Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität in den nächsten Jahren insgesamt 500,0 Mrd. € neue Schulden aufnehmen. Von diesem Sondervermögen gehen im Rahmen des LuKIFG 100,0 Mrd. € an die Länder. Die neu aufgenommenen Schulden des Bundes werden nicht auf die Länder übertragen. Dem Freistaat stehen aus diesem Sondervermögen insgesamt 15,7 Mrd. € zu. Im E-HG 2026/2027 plant der Freistaat mit einem Mittelvolumen von 7,0 Mrd. €.
Der ORH weist darauf hin, dass eine leistungsfähige öffentliche Infrastruktur grundsätzlich aus den laufenden Einnahmen zu finanzieren ist. Die Maßnahmen der Länder nach dem LuKIFG sind mittelbar - vom Bund - kreditfinanziert. Aus Sicht des ORH sollte die Staatsregierung deswegen die Mittel des Sondervermögens für zusätzliche Investitionen und nicht zur Substitution allgemeiner Haushaltsmittel einsetzen.
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TNr. 17 Entwicklung der Ausgabereste
© ORH Die Ausgabereste sind 2024 insgesamt um 1,6 Mrd. € zurückgegangen, wobei die Ausgabereste im Allgemeinen Haushalt erstmals seit Jahren wieder leicht rückläufig waren (-0,2%).
Die Ausgabereste sind in den letzten zehn Jahren um 100,2% angestiegen und belaufen sich zum 31.12.2024 auf 10,8 Mrd. €. Nach Auffassung des ORH sind die anhaltend hohen Ausgabereste darauf zurückzuführen, dass seit Jahren dem Grundsatz der bedarfsgerechten Veranschlagung nicht ausreichend entsprochen wird. Der ORH empfiehlt, Ausgabereste weiter abzubauen.
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TNr. 18 Entwicklung des Gesamtsolls
© ORH Gesamtsoll ist die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben und der aus dem Vorjahr übertragenen Ausgabereste. Nach einem leichten Rückgang 2023 stieg das Gesamtsoll 2024 wieder um 0,5 Mrd. € und 2025 um weitere 1,6 auf 87,6 Mrd. €.
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TNr. 19 Entwicklung des Finanzierungssaldos und Steuerschätzung
© ORH Der Finanzierungssaldo (Ist) war in den Jahren 2011 bis 2022 mit Ausnahme der Jahre 2020 und 2021 stets positiv. Die Haushaltsjahre 2023 und 2024 schlossen mit einem negativen Finanzierungssaldo ab. 2025 wird er voraussichtlich wieder positiv sein. Mit Ausnahme des Jahres 2015 wurden die Haushalte seit 2011 stets mit einem negativen Finanzierungssaldo (Soll) geplant.
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TNr. 20 Steueraufkommen und Steuereinnahmen
© ORH Die Steuereinnahmen sind 2024 um 3.150,7 Mio. € (+5,8%) angestiegen; 2025 stiegen sie um 3.019,2 Mio. € (+5,3%) an.
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TNr. 21 Entwicklungen im Personalbereich
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TNr. 22 Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und Bürgschaftssicherungsrücklage
© ORH Die Rücklage erhöhte sich 2023 um 1,0 Mrd. € und 2024 um weitere 0,3 auf 10,4 Mrd. €. Aufgrund geplanter Entnahmen soll sie Ende 2025 voraussichtlich noch 6,0 Mrd. €[1] und Ende 2027 noch 1,0 Mrd. €[2] betragen.
Im Sinne einer nachhaltigen Finanzpolitik sollten sich aus Sicht des ORH geplante Ausgaben wieder verstärkt an den zu erwartenden Einnahmen orientieren, ohne eine Entnahme aus der Rücklage vorzusehen.
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TNr. 23 Verschuldung im Staatshaushalt
© ORH Der haushaltsmäßige Schuldenstand setzt sich aus den valutierten Kreditmarktschulden und den übertragenen Kreditermächtigungen für aufgeschobene Anschlussfinanzierungen zusammen. Der haushaltsmäßige Schuldenstand wird sich Ende 2025 - vorbehaltlich etwaiger Sondertilgungen - voraussichtlich um 50 Mio. € auf 36,38 Mrd. € reduzieren.
Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Schuldenbremse sind - auch hinsichtlich des Tilgungsplans des Sonderfonds Corona-Pandemie - einzuhalten. Angesichts einer jährlichen Tilgungshöhe von voraussichtlich 574,1 Mio. € ab dem Jahr 2028 für die coronabedingten Schulden und mit Blick auf die aktuelle konjunkturelle Lage bedarf es aus Sicht des ORH einer inhaltlichen Priorisierung bei den Staatsaufgaben und entsprechender Maßnahmen auf der Ausgabenseite. Denn nur mit einer umfassenden Aufgabenkritik wird es gelingen, finanzielle Handlungsspielräume zu erhalten.
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TNr. 24 Verwaltungsvereinfachung und Bürokratieabbau
© ORH Aus Sicht des ORH sollte eine umfassende Aufgabenkritik auch zwingender Bestandteil der aktuellen Verwaltungsmodernisierungs- und Bürokratieabbaubestrebungen der Staatsregierung sein. Allein die Stellenentwicklung der letzten 10 Jahre bis 2024 mit dem Aufbau von zusätzlichen 40.000 Stellen legt nahe, dass die staatlichen Aufgaben erheblich ausgeweitet wurden. Erklärtes Ziel der Staatsregierung ist die Einsparung von 10.000 Stellen. Der ORH empfiehlt, staatliche Aufgaben auf den Prüfstand zu stellen, Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und vollständig zu digitalisieren.
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TNr. 41 Elektronische Rechnung in der Staatsverwaltung
© Zerbor - stock.adobe.com Die Staatsregierung hat die Verarbeitung von E-Rechnungen in der Verwaltung über die letzten fünf Jahre nicht konsequent genug vorangetrieben, obwohl eine funktionsfähige, bundesweite elektronische Plattform bereitstand. Der Anteil an E-Rechnungen lag unter 3%. Der ORH rechnet mit einem Einsparpotenzial von jährlich 3,5 Mio. €. Im Gegensatz zu Bayern haben neben dem Bund auch mehrere Länder eine verpflichtende E‑Rechnung bei öffentlichen Auftraggebern vorgeschrieben.
Der ORH empfiehlt, die digitale Rechnungsannahme über die zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes zeitnah bereitzustellen und eine Verpflichtung zur E-Rechnung einzuführen.
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TNr. 42 Spielbankabgabe und Gemeindeanteil an der Spielbankabgabe
© Aliaksandra - stock.adobe.com Die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung ist als Spielbankunternehmen weitgehend steuerbefreit und muss stattdessen eine Spielbankabgabe an den Freistaat abführen. Die Spielbankgemeinden erhalten vom Freistaat einen sog. Gemeindeanteil als Ausgleich insbesondere für die entgehenden Gewerbesteuereinnahmen.
Von 2009 bis 2024 erhielten die Spielbankgemeinden 146 Mio. € mehr, als ihnen Gewerbesteuereinnahmen entgangen sind. Der ORH empfiehlt, den Anteil der Spielbankgemeinden sachgerechter auszugestalten.
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TNr. 43 Fischottermanagement
© Friedrich Hartl - stock.adobe.com Fischotter sind in Bayern mittlerweile regional stark verbreitet und verursachen zunehmend Schäden in der Teichwirtschaft. Die staatlichen Mittel für den Ausgleich von Fischotterschäden haben sich allein von 2019 bis 2024 auf jährlich 2,3 Mio. € verdreifacht.
Der ORH empfiehlt, verstärkt auf schadensmindernde Maßnahmen zu setzen. Zudem sollte die Verwaltung valide Daten erheben, um ggf. Ausnahmen vom strengen Artenschutz rechtssicher zu ermöglichen.
Das Schadensausgleichsverfahren sollte zeitnah vollständig digitalisiert werden.
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TNr. 44 Rückforderung von Anwärterbezügen bei Studienabbruch
© BillionPhotos.com - stock.adobe.com Schließt ein angehender Beamter sein Studium nicht erfolgreich ab, sind die Anwärterbezüge grundsätzlich zurückzufordern, wenn er den Studienabbruch selbst zu vertreten hat.
Tatsächlich ist die Rückforderung in diesen Fällen nicht der Regel-, sondern der Ausnahmefall: Von 24 Mio. € möglichen Rückforderungen in den Jahren 2015 bis 2020 wurden lediglich 1,7 Mio. € realisiert. Das entspricht einer Quote von weniger als einem Zehntel. Auch dort, wo Anwärterbezüge zurückgefordert worden waren, hat der ORH zahlreiche Fehler festgestellt.
Der ORH empfiehlt, das Verfahren und den Vollzug bei der Rückforderung von Anwärterbezügen zu verbessern, zu vereinfachen und stärker zu automatisieren.
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TNr. 45 Modulbauten für die Hightech Agenda Plus
© Ulrich - stock.adobe.com Im Rahmen der Hightech Agenda Plus sollten Hochschulbaumaßnahmen schnell und wirtschaftlich umgesetzt werden. Hierzu legte die Staatsregierung ein Sonderprogramm für Modulbauten auf, welches zum Ziel hatte, innerhalb von zwei Jahren 20 Gebäude mit einem geplanten Investitionsvolumen von 185 Mio. € zu realisieren.
Trotz stark vereinfachter Verfahren konnten weder Terminziele noch Kostenvorteile erreicht werden. Obwohl die Gebäude lediglich zur temporären Nutzung errichtet wurden, waren sie teurer als vergleichbare staatliche Baumaßnahmen.
Der ORH empfiehlt, das Sonderprogramm zu evaluieren mit dem Ziel, künftige vergleichbare Vorhaben zügig durchzuführen sowie insbesondere deren Wirtschaftlichkeit zu verbessern.
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TNr. 46 Sonderbekleidung der Bayerischen Polizei
© Freistaat Bayern Polizeibeamte mit speziellen Aufgaben oder einem erhöhten Sicherheitsrisiko erhalten neben ihrer regulären Dienstkleidung auch Sonderbekleidung. In den geprüften vier Jahren beliefen sich die Ausgaben für Sonderbekleidung auf 19,4 Mio. €. Allein bei der Einführung der polizeilichen Erkennbarkeitswesten hätte aus Sicht des ORH über 1 Mio. € eingespart werden können.
Der ORH empfiehlt, die Ausstattung mit Sonderbekleidung am tatsächlichen Bedarf der jeweiligen Nutzergruppen auszurichten. Dies gilt sowohl für die Quantität der Sonderbekleidungssortimente als auch im Hinblick auf Qualität und Funktionalität der Artikel.
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TNr. 47 Wiesn-Finanzamt - Umgang der Finanzverwaltung mit Großveranstaltungen
© Rawf8 - stock.adobe.com Zur Oktoberfestzeit richtet das Finanzamt München vor Ort eigens ein sog. „Wiesn-Finanzamt" ein. Dieses ist aus Sicht des ORH ein Beispiel für effiziente Verwaltung und die Reduzierung von Bürokratie für Steuerpflichtige, Unternehmen und Steuerverwaltung. Zudem ergaben Lohnsteuer-Außenprüfungen auf dem Oktoberfest Mehrergebnisse im Millionenbereich.
Der ORH empfiehlt, Strukturen zu schaffen, um auch bei Großveranstaltungen außerhalb Münchens vergleichbare Maßnahmen ergreifen zu können.
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TNr. 48 Besteuerung von Renteneinkünften
© PhotoSG - stock.adobe.com Das derzeitige Verfahren zur Besteuerung von Renten ist ineffizient und stellt nicht sicher, dass alle Rentenbezüge vollständig und gleichmäßig besteuert werden. Angesichts des demografischen Wandels und des jährlich steigenden Besteuerungsanteils bei Renten wird der Aufwand kontinuierlich zunehmen.
Der ORH empfiehlt, durch ein verbessertes digitales Verfahren die Besteuerung der Renteneinkünfte effizienter zu gestalten und damit für Rentner und Verwaltung zu vereinfachen.
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TNr. 49 Kassen-Nachschau in Bargeldbranchen
© Robert Hoetink - stock.adobe.com Das Steuerausfallrisiko durch nicht erklärte Bareinnahmen wird bundesweit auf einen zweistelligen Milliardenbetrag geschätzt. Als Kontrollinstrument der Steuerverwaltung wurde 2018 die Kassen-Nachschau eingeführt. Durch diese kann u.a. bei bargeldintensiven Betrieben die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung unangekündigt überprüft und etwaiger Steuerbetrug durch nicht erfasste Einnahmen aufgedeckt werden.
Die Kassen-Nachschau wird in Bayern noch zu selten genutzt. Zudem gibt es erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Finanzämtern. Der ORH empfiehlt, die Zahl der Kassen-Nachschauen deutlich zu erhöhen.
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TNr. 50 Bemessung von Zuweisungen für staatlich geförderte Schulen und Kindertageseinrichtungen
© Louis-Paul Photo - stock.adobe.com Der Freistaat fördert Investitionen kommunaler Hochbaumaßnahmen an Schulen, Kindertageseinrichtungen und weiteren öffentlichen Einrichtungen mit jährlich über 1 Mrd. €. Der ORH stellte fest, dass die Fördersätze, die der Bemessung der Zuweisungen zugrunde liegen, uneinheitlich ermittelt wurden. Ob die Fördermittel unter diesen Umständen wirtschaftlich und effizient eingesetzt wurden, bleibt offen.
Der ORH empfiehlt, das Verfahren zur Ermittlung der Fördersätze zu vereinfachen, zu standardisieren sowie zu digitalisieren und so den Verwaltungsaufwand zu verringern.
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TNr. 51 Förderungen im Bereich Heimatpflege
© fottoo - stock.adobe.com Der Freistaat hat 2020 bis 2022 im Bereich Heimatpflege 5 Mio. € Fördermittel an den Bayerischen Landesverein für Heimatpflege e.V. ausgereicht. Dem effektiven Einsatz dieser Mittel standen jedoch zahlreiche Mängel bei der Förderabwicklung durch das Finanzministerium und das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung entgegen.
Der ORH empfiehlt, Vollzugsdefizite im Bereich der Heimatpflege zeitnah zu beseitigen.
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TNr. 52 Bayerische Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen
© malp - stock.adobe.com Für die „Bayerische Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen“ standen 156 Mio. € Bundesmittel und weitere 100 Mio. € des Freistaates zur Verfügung. Unternehmen, die von gestiegenen Energiekosten besonders betroffen waren, sollten in den Jahren 2022 und 2023 zusätzlich zu Gas- und Strompreisbremsen des Bundes entlastet werden.
Von den 256 Mio. € wurden letztlich nur 1,98 Mio. € und damit deutlich unter 1% in Anspruch genommen. Für die Abwicklung des Hilfsprogramms wurden 4,63 Mio. € ausgegeben. Auf 1 € Hilfsleistung kamen 2,34 € Abwicklungskosten.
Bei künftigen Hilfsprogrammen sollten begleitende Maßnahmen sicherstellen, dass anfängliche Fehleinschätzungen rechtzeitig erkannt und notwendige Konsequenzen gezogen werden können.
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TNr. 53 Tourismus in Bayern - fit für die Zukunft
© EdNurg - stock.adobe.com Mit einem befristeten Förderprogramm sollte nach der Corona-Pandemie ein Neustart der Tourismus-Branche gefördert werden. Dafür stellte der Freistaat 28,5 Mio. € zur Verfügung. 15,1 Mio. € Fördermittel wurden ausbezahlt; die Ausgaben für die Programmabwicklung betrugen 6,4 Mio. €.
Trotz umfangreicher bestehender Fördermöglichkeiten wurde ein zusätzliches Programm mit komplizierter Abwicklung aufgelegt und Doppelstrukturen in Kauf genommen; die Abwicklungskosten waren unverhältnismäßig hoch.
Für eine volldigitale Abwicklung sollte künftig eine ressortübergreifend einsetzbare Plattform genutzt werden.
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TNr. 54 Mieten bei den staatlichen Wohnungsbaugesellschaften
© js-photo - stock.adobe.com Der Mieterhöhungsstopp bei den staatlichen Wohnungsbaugesellschaften in den Jahren 2018 bis 2025 sollte verhindern, dass Mieten in den Ballungsräumen zu rasant steigen. Dieses Ziel wurde nicht erreicht; gleichzeitig sind den staatlichen Wohnungsbaugesellschaften dadurch Mieteinnahmen von 28,7 Mio. € entgangen.
Mit den entgangenen Mieteinnahmen hätten beispielsweise annähernd 300 zusätzliche Wohnungen auf den Weg gebracht werden können. Um ihre Handlungsfähigkeit zu verbessern, sollten die staatlichen Wohnungsbaugesellschaften angesichts ihrer moderaten Bestandsmieten ihre Möglichkeiten zu Mieterhöhungen wahrnehmen.
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TNr. 55 Kosten für Leitungsänderungen im Staatsstraßenbau
© Roman_23203 - stock.adobe.com Dem Freistaat entgehen bei Leitungsverlegungen im Staatsstraßenbau weiterhin hohe Einnahmen. Der Landtag hatte die Staatsregierung schon 2019 ersucht, die Leitungsunternehmen an den Kosten angemessen zu beteiligen und den Vollzug an den Staatlichen Bauämtern durchzusetzen.
Der ORH hat nun in weiteren Fällen entgangene Einnahmen festgestellt. Zudem enthielten die Planunterlagen größerer Ausbauvorhaben nur in 6 von 13 geprüften Fällen die erforderlichen Angaben zur Kostentragung für Leitungen.
Die erneuten Feststellungen des ORH zeigen, dass die bisher vom Bauministerium ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichend wirksam waren und verbessert werden müssen.
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TNr. 56 Wirtschaftlichkeitsnachweis von Anmietungen
© ah_fotobox - stock.adobe.com Die Immobilien Freistaat Bayern wies in den Jahren 2018 bis 2022 bei mehr als einem Drittel der Anmietungen, bei denen über die Laufzeit eine Miete von über 1 Mio. € vereinbart war, die Wirtschaftlichkeit der Anmietung nicht nach. Somit fehlt für Haushaltsmittel über 148 Mio. € ein Wirtschaftlichkeitsnachweis.
Der ORH hält es für notwendig, bei Anmietungen die Bewertung der Wirtschaftlichkeit stets transparent herzuleiten. Dem künftigen staatlichen Nutzer ist die wirtschaftlichste Unterbringungsmöglichkeit nachvollziehbar darzulegen.
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TNr. 57 Investitionsförderung von Förderstätten für Menschen mit Behinderung
© Firma V - stock.adobe.com Der Freistaat unterstützt die Finanzierung von Förderstättenplätzen für Menschen mit Behinderung mit jährlich zuletzt 15,7 Mio. €. Die regionale Verteilung der Förderstättenplätze auf die Regierungsbezirke ist bisher sehr unterschiedlich.
Für den zielgerichteten und bedarfsgerechten Fördermitteleinsatz sollte umgehend eine bayernweite Datengrundlage geschaffen werden. Zur Unterstützung gleichwertiger Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung in ganz Bayern ist eine Planung und Steuerung durch das Sozialministerium erforderlich.
Zudem sollte das Sozialministerium zum Bürokratieabbau umgehend Förderrichtlinien für weitere Einrichtungsarten für Menschen mit Behinderung zusammenführen und Bewilligungsstellen bündeln.
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TNr. 58 Bayerischer Energiesperren-Schutzschirm
© photocrew - stock.adobe.com Aus Mitteln des Härtefallfonds „Bayerischer Energiesperren-Schutzschirm“ gewährte der Freistaat privaten Haushalten, denen aufgrund der stark gestiegenen Energiekosten eine Unterbrechung der Energieversorgung drohte, eine Härtefallhilfe.
Im Haushalt wurden 25,5 Mio. € für die Härtefallhilfen und 4,5 Mio. € für den Vollzugsaufwand vorgesehen. Tatsächlich wurden mit 265.000 € nur 1% der vorgesehenen Mittel für Härtefallhilfen benötigt, die Vollzugskosten betrugen mit 1,4 Mio. € das Fünffache. Dieses extreme Missverhältnis zwischen ausgereichten Leistungen und Vollzugsaufwand war Folge einer unzureichenden Bedarfsermittlung. Das Nachprüfungsverfahren der Bewilligungsstelle führte in 70% der Fälle zu einer Rückforderung der bewilligten Leistungen.
Für eine effiziente Nutzung der Haushaltsmittel sollte daher bei vergleichbaren Leistungen künftig wesentlich mehr Wert auf eine plausible und zutreffende Bedarfsermittlung sowie ein zweckmäßiges Antragsverfahren gelegt werden.
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TNr. 59 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im bayerischen Kompensationsverzeichnis
© S.H.exclusiv - stock.adobe.com Das Kompensationsverzeichnis soll die Maßnahmen enthalten, mit denen Eingriffe in Natur und Landschaft ausgeglichen werden. Mehr als 25 Jahre nach seiner Einführung sind die Daten noch immer fehlerhaft. Bislang können weder aussagekräftige statistische Auswertungen vorgenommen werden noch können die zuständigen Behörden unterlassene Kompensationsmaßnahmen zuverlässig erkennen.
Der ORH empfiehlt, die Datenbank fortzuentwickeln. Die Nutzerfreundlichkeit sollte erhöht werden, indem die zuständigen Stellen zukünftig u.a. bereits im Genehmigungsverfahren über digitale Schnittstellen die eintragungspflichtigen Flächen und die festgesetzten Kompensationsmaßnahmen automatisiert und medienbruchfrei melden können. Dies würde die Effizienz des Verwaltungshandelns der verschiedenen beteiligten Behörden erhöhen.
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TNr. 60 Durchführung von Drittmittelprojekten an Hochschulen
© Ruan J/peopleimages.com - stock.adobe.com Für Hochschulen sind eingeworbene Drittmittel zur Verwirklichung von Forschungsvorhaben zunehmend von Bedeutung. 2023 betrugen diese Mittel an allen Hochschulen in Bayern 1,6 Mrd. €.
Finanzielle Risiken im Umgang mit Drittmitteln wurden von Hochschulen oft unzureichend berücksichtigt. Das Wissenschaftsministerium sollte gemeinsam mit den Hochschulen Lösungen entwickeln, wie diese Risiken minimiert werden können.
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TNr. 61 Verbuchungspraxis der LMU bei Drittmitteln
© kasto - stock.adobe.com Wie andere Universitäten und Hochschulen wirbt auch die Ludwig-Maximilians-Universität München Drittmittel insbesondere für Forschungsvorhaben ein. Die Ludwig-Maximilians-Universität München wies Ende 2024 insgesamt 500 Mio. € Leistungsansprüche gegen Drittmittelgeber aus. Die kassenmäßige Verbuchung der vom ORH geprüften Drittmittelzusagen war in hohem Maße fehlerhaft, wodurch das staatliche Finanzvermögen zu hoch ausgewiesen wurde.
Die LMU sollte wie angekündigt die Verbuchung der Drittmittel überprüfen und die Mängel im Prozess beseitigen.
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TNr. 62 Wirtschaftsführung des Klinikums der Universität Augsburg
© sudok1 - stock.adobe.com Der Freistaat betreibt seit 2019 das Klinikum der Universität Augsburg. Das Klinikum erzielte nicht für alle erbrachten Leistungen angemessene Erlöse und wies Mängel im Forderungs- und Vertragsmanagement auf. Berichtswesen und Controlling waren unvollständig.
Das Klinikum sollte alle erbrachten Leistungen in angemessener Höhe und Zeit abrechnen und vorhandene Erlöspotenziale heben. Zudem sollte das Klinikum zeitnah ein wirksames Controlling einführen.
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TNr. 63 Volldigitalisierung der Verwaltung
© tippapatt - stock.adobe.com Die Staatsregierung hat 2020 beschlossen, die Staatsverwaltung bis Ende 2025 vollständig zu digitalisieren. Es ist von einem jährlichen Einsparpotenzial in Milliardenhöhe auszugehen. Die Volldigitalisierung wurde bisher nicht erreicht. Der ORH empfiehlt, festgestellte Defizite zu beheben und die Digitalisierung zielgerichtet voranzutreiben.
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