• TNr. 43 Fischottermanagement

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    Fischotter sind in Bayern mittlerweile regional stark verbreitet und verursachen zunehmend Schäden in der Teichwirtschaft. Die staatlichen Mittel für den Ausgleich von Fischotterschäden haben sich allein von 2019 bis 2024 auf jährlich 2,3 Mio. € verdreifacht.

    Der ORH empfiehlt, verstärkt auf schadensmindernde Maßnahmen zu setzen. Zudem sollte die Verwaltung valide Daten erheben, um ggf. Ausnahmen vom strengen Artenschutz rechtssicher zu ermöglichen.

    Das Schadensausgleichsverfahren sollte zeitnah vollständig digitalisiert werden.

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  • TNr. 52 Bayerische Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen

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    Für die „Bayerische Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen“ standen 156 Mio. € Bundesmittel und weitere 100 Mio. € des Freistaates zur Verfügung. Unternehmen, die von gestiegenen Energiekosten besonders betroffen waren, sollten in den Jahren 2022 und 2023 zusätzlich zu Gas- und Strompreisbremsen des Bundes entlastet werden.

    Von den 256 Mio. € wurden letztlich nur 1,98 Mio. € und damit deutlich unter 1% in Anspruch genommen. Für die Abwicklung des Hilfsprogramms wurden 4,63 Mio. € ausgegeben. Auf 1 € Hilfsleistung kamen 2,34 € Abwicklungskosten.

    Bei künftigen Hilfsprogrammen sollten begleitende Maßnahmen sicherstellen, dass anfängliche Fehleinschätzungen rechtzeitig erkannt und notwendige Konsequenzen gezogen werden können.

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