• TNr. 41 Elektronische Rechnung in der Staatsverwaltung

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    Die Staatsregierung hat die Verarbeitung von E-Rechnungen in der Verwaltung über die letzten fünf Jahre nicht konsequent genug vorangetrieben, obwohl eine funktionsfähige, bundesweite elektronische Plattform bereitstand. Der Anteil an E-Rechnungen lag unter 3%. Der ORH rechnet mit einem Einsparpotenzial von jährlich 3,5 Mio. €. Im Gegensatz zu Bayern haben neben dem Bund auch mehrere Länder eine verpflichtende E‑Rechnung bei öffentlichen Auftraggebern vorgeschrieben.

    Der ORH empfiehlt, die digitale Rechnungsannahme über die zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes zeitnah bereitzustellen und eine Verpflichtung zur E-Rechnung einzuführen.

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  • TNr. 63 Volldigitalisierung der Verwaltung

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    Die Staatsregierung hat 2020 beschlossen, die Staatsverwaltung bis Ende 2025 vollständig zu digitalisieren. Es ist von einem jährlichen Einsparpotenzial in Milliardenhöhe auszugehen. Die Volldigitalisierung wurde bisher nicht erreicht. Der ORH empfiehlt, festgestellte Defizite zu beheben und die Digitalisierung zielgerichtet voranzutreiben.

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