• TNr. 41 Elektronische Rechnung in der Staatsverwaltung

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    Die Staatsregierung hat die Verarbeitung von E-Rechnungen in der Verwaltung über die letzten fünf Jahre nicht konsequent genug vorangetrieben, obwohl eine funktionsfähige, bundesweite elektronische Plattform bereitstand. Der Anteil an E-Rechnungen lag unter 3%. Der ORH rechnet mit einem Einsparpotenzial von jährlich 3,5 Mio. €. Im Gegensatz zu Bayern haben neben dem Bund auch mehrere Länder eine verpflichtende E‑Rechnung bei öffentlichen Auftraggebern vorgeschrieben.

    Der ORH empfiehlt, die digitale Rechnungsannahme über die zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes zeitnah bereitzustellen und eine Verpflichtung zur E-Rechnung einzuführen.

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  • TNr. 42 Spielbankabgabe und Gemeindeanteil an der Spielbankabgabe

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    Die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung ist als Spielbankunternehmen weitgehend steuerbefreit und muss stattdessen eine Spielbankabgabe an den Freistaat abführen. Die Spielbankgemeinden erhalten vom Freistaat einen sog. Gemeindeanteil als Ausgleich insbesondere für die entgehenden Gewerbesteuereinnahmen.

    Von 2009 bis 2024 erhielten die Spielbankgemeinden 146 Mio. € mehr, als ihnen Gewerbesteuereinnahmen entgangen sind. Der ORH empfiehlt, den Anteil der Spielbankgemeinden sachgerechter auszugestalten.

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  • TNr. 44 Rückforderung von Anwärterbezügen bei Studienabbruch

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    Schließt ein angehender Beamter sein Studium nicht erfolgreich ab, sind die Anwärterbezüge grundsätzlich zurückzufordern, wenn er den Studienabbruch selbst zu vertreten hat.

    Tatsächlich ist die Rückforderung in diesen Fällen nicht der Regel-, sondern der Ausnahmefall: Von 24 Mio. € möglichen Rückforderungen in den Jahren 2015 bis 2020 wurden lediglich 1,7 Mio. € realisiert. Das entspricht einer Quote von weniger als einem Zehntel. Auch dort, wo Anwärterbezüge zurückgefordert worden waren, hat der ORH zahlreiche Fehler festgestellt.

    Der ORH empfiehlt, das Verfahren und den Vollzug bei der Rückforderung von Anwärterbezügen zu verbessern, zu vereinfachen und stärker zu automatisieren.

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  • TNr. 47 Wiesn-Finanzamt - Umgang der Finanzverwaltung mit Großveranstaltungen

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    Zur Oktoberfestzeit richtet das Finanzamt München vor Ort eigens ein sog. „Wiesn-Finanzamt" ein. Dieses ist aus Sicht des ORH ein Beispiel für effiziente Verwaltung und die Reduzierung von Bürokratie für Steuerpflichtige, Unternehmen und Steuerverwaltung. Zudem ergaben Lohnsteuer-Außenprüfungen auf dem Oktoberfest Mehrergebnisse im Millionenbereich.

    Der ORH empfiehlt, Strukturen zu schaffen, um auch bei Großveranstaltungen außerhalb Münchens vergleichbare Maßnahmen ergreifen zu können.

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  • TNr. 48 Besteuerung von Renteneinkünften

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    Das derzeitige Verfahren zur Besteuerung von Renten ist ineffizient und stellt nicht sicher, dass alle Rentenbezüge vollständig und gleichmäßig besteuert werden. Angesichts des demografischen Wandels und des jährlich steigenden Besteuerungsanteils bei Renten wird der Aufwand kontinuierlich zunehmen.

    Der ORH empfiehlt, durch ein verbessertes digitales Verfahren die Besteuerung der Renteneinkünfte effizienter zu gestalten und damit für Rentner und Verwaltung zu vereinfachen.

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  • TNr. 49 Kassen-Nachschau in Bargeldbranchen

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    Das Steuerausfallrisiko durch nicht erklärte Bareinnahmen wird bundesweit auf einen zweistelligen Milliardenbetrag geschätzt. Als Kontrollinstrument der Steuerverwaltung wurde 2018 die Kassen-Nachschau eingeführt. Durch diese kann u.a. bei bargeldintensiven Betrieben die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung unangekündigt überprüft und etwaiger Steuerbetrug durch nicht erfasste Einnahmen aufgedeckt werden.

    Die Kassen-Nachschau wird in Bayern noch zu selten genutzt. Zudem gibt es erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Finanzämtern. Der ORH empfiehlt, die Zahl der Kassen-Nachschauen deutlich zu erhöhen.

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  • TNr. 50 Bemessung von Zuweisungen für staatlich geförderte Schulen und Kindertageseinrichtungen

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    Der Freistaat fördert Investitionen kommunaler Hochbaumaßnahmen an Schulen, Kindertageseinrichtungen und weiteren öffentlichen Einrichtungen mit jährlich über 1 Mrd. €. Der ORH stellte fest, dass die Fördersätze, die der Bemessung der Zuweisungen zugrunde liegen, uneinheitlich ermittelt wurden. Ob die Fördermittel unter diesen Umständen wirtschaftlich und effizient eingesetzt wurden, bleibt offen.

    Der ORH empfiehlt, das Verfahren zur Ermittlung der Fördersätze zu vereinfachen, zu standardisieren sowie zu digitalisieren und so den Verwaltungsaufwand zu verringern.

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  • TNr. 51 Förderungen im Bereich Heimatpflege

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    Der Freistaat hat 2020 bis 2022 im Bereich Heimatpflege 5 Mio. € Fördermittel an den Bayerischen Landesverein für Heimatpflege e.V. ausgereicht. Dem effektiven Einsatz dieser Mittel standen jedoch zahlreiche Mängel bei der Förderabwicklung durch das Finanzministerium und das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung entgegen.

    Der ORH empfiehlt, Vollzugsdefizite im Bereich der Heimatpflege zeitnah zu beseitigen.

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