2026
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- Ausgewählte aktuelle Entwicklungen der Haushaltslage und Ausblick
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TNr. 44 Rückforderung von Anwärterbezügen bei Studienabbruch
© BillionPhotos.com - stock.adobe.com Schließt ein angehender Beamter sein Studium nicht erfolgreich ab, sind die Anwärterbezüge grundsätzlich zurückzufordern, wenn er den Studienabbruch selbst zu vertreten hat.
Tatsächlich ist die Rückforderung in diesen Fällen nicht der Regel-, sondern der Ausnahmefall: Von 24 Mio. € möglichen Rückforderungen in den Jahren 2015 bis 2020 wurden lediglich 1,7 Mio. € realisiert. Das entspricht einer Quote von weniger als einem Zehntel. Auch dort, wo Anwärterbezüge zurückgefordert worden waren, hat der ORH zahlreiche Fehler festgestellt.
Der ORH empfiehlt, das Verfahren und den Vollzug bei der Rückforderung von Anwärterbezügen zu verbessern, zu vereinfachen und stärker zu automatisieren.
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TNr. 45 Modulbauten für die Hightech Agenda Plus
© Ulrich - stock.adobe.com Im Rahmen der Hightech Agenda Plus sollten Hochschulbaumaßnahmen schnell und wirtschaftlich umgesetzt werden. Hierzu legte die Staatsregierung ein Sonderprogramm für Modulbauten auf, welches zum Ziel hatte, innerhalb von zwei Jahren 20 Gebäude mit einem geplanten Investitionsvolumen von 185 Mio. € zu realisieren.
Trotz stark vereinfachter Verfahren konnten weder Terminziele noch Kostenvorteile erreicht werden. Obwohl die Gebäude lediglich zur temporären Nutzung errichtet wurden, waren sie teurer als vergleichbare staatliche Baumaßnahmen.
Der ORH empfiehlt, das Sonderprogramm zu evaluieren mit dem Ziel, künftige vergleichbare Vorhaben zügig durchzuführen sowie insbesondere deren Wirtschaftlichkeit zu verbessern.
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TNr. 60 Durchführung von Drittmittelprojekten an Hochschulen
© Ruan J/peopleimages.com - stock.adobe.com Für Hochschulen sind eingeworbene Drittmittel zur Verwirklichung von Forschungsvorhaben zunehmend von Bedeutung. 2023 betrugen diese Mittel an allen Hochschulen in Bayern 1,6 Mrd. €.
Finanzielle Risiken im Umgang mit Drittmitteln wurden von Hochschulen oft unzureichend berücksichtigt. Das Wissenschaftsministerium sollte gemeinsam mit den Hochschulen Lösungen entwickeln, wie diese Risiken minimiert werden können.
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TNr. 61 Verbuchungspraxis der LMU bei Drittmitteln
© kasto - stock.adobe.com Wie andere Universitäten und Hochschulen wirbt auch die Ludwig-Maximilians-Universität München Drittmittel insbesondere für Forschungsvorhaben ein. Die Ludwig-Maximilians-Universität München wies Ende 2024 insgesamt 500 Mio. € Leistungsansprüche gegen Drittmittelgeber aus. Die kassenmäßige Verbuchung der vom ORH geprüften Drittmittelzusagen war in hohem Maße fehlerhaft, wodurch das staatliche Finanzvermögen zu hoch ausgewiesen wurde.
Die LMU sollte wie angekündigt die Verbuchung der Drittmittel überprüfen und die Mängel im Prozess beseitigen.
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TNr. 62 Wirtschaftsführung des Klinikums der Universität Augsburg
© sudok1 - stock.adobe.com Der Freistaat betreibt seit 2019 das Klinikum der Universität Augsburg. Das Klinikum erzielte nicht für alle erbrachten Leistungen angemessene Erlöse und wies Mängel im Forderungs- und Vertragsmanagement auf. Berichtswesen und Controlling waren unvollständig.
Das Klinikum sollte alle erbrachten Leistungen in angemessener Höhe und Zeit abrechnen und vorhandene Erlöspotenziale heben. Zudem sollte das Klinikum zeitnah ein wirksames Controlling einführen.
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