• TNr. 42 Spielbankabgabe und Gemeindeanteil an der Spielbankabgabe

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    Die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung ist als Spielbankunternehmen weitgehend steuerbefreit und muss stattdessen eine Spielbankabgabe an den Freistaat abführen. Die Spielbankgemeinden erhalten vom Freistaat einen sog. Gemeindeanteil als Ausgleich insbesondere für die entgehenden Gewerbesteuereinnahmen.

    Von 2009 bis 2024 erhielten die Spielbankgemeinden 146 Mio. € mehr, als ihnen Gewerbesteuereinnahmen entgangen sind. Der ORH empfiehlt, den Anteil der Spielbankgemeinden sachgerechter auszugestalten.

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  • TNr. 44 Rückforderung von Anwärterbezügen bei Studienabbruch

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    Schließt ein angehender Beamter sein Studium nicht erfolgreich ab, sind die Anwärterbezüge grundsätzlich zurückzufordern, wenn er den Studienabbruch selbst zu vertreten hat.

    Tatsächlich ist die Rückforderung in diesen Fällen nicht der Regel-, sondern der Ausnahmefall: Von 24 Mio. € möglichen Rückforderungen in den Jahren 2015 bis 2020 wurden lediglich 1,7 Mio. € realisiert. Das entspricht einer Quote von weniger als einem Zehntel. Auch dort, wo Anwärterbezüge zurückgefordert worden waren, hat der ORH zahlreiche Fehler festgestellt.

    Der ORH empfiehlt, das Verfahren und den Vollzug bei der Rückforderung von Anwärterbezügen zu verbessern, zu vereinfachen und stärker zu automatisieren.

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  • TNr. 46 Sonderbekleidung der Bayerischen Polizei

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    Polizeibeamte mit speziellen Aufgaben oder einem erhöhten Sicherheitsrisiko erhalten neben ihrer regulären Dienstkleidung auch Sonderbekleidung. In den geprüften vier Jahren beliefen sich die Ausgaben für Sonderbekleidung auf 19,4 Mio. €. Allein bei der Einführung der polizeilichen Erkennbarkeitswesten hätte aus Sicht des ORH über 1 Mio. € eingespart werden können.

    Der ORH empfiehlt, die Ausstattung mit Sonderbekleidung am tatsächlichen Bedarf der jeweiligen Nutzergruppen auszurichten. Dies gilt sowohl für die Quantität der Sonderbekleidungssortimente als auch im Hinblick auf Qualität und Funktionalität der Artikel.

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